• 28.11.2023, 11:51:41
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  • OTS0124

Der neue ORF-Beitrag: Was ist zu tun?

Für alle Haushalte, die bisher schon GIS gezahlt haben, wird es ab 1. Jänner 2024 günstiger

Utl.: Für alle Haushalte, die bisher schon GIS gezahlt haben, wird
es ab 1. Jänner 2024 günstiger =

Wien (OTS) - Die Umstellung von den bisherigen Rundfunkgebühren auf
den günstigeren ORF-Beitrag, der ab 1. Jänner 2024 für alle
Hautwohnsitz-Adressen zu zahlen ist, ist im vollen Gange. Die GIS
informiert umfassend über die entsprechenden Änderungen: Für alle,
die bereits bei der GIS eine Teilnehmernummer haben, besteht dabei
kein Handlungsbedarf. Ihre Daten inkl. Zahlungsvereinbarung werden
automatisch in das neue System übernommen. Auch bestehende
Befreiungen bleiben aufrecht. Wer jedoch bislang keine Rundfunkgebühr
bezahlt hat, muss sich aktiv mit seiner Hauptwohnsitz-Adresse – am
einfachsten unter orf.beitrag.at – registrieren. Dabei ist pro
Hauptwohnsitz eine volljährige Person zu melden. Geschieht dies
nicht, so wird einer Person an dieser Adresse eine Vorschreibung über
die Jahresgebühr geschickt. Anschließend besteht noch die
Möglichkeit, auf SEPA-Lastschrift (Einziehungsauftrag) und auch auf
Teilzahlung umzusteigen. Bis Ende des Jahres erhalten Kundinnen und
Kunden noch Schreiben von der GIS, ab Jänner 2024 von der OBS
(ORF-Beitrags Service GmbH).

Mit dem ORF-Gesetz beteiligt sich jede Hauptwohnsitz-Adresse ab 1.
Jänner 2024 solidarisch an der Finanzierung des ORF, unabhängig
davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele
Personen dort leben. Nach dem Grundgedanken „Der ORF gehört allen“
zahlt je eine volljährige Person pro Hauptwohnsitz-Adresse einen
fixen ORF-Beitrag, der 15,30 Euro pro Monat entspricht, plus etwaige
Landesabgabe. Das ist somit günstiger als jener Betrag, den
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Fernseher inklusive Radio bisher
bezahlt haben. Ab Jänner 2024 neu: Für Nebenwohnsitze ist kein
ORF-Beitrag zu entrichten.

Handlungsbedarf für noch nicht angemeldete Bürgerinnen und Bürger an
einem Hauptwohnsitz

War die Rundfunkgebühr bisher an den Besitz eines Empfangsgerätes
gebunden, so ist für den ORF-Beitrag nun der Hauptwohnsitz
ausschlaggebend. Somit gibt es Menschen, die ab 1. Jänner 2024
zahlungspflichtig sind, jedoch noch keine Teilnehmernummer bei der
GIS haben. Diese Bürgerinnen und Bürger müssen für ihren
Hauptwohnsitz eine Person registrieren. Das geht direkt auf
orf.beitrag.at. „Im Zuge der Registrierung kann man auch auf eine
bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschrift umsteigen, wie es der Großteil
unserer Kundinnen und Kunden macht. Das ermöglicht, den Gesamtbeitrag
auf das ganze Jahr aufzuteilen; entweder zweimal im Jahr für jeweils
sechs Monate oder sechsmal im Jahr für jeweils zwei Monate. Außerdem
kann man, sobald man registriert ist, eine Befreiung beantragen, wenn
man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt“, sagt Alexander
Hirschbeck, Geschäftsführer der GIS.

Wenn sich an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand aktiv meldet, so
wird ein Zahlschein über die Jahresgebühr 2024 zugeschickt. Auch nach
Erhalt des Zahlscheins kann man noch auf SEPA-Lastschrift (mit der
Option auf Teilzahlung) umsteigen oder eine Befreiung beantragen.
Personen, die bereits ein Beitragskonto bei der GIS haben, werden
automatisch als beitragszahlende Person mitsamt ihrer bisherigen
Zahlungsart in die OBS übernommen. Für sie besteht daher kein
Handlungsbedarf.

Befreiungen sind weiterhin möglich – bestehende Befreiungen bleiben
aufrecht

Wie schon bisher, so können auch weiterhin bestimmte Personen einen
Antrag stellen, damit sie vom ORF-Beitrag sowie der Landesabgabe
befreit werden. Einen Überblick, ob die Voraussetzungen für eine
Befreiung oder Zuschussleistung erfüllt sind, gibt der
Online-Befreiungsrechner, erreichbar unter orf.beitrag.at. „Wer
bereits jetzt von den Rundfunkgebühren befreit ist, muss nicht aktiv
werden. Die Befreiung wird automatisch übernommen“, betont
Hirschbeck.

Aus GIS wird OBS

Die GIS Gebühren Info Service GmbH wird als Folge des ORF-Gesetzes in
die ORF-Beitrags Service GmbH (kurz: OBS – ORF Beitrags Service)
überführt. „Somit wird auch das gut eingeführte gelbe GIS-Logo
verschwinden und durch das neue rot-weiß-rote OBS-Logo ersetzt. Diese
Transformation stellen wir jetzt schon insofern dar, als dass wir das
GIS-Logo in Grautönen neben dem OBS-Logo auf diversen Kanälen
abbilden und so einen langsamen Übergang gestalten“, sagt Hirschbeck.

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