• 28.11.2023, 10:11:45
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  • OTS0070

Bischöfe: "Frauen beistehen und Abtreibungen entschlossen reduzieren"

Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz zum 50. Jahrestag der Beschlussfassung der Fristenregelung im Wortlaut

Utl.: Erklärung der Österreichischen Bischofskonferenz zum 50.
Jahrestag der Beschlussfassung der Fristenregelung im Wortlaut =

Wien (KAP) - 50 Jahre nach Beschluss der Fristenregelung haben
Österreichs Bischöfe die Position der Kirche im Lebensschutz
bekräftigt. In Politik, Gesellschaft und Kirche müsse man heute
erneut fragen, "wie wir Frauen in einer Konfliktschwangerschaft
effektiv beistehen können. Einerseits müssen ihre Rechte, ihre Würde
und ihre Selbstbestimmung sowie andererseits auch jene ihres
ungeborenen Kindes gewahrt bleiben", schreiben die Bischöfe in einer
am Dienstag veröffentlichten Erklärung. Als "Gebot der Stunde" werden
dabei Begleitforschung zur Fristenregelung und entsprechende
Hilfsmaßnahmen bezeichnet: Sie seien dringend notwendig, um
"Schwangerschaftsabbrüche entschlossen zu reduzieren". Kathpress
dokumentiert im Folgenden die Erklärung im Wortlaut.

Leben schützen - 50 Jahre nach Beschluss der Fristenregelung

Vor 50 Jahren, am 29. November 1973, beschloss der Nationalrat
mehrheitlich, den Schwangerschaftsabbruch in Österreich unter
bestimmten Voraussetzungen straffrei zu stellen. Seit 1. Jänner 1975
gilt die sogenannte Fristenregelung. Die Entscheidung des
Gesetzgebers ist als solche hinzunehmen. Dazu halten die Bischöfe
damals wie heute fest, dass aus dieser gesetzlichen Regelung niemals
ein "Recht auf Abtreibung" abgeleitet werden darf. Auch wenn uns
keine moralische Verurteilung von Menschen zusteht, die einen
Schwangerschaftsabbruch hinter sich haben, so bleibt doch die Weisung
aus dem Dekalog aufrecht: "Du sollst nicht töten!" Sie schützt jene,
die auf den Schutz durch die Rechtsordnung angewiesen sind.

Mehr Unterstützung für Frauen

Außerdem erfüllt uns mit zunehmender Sorge, dass nicht nur das
Lebensrecht des Kindes, sondern auch die Selbstbestimmung der Frau
untergraben wird. Für Frauen, die zur Abtreibung gedrängt werden, ist
Selbstbestimmung eine Fiktion. Dieses Problem scheint auch in der
Gesellschaft angekommen zu sein: Eine im März 2023 präsentierte
IMAS-Umfrage ergab, dass sich 77 Prozent der österreichischen
Bevölkerung mehr Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt
wünschen, "um ein Ja zum Kind zu ermöglichen". Wo Abtreibung als
Frauenrecht propagiert wird, werden Väter zudem völlig aus der
Verantwortung genommen.

Umfassende Begleitforschung ist nötig

Es ist daher eine umfassende Begleitforschung nötig, die aufzeigt, in
welchen Krisen und Nöten sich schwangere Frauen befinden, um ihnen
effektiv zur Seite zu stehen und Mut zum Kind zu machen. Die
Ergebnisse der Begleitforschung sollen zu einer gezielten
Hilfeleistung führen und einen konkreten Ansatzpunkt für die 1973
einstimmig beschlossenen flankierenden Maßnahmen finden, die bis
heute nicht vollständig umgesetzt wurden. Sehr bewährt hat sich das
Netz von zahlreichen Familien- und Sozialberatungsstellen in
Österreich.

Begleitung auf dem Weg der inneren Heilung

Viele Frauen würden sich bei entsprechender moralischer, sozialer und
finanzieller Unterstützung für und nicht gegen ihr Kind entscheiden.
Zwei Drittel der Frauen erleben ihre Entscheidung zur Abtreibung als
Verletzung der eigenen Überzeugungen. Ihr stilles Leid nach dem
gewaltsamen Verlust ihres Kindes, das der Heilung bedarf, wird jedoch
häufig tabuisiert. Mitunter wird es jahrelang verdrängt, ehe es
irgendwann aufbricht. Hier sieht die Kirche einen besonderen Auftrag,
allen Betroffenen auf ihrem Weg der inneren Heilung zu begleiten.

Kein Menschenrecht auf Abtreibung

Ein liberaler Staat lebt davon, dass er die Rechte aller seiner
Bürgerinnen und Bürger schützt. Dies kommt darin zum Ausdruck, dass
der Schwangerschaftsabbruch nur unter bestimmten Bedingungen (§ 97
StGB) straffrei gestellt ist, die Tötung des Ungeborenen
grundsätzlich jedoch unter Strafe steht. Der österreichische
Gesetzgeber hält somit das Leben des Kindes für grundsätzlich
schützenswert. Es gibt auch kein "Menschenrecht auf Abtreibung", weil
das ein Widerspruch in sich ist: Es kann kein Menschenrecht sein,
einer anderen Person ihr Menschenrecht auf Leben vorzuenthalten.

Schwangerschaft ist keine Krankheit

Vor dem Hintergrund immer wieder aufflammender Forderungen halten wir
Bischöfe fest, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine
"Gesundheitsleistung" sein kann: Weder ist eine Schwangerschaft eine
Krankheit noch die Tötung des Ungeborenen die entsprechende Therapie.
Aus diesem Grund lehnen wir die Durchführung von Abtreibungen in
öffentlichen Gesundheitseinrichtungen ab.

Lebensrecht für alle Kinder

Die erschreckende Praxis von Spätabtreibungen aufgrund einer
diagnostizierten oder lediglich nur vermuteten Behinderung des
ungeborenen Kindes ist ein diskriminierender Tatbestand, der nicht zu
akzeptieren ist. Diese immer noch übliche Praxis ist einer humanen,
auf Inklusion bedachten Gesellschaft, unwürdig. Wir unterstützen jede
Form der Förderung und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in
unserer Gesellschaft.

Schwangerschaftsabbrüche sind keine Lösung

Wir müssen uns 50 Jahre nach Beschluss der Fristenregelung in
Politik, Gesellschaft und Kirche erneut fragen, wie wir Frauen in
einer Konfliktschwangerschaft effektiv beistehen können. Einerseits
müssen ihre Rechte, ihre Würde und ihre Selbstbestimmung sowie
andererseits auch jene ihres ungeborenen Kindes gewahrt bleiben. Eine
Begleitforschung zur Fristenregelung und entsprechende Hilfsmaßnahmen
sind daher ein Gebot der Stunde, um Schwangerschaftsabbrüche
entschlossen zu reduzieren.

(Weitere Beiträge und Hintergrundberichte zu "50 Jahre
Fristenregelung" im Kathpress-Themenschwerpunkt unter
www.kathpress.at/fristenregelung)

((ende)) PWU/PER
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