LH-Stv. Pernkopf: Weitreichende Maßnahme für sparsamen Umgang mit Grund und Boden
Utl.: LH-Stv. Pernkopf: Weitreichende Maßnahme für sparsamen Umgang
mit Grund und Boden =
St. Pölten (OTS/NLK) - „Der Schutz unserer Böden ist mir besonders
wichtig, denn wir brauchen sie für die Produktion von Lebensmittel,
für Wohnraum, Arbeitsplätze und natürlich als Lebensraum für Tiere
und Pflanzen. Ich will keine unnötige Bodenversiegelung, sondern
kluge Steuerung, was wo seinen Platz hat. Damit sparsam mit Grund und
Boden umgegangen wird und damit sich unsere Gemeinden gut entwickeln
können,“ gibt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf vor.
Deshalb soll auf Initiative von Pernkopf in der nächsten
Landtagssitzung eine Novelle des Raumordnungsgesetzes diskutiert und
beschlossen werden. Die Neuwidmung von Bauland-Betriebsgebiet und
Bauland-Industriegebiet soll dann lediglich bis zu einem Ausmaß von
insgesamt zwei Hektar zulässig sein. Die Beschränkung gilt nicht,
wenn diese Widmungen für die Erweiterung von bestehenden Betrieben
oder die Neuwidmung von Interkommunalen Betriebsgebietsflächen
erfolgen. Pernkopf: „Das bedeutet, dass neue Betriebsgebiete in
Zukunft nur mehr maximal zwei Hektar groß sein dürfen oder
andernfalls interkommunal gewidmet und betrieben werden müssen. Damit
müssen sich die Gemeinden auf eine gemeinsame Zusammenarbeit und vor
allem auf eine gemeinsame Aufteilung der Kosten und Einnahmen
einigen. Damit hilft diese Regelung nicht nur dem Bodenschutz,
sondern auch kleinen Gemeinden ohne eigenen Wirtschaftsparks.“
NÖ Gemeindebundpräsident Johannes Pressl unterstützt das:
„Gemeindezusammenarbeit ist für uns ein Gebot der Stunde und wir
begrüßen daher die Regelung, dass zukünftig alle
Betriebsgebietswidmungen über zwei Hektar nur mehr ‚interkommunal‘
möglich sind. Das spart Boden, erleichtert die Kostentragung und
ermöglicht auch mehreren Gemeinden Einnahmen aus der Kommunalsteuer.“
Konkret müssen Gemeinden bei der Neuwidmung von Betriebs- oder
Industriegebieten über zwei Hektar untereinander eine Vereinbarung
zur Abstimmung der Standortentwicklung betreffend die Steuerung von
Angebot und Nachfrage nach Baulandflächen sowie hinsichtlich der
Aufteilung von Lasten und Erträgen abgeschlossen haben.
Pernkopf erklärt die Hintergründe: „Es soll nicht so sein, dass die
eine Gemeinde nur den Durchzugsverkehr hat, aber die andere Gemeinde
die Arbeitsplätze und 100 Prozent der Einnahmen. Es soll keine
Konkurrenz zwischen Nachbargemeinden um neue Betriebsgebiete
entstehen, denn das bewirkt auch eine Konkurrenz um Grundstücke und
Bodenverbrauch.“ Damit sollen der regionale Ausgleich und die
Zusammenarbeit der Gemeinden forciert werden, wenn es um den Schutz
der Böden und die Weiterentwicklung der Wirtschaft geht.
Auch Univ. Prof. Rudolf Scheuvens, Dekan an der Technischen
Universität Wien pflichtet bei: „Es ist die Aufgabe der Raumordnung,
mit Grund und Boden vernünftig umzugehen und begrenzte Räume für die
verschiedenen Nutzungen bestmöglich und vorausschauend zu ordnen.
Diese Novelle des niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes, mit
der neue Betriebsgebiete nur mehr interkommunal gewidmet werden
dürfen, wird zu einer besseren Steuerung und Bündelung von
Betriebsansiedlungen führen. Denn damit werden Lasten und Erträge
fair zwischen Gemeinden aufgeteilt, zum Beispiel Erschließungskosten
einerseits und Kommunalsteuererträge andererseits, und so Konkurrenz
zwischen den einzelnen Gemeinden vermieden bzw. gemeinsame Planung
und Entwicklung forciert. Damit wird schlussendlich ein wesentlicher
Beitrag zu einer reduzierten Flächeninanspruchnahme und gegen
Zersiedelung geleistet werden.“
Pressl abschließend: „Die neue Regelung wird uns noch mehr als bisher
zur Zusammenarbeit anspornen. Und dazu sind die Bürgermeister in
herausfordernden Zeiten mehr denn je bereit. Sehr gute Beispiele
dafür gibt´s ja bereits. Für Betriebserweiterungen war uns wichtig,
dass es Ausnahmen gibt. Denn selbstverständlich wollen wir, dass sich
bestehende Betriebe am eigenen Standort ausweiten können.“
Weitere Informationen: DI Jürgen Maier, Pressesprecher LH-Stv. Dr.
Stephan Pernkopf, Tel.:02742/9005–12704, Mobil: 0676/81215283,
E-Mail: lhstv.pernkopf@noel.gv.at
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