• 22.11.2023, 11:36:19
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  • OTS0118

BMBWF: Wahlfreiheit bei sonderpädagogischem Förderbedarf ist essentiell!

Studie zeigt hohe Eltern-Zufriedenheit mit Verfahren zur Vergabe des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Utl.: Studie zeigt hohe Eltern-Zufriedenheit mit Verfahren zur
Vergabe des sonderpädagogischen Förderbedarfs =

Wien (OTS) - Familien mit Kindern mit Behinderungen haben es nicht
immer leicht und müssen zusätzliche Hürden überwinden. Obwohl es von
Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt, werden Schülerinnen und
Schüler mit Behinderungen im Schulsystem adäquat unterstützt und
begleitet.

Das zeigen die Ergebnisse einer Studie, die vom Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragt wurde, um die Vergabe
eines sonderpädagogischen Förderbedarfs bundesweit zu vergleichen.
Die Studie wurde von einem Forschungskonsortium mit Vertreterinnen
und Vertretern aus allen Bundesländern durchgeführt.

Eines ist besonders erfreulich: Der durchwegs hohe Zufriedenheitsgrad
der Eltern mit der Verfahrenspraxis und den Ergebnissen. So sind etwa
97,7 % mit der im Verfahren zur Vergabe des sonderpädagogischen
Förderbedarfs festgesetzten Schule sehr zufrieden bzw. zufrieden.

„Das zeigt ganz klar: Die Wahlfreiheit für Eltern, in welchem Setting
ihr Kind beschult wird, hat eine große Bedeutung. Das kann entweder
eine Kleinklasse an einer Sonderschule oder in einer inklusiv
geführten Klasse einer Regelschule sein. Grundsätzlich ist allen
Schülerinnen und Schülern der Zugang zu allen Bildungsinhalten zu
gewähren, die Standortwahl ist jedoch eine Entscheidung der Eltern.
Diese Wahlfreiheit soll auch weiterhin eine große Rolle spielen, denn
Eltern wissen am besten über die Bedürfnisse ihrer Kinder Bescheid“,
erklärt Bundesminister Martin Polaschek.

Etwa 95 Prozent der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind mit dem
Verfahrensverlauf und mit den gesetzten Fördermaßnahmen zufrieden bis
sehr zufrieden. Kritisiert wird hingegen die oft lange
Verfahrensdauer. Manchmal braucht es viele Wochen oder sogar Monate,
bis Diagnosen und notwendige Gutachten eingeholt und die Bescheide
für den sonderpädagogischen Förderbedarf ausgestellt sind. Dadurch
geht wertvolle Zeit für die individuelle Förderung verloren, die
aufgrund der Ressourcenzuteilung erst dann beginnen kann, wenn der
Bescheid da ist. Wo genau die Ursachen dafür liegen und wie man das
Verfahren künftig beschleunigen und verschlanken kann, werden die
Schwerpunkte einer neu ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe mit
Vertreterinnen und Vertretern der Bildungsdirektionen, des
Bildungsministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie
mit Lehrpersonal und Schulleitungen sein.

Auffallend sind darüber hinaus die Unterschiede zwischen Mädchen und
Buben, aber auch der unterschiedlichen Zuweisungspraxis der
Lehrpläne. Liegt der SPF-Anteil bundesweit bei Mädchen bei 3,4 %, so
wurde bei Buben ein doch deutlicher Anteil von 5,4 % festgestellt. In
manchen Bundesländern führt eine bestimmte Beeinträchtigung zu einem
SPF-Bescheid, in anderen nicht.

Die Leiterin des Forschungskonsortium Univ.-Prof. Dr.phil. Barbara
Gasteiger-Klicpera nimmt dazu Stellung: „Die Ergebnisse der
Gesamterhebung zeigen deutliche Unterschiede in der Verteilung der
SPF-Zuordnung nach Bundesländern, Geschlecht, Erstsprache und
Behinderungsart. Die Ursachen dieser Unterschiede sind vor allem auf
unterschiedliche Praktiken in den Bundesländern zurückzuführen. Diese
haben sich über die Jahre etabliert und stellen den Versuch dar, eine
faire Zuordnung von Ressourcen zu ermöglichen. Auch in der
Lehrplanzuordnung wird teilweise sehr differenziert vorgegangen, um
Möglichkeiten für inklusives Lernen zu erweitern.“

Aus Sicht des Bildungsministeriums gilt es nun, den Ursachen
nachzugehen und österreichweit einheitliche Kriterien für das
Verfahren zu schaffen, auf jeden Fall eine deutliche Verkürzung des
Ablaufs. Die Eltern sollen über das Verfahren genau informiert und
auch bei Fragen weiterhin entsprechend unterstützt werden.

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