zum Tag der Kinderrechte am 20. November: Kinderschutz im Kinder- und Jugendbereich stärken!
Um Gewalt an Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken sowie deren Rechte zu stärken, wurde am 20. November 1989 das diesbezüglich bekannteste und wichtigste Regelwerk, die UN-Kinderrechtskonvention, verabschiedet. Der Österreichische Berufsverband der MusiktherapeutInnen (ÖBM) nimmt diesen Tag, den TAG DER KINDERRECHTE, zum Anlass die Kinderschutzrichtlinien des ÖBM, entworfen in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit (Kinderliga), zu veröffentlichen.
Seit 2017 setzt sich die Kinderliga das Ziel, den Kinderschutz im Kinder- und Jugendgesundheitsbereich zu stärken. Kinderschutzkonzepte (Kinderschutzrichtlinien) sind ein wichtiger Teil des Qualitätsmanagements einer Organisation. Für Schulen sind Kinderschutzkonzepte inzwischen verpflichtend. „Die Kinderliga sieht ihre Aufgabe darin, ihre Mitgliedsorganisationen bei der Implementierung bzw. zeitgemäßen Adaptierung von Kinderschutzstrukturen in der eigenen Organisation zu unterstützen. Es war uns eine große Freude, das engagierte Team der Musiktherapeut:innen bei der Erstellung von Kinderschutzrichtlinien zu begleiten. Wir sind vom Ergebnis beeindruckt
“, sagt Dr.in Caroline Culen, Geschäftsführerin der Kinderliga.
Als gesetzlich verankerter Gesundheitsberuf ist es ein Auftrag der Musiktherapie, Gewalt zu thematisieren, sich gegen Gewalt zu positionieren und sich für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Mitarbeiter:innen von Gesundheitsberufen arbeiten oftmals mit besonders vulnerablen Personengruppen und sollten daher für das Thema Kinderschutz in besonderem Maße sensibilisiert und ausgebildet sein.
„Am Beginn der Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes steht die Analyse der vorhandenen Strukturen und potentiellen Risiken in der Organisation. Basierend auf dieser Analyse werden Zielsetzungen und Maßnahmen festgelegt, die zu Veränderungen von Strukturen und Prozessen in der Organisation im Sinne des Kindeswohls, des Kinderschutzes und der Wahrung der Kinderrechte führen sollen
“, so Culen.
Die Kinderschutzrichtlinien des ÖBM dienen in erster Linie als Informationsquelle für Musiktherapeut:innen. Es werden Möglichkeiten zur Prävention aufgezeigt sowie Fallbeispiele aus dem musiktherapeutischen Alltag behandelt, um vorzubeugen und eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema anzuregen. Zudem werden inhaltliche und rechtliche Rahmenbedingungen, konkrete Anlaufstellen und Handlungsschritte bei Verdacht auf Gefährdung beleuchtet, um Musiktherapeut:innen im Kinder- und Jugendbereich in akuten Gefährdungs- und Verdachtsmomenten in ihrer Arbeit zu unterstützen. Ein besonderes Augenmerk gilt einem reflektierten und umsichtigen Handeln im Sinne des Kindeswohls.
Mit der Veröffentlichung der Kinderschutzrichtlinien leistet der ÖBM im Gesundheitsbereich Pionierarbeit und hofft auf reges Interesse und weitere wichtige Schritte, um die Situation von Kindern und Jugendlichen in Österreich stetig zu verbessern.
Broschüre „Kinderschutz im Kontext der Musiktherapie“: Hier klicken
Broschüre für Kinder „Tiki mag Musiktherapie“: Hier klicken
Rückfragen & Kontakt
ÖBM - Österreichischer Berufsverband der MusiktherapeutInnen
Mag.a Daniela Csefalvay (Geschäftsführung)
Tel.: +43 (0)677 635 45304 | daniela.csefalvay@oebm.org
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