• 03.11.2023, 10:00:02
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  • OTS0033

Volksbegehren November 2023 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag

Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich

Wien (OTS) - 

Vom 6. bis 13. November 2023 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt:

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren

  • in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder
  • online mittels Handy-Signatur oder ID Austria unter www.bmi.gv.at/volksbegehren 

zu unterschreiben.

Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.

Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale 

Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag, 6. November 2023, 8 bis 20 Uhr
  • Dienstag, 7. November 2023, und Mittwoch, 8. November 2023, 8 bis 18 Uhr
  • Donnerstag, 9. November 2023, 8 bis 20 Uhr
  • Freitag, 10. November 2023, 8 bis 18 Uhr
  • Samstag, 11. November 2023, und Sonntag, 12. November 2023, 8 bis 13 Uhr
  • Montag, 13. November 2023, 8 bis 19 Uhr 

Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.

Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren: 

  • Internet: www.wien.gv.at/volksbegehren
  • Stadtservice Wien: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 17 Uhr sowie Donnerstag von 7:30 bis 17.30 Uhr)
  • Kundmachungen in allen Amtshäusern

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.

Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wien.gv.at/volksbegehren an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren.

Rückfragen & Kontakt

Robert Minar
Magistratsabteilung 62 –
Zentrale Wiener Wählerevidenz
+43 1 4000 89436
[email protected]
wien.gv.at/wahlen

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