• 02.11.2023, 12:13:09
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BM Polaschek: FH-Ausbau 2024/25: Ausschreibung für 350 zusätzliche Plätze startet

Insgesamt 1.050 neue bundesfinanzierte Studienplätze – Zweite Etappe mit 350 neuen Plätzen ab dem Studienjahr 2024/25

Utl.: Insgesamt 1.050 neue bundesfinanzierte Studienplätze – Zweite
Etappe mit 350 neuen Plätzen ab dem Studienjahr 2024/25 =

Wien (OTS) - „Im kommenden Jahr 2024 stehen für Wissenschaft und
Forschung 500 Mio. Euro mehr zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel
kommen sowohl den Universitäten als auch den Fachhochschulen zugute.
Als zweite wesentliche Säule des Hochschulsystems nehmen die
Fachhochschulen eine zentrale Rolle ein. Dabei haben die
Fachhochschulen eine klare Ausrichtung auf arbeitsmarktorientierte
und berufspraktische Ausbildungen auf Hochschulniveau", erklärte
Bundesminister Martin Polaschek am Donnerstag anlässlich eines
Pressegesprächs.

"Somit sind die Fachhochschulen auch in der Bekämpfung des
Fachkräftemangels von besonderer Bedeutung. Daher ist es eine
Investition in die Zukunft, wenn nun das FH-Budget 2024 um 95,8 Mio.
Euro aufgestockt wird“, so Polaschek weiter.

Damit steht dem Fachhochschulbereich eine Gesamtsumme von 480 Mio.
Euro zur Verfügung.

Die nunmehrige Ausschreibung weiterer 350 bundesfinanzierter
Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze ist in diesem Zusammenhang
die zweite Etappe, um den Kurs des zukunfts- und bedarfsorientierten
Ausbaus der Fachhochschulen, den wir bereits in der Vergangenheit
eingeschlagen haben, fortzusetzen.

„In Summe schaffen wir über die Planungsperiode 2023 bis 2026 mehr
als 1.000 zusätzliche bundesgeförderte Studienplätze für die
Fachkräfte der Zukunft, die in Zeiten des digitalen und globalen
Wandels dringend gebraucht werden.“, betont Wissenschaftsminister
Martin Polaschek.

Ausschreibung für 350 neue FH-Studienanfänger/innenplätze im
Studienjahr 2024/25 – Umsetzung der zweiten Etappe des
Fachhochschulausbaus bis 2026

Der neue Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24
bis 2025/26 sieht vor, dass insgesamt 1.050 neue, bundesfinanzierte
Studienplätze in den Zukunftsbereichen MINT (also in den Technik- und
den Ingenieurwissenschaften sowie in der Informatik) mit Schwerpunkt
auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit geschaffen werden sollen.

Die ersten 350 neuen Anfängerinnen- und Anfängerstudienplätze wurden
bereits vergeben – an den ausgewählten Studiengängen konnten im
begonnenen Studienjahr 2023/24 bereits Studierende auf diese
Studienplätze aufgenommen werden. Nunmehr gelangt die zweite Tranche
mit weiteren 350 Studienplätzen ab dem Studienjahr 2024/25 zur
Ausschreibung: Heute, Donnerstag 2. November 2023 hat die
Ausschreibungsfrist dafür begonnen. Bis Ende November 2023 können
Fachhochschulen sich dafür bewerben.

FH-Plan als Bewertungsmaßstab für die Bewertung der eingereichten
FH-Studienplätze

Die Ausschreibung sieht folgende Förderkriterien für die Zuteilung
der neuen 350 bundesfinanzierten FH-Anfänger/innenplätze vor, siehe
dazu den konkreten Ausschreibungstext:

• Gefördert werden Studienplätze in bestehenden erfolgreichen
FH-Studiengängen sowie innovative neue Studienangebote, „die auf den
Erwerb von Kompetenzen zur Bewältigung der digitalen und ökologischen
Transformation ausgerichtet sind“, wie es im Ausschreibungstext
heißt.

• Gemeint sind neuerlich Studienplätze in MINT, (insbesondere im
MINT-Fokusbereich, Technik-, Ingenieurwissenschaften und Informatik)
in den Themenbereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

• Damit sollen auch innovative Vorhaben in Schnittstellenbereichen
wie Wirtschaft-Technik oder Medien-Technik angesprochen werden und
solche, deren Fokus auf die betrieblichen organisationalen
Anforderungen durch digitale und ökologische Transformation bedingten
Umstellungen von Produkten, Produktionsprozessen, Dienstleistungen
oder Geschäftsmodellen liegt.

• Neben rein technischen Vorhaben sollen daher auch interdisziplinäre
Studienangebote Berücksichtigung finden, die einen Technikanteil von
zumindest 25 Prozent des Curriculums aufweisen und dem
Ausschreibungsschwerpunkt entsprechen.

• Auch inhaltliche Änderungen und Erweiterungen bestehender
Studienangebote können eingereicht werden.

• Das kann beispielsweise auch Änderungen der Organisationsform, der
Unterrichtssprache(n), der Vertiefungen oder der Wahlpflichtfächer,
der angestrebten beruflichen Tätigkeitsfelder, der didaktischen
Konzeption, oder auch die Erweiterung um Studienplätze im dualen
Ausbildungsformat (Verzahnung des Hochschulstudiums an der FH mit der
Ausbildung im Ausbildungsbetrieb) betreffen.

• Im Ausschreibungstext wird aus Gründen des zielgerichteten
Einsatzes der Bundesmittel entsprechend dem
Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24-2025/26
zudem angeführt, dass bei der Vergabe „die Auslastung der
fachhochschulischen Einrichtung sowie die Ausschöpfung der
Finanzierungspotenziale der fachhochschulischen Einrichtung bei der
Zuteilung von Studienplätzen besondere Berücksichtigung findet.“

• Das entspricht der Zielsetzung im neuen FH-Plan, das Monitoring der
für den FH-Ausbau eingesetzten Bundesmittel zielgerichtet zu
intensivieren und weiterzuentwickeln und dabei gesamthafte,
bildungspolitische Zielsetzungen zu berücksichtigen.

Der neue FH-Plan als Basis für die Bewertung der eingereichten
Vorhaben

Apropos FH-Plan: Er bildet die Basis für die Bewertung der im Rahmen
der Ausschreibung eingereichten Vorhaben zur Schaffung neuer
FH-Studienplätze.

Das gilt insbesondere für seine vier beschriebenen, strategischen
Handlungsfelder. Sie umfassen 1. die nachhaltige Entwicklung &
bedarfsorientierte Finanzierung, 2. die Arbeitsmarktorientierung, 3.
die Qualität & Innovation sowie 4. die Stärkung von Kooperationen und
Hochschulen. Darauf aufbauend wurden 20 konkrete Zielsetzungen
formuliert.

Die nächsten Schritte bis zum Studienstart im Wintersemester 2024/25

• Bis Ende November können Fachhochschulen, die über eine aufrechte
Akkreditierung der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung
Austria (AQ Austria) verfügen, ihre Projekte zur Aufstockung
bestehender und erfolgreicher Studiengänge über die Webseite
FH-Ausbau in bewährter Art und Weise einreichen. Die Vorhaben werden
vom BMBWF nach den im Ausschreibungstext angeführten
Zuteilungskriterien geprüft.

• Bis Ende Jänner 2024 liegt eine Auswahlentscheidung von
Bundesminister Martin Polaschek vor.

• Bis 30. September 2024 erfolgt die Ausstellung des Fördervertrages
für die neu zugeteilten Studienplätze.

• Ab 1. Oktober 2024 werden die Bundesmittel entsprechend zugewiesen.

Genauere Details sind dem offiziellen Ausschreibungstext „Ausbau des
Fachhochschulsektors Studienjahr 2024/2025“ auf der BMBWF-Webseite zu
entnehmen.

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