• 01.11.2023, 08:45:02
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Achitz: Offene Bundesländer-Grenzen für Pflegeheim-Bewohner*innen!

VfGH untermauert Volksanwaltschafts-Forderung nach österreichweit einheitlicher Lösung

Wien (OTS) - 

Immer wieder melden sich bei der Volksanwaltschaft Menschen, die in ein Pflegeheim in der Nähe ihrer letzten lebenden Verwandten ziehen wollen. Wenn das aber im falschen Bundesland liegt, haben sie ein Problem: Sie müssen in vielen Fällen selbst zahlen, da kommen in einem halben Jahr schon einmal über 30.000 Euro zusammen. „Die Bundesländer bleiben seit Jahren eine Vereinbarung schuldig, die solche Fälle verhindert. Erfreulich ist, dass nun auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Druck auf die Politik erhöht“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.

Recht auf freie Wohnsitzwahl wird ignoriert

Der VfGH hat zwar nur in einem Niederösterreich betreffenden Einzelfall entschieden, aber es ist anzunehmen, dass er die Regeln anderer Bundesländer ähnlich beurteilen würde. Die Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim eines anderen Bundeslands ist immer wieder Grund für Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. Bis Ende 2017 hatte es eine einheitliche Regelung für die Kostenübernahme in Form einer 15a-Vereinbarung zwischen den Ländern gegeben. Seitdem zahlen einige Bundesländer die Heimkosten nur noch, wenn sich das Heim im eigenen Bundesland befindet, und/oder nur für eigene „Landesbürger*innen. Achitz: „Die Volksanwaltschaft hat das schon mehrfach als verfassungswidrig kritisiert, zuletzt in der ORF-Sendung ‚Bürgeranwalt‘. Das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes ist für Pflegebedürftige de facto ausgehebelt. Entweder, sie übernehmen die hohen Kosten selbst, oder sie leben in Einsamkeit, weit weg von ihrem gesamten persönlichen Umfeld.“

VfGH: Ausschluss verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Regelung über den Anspruch auf Kostenübernahme bei stationärer Pflege nach dem NÖ Sozialhilfegesetz als verfassungswidrig aufgehoben. Anlass war die Beschwerde einer Tirolerin, die in ein Pflegeheim in Niederösterreich ziehen wollte, in der Nähe ihrer Tochter. Es verstoße „gegen den Gleichheitsgrundsatz, Personen, die erst mit der Aufnahme in ein Pflegeheim den Hauptwohnsitz in Niederösterreich begründen, ausnahmslos von der Hilfe bei stationärer Pflege auszuschließen", so der VfGH in seinem Erkenntnis.

„Vielen Betroffenen, meist alten Menschen, fehlt es aber an Zeit und Energie, um den Gerichtsweg zu beschreiten. Daher ist eine politische Lösung notwendig, Sozialminister Johannes Rauch muss Druck auf die Länder machen, dass sie eine einheitliche Lösung finden, damit pflegebedürftige Menschen in der Nähe ihrer Angehörigen leben können“, sagt Achitz: „Von den Ländern fordere ich mehr Sensibilität für die Bedürfnisse der Menschen.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

Rückfragen & Kontakt

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
+43 664 301 60 96
florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
volksanwaltschaft.at

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