• 31.10.2023, 10:54:22
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  • OTS0061

„Am Schauplatz Gericht“-Reportage über „Schwarzbauten – und wie sie rechtlich saniert werden“

Am 2. November um 21.05 Uhr in ORF 2

Utl.: Am 2. November um 21.05 Uhr in ORF 2 =

Wien (OTS) - Der gemeinsame Nenner der Konflikte in der „Am
Schauplatz Gericht“-Reportage „Schwarzbauten – und wie sie rechtlich
saniert werden“ von Patrick Hibler und Marianne Waldhäusl am
Donnerstag, dem 2. November 2023, um 21.05 Uhr in ORF 2 ist Kritik an
Behörden:

Der bekannte Extrembergsteiger und Keynote-Speaker Thomas Bubendorfer
ließ in Goldegg in Salzburg für sich und seine Familie ein großes
Haus bauen. Vor 14 Jahren errichtete ein deutscher Jurist dann aber
knapp unterhalb auch eine imposante Villa – und störte damit die
Aussicht von Herrn Bubendorfer massiv. Statt zwei Geschoßen, die dort
erlaubt sind, hätte der Nachbar drei errichtet und damit zu hoch
gebaut. Weil die Behörden diesen Missstand nicht entschlossen genug
angehen würden, hat sich Thomas Bubendorfer an den ORF gewandt. Kann
sein Nachbar den Bau juristisch sanieren lassen oder muss er das
oberste Geschoß abreißen?

Seit vier Jahren begleitet „Am Schauplatz Gericht“ Verfahren um den
seit Kurzem sehr bekannt gewordenen Kleingartenverein Breitenlee in
Wien Donaustadt. Mit Abrissbescheid bedrohte Kleingärtner hatten sich
damals an die Redaktion gewandt und auf eine rechtliche Sanierung
ihrer angeblichen Schwarzbauten gehofft. Jetzt haben sie und einige
Politiker von einer Umwidmung und damit verbundenen Wertsteigerung
profitiert. Sind jetzt aber alle, die einst korrekt gebaut haben,
benachteiligt worden? „Am Schauplatz Gericht“ bringt eine Chronologie
für eine in Österreich nicht untypische „nachträgliche Sanierung“
samt straf- und zivilrechtlicher Bewertung der Handlungen aller
Betroffenen.

Die junge Frau M. ist an Krebs erkrankt und wurde im LKH Graz
jahrelang gut behandelt. Im Vorjahr wurde ihr mitgeteilt, die einzige
Maßnahme, einen Infekt im Bereich der Hüfte zu behandeln, sei, ihn
mit antibiotischer Abschirmung einfach zu belassen oder das linke
Bein zu amputieren. Und zwar oberhalb der Hüfte. In der Charité in
Berlin sah man eine andere Möglichkeit das Bein zu retten und
operierte sie erfolgreich. Frau M. kann – mit Krücken – wieder gehen.
Die Kosten, die sie dafür bezahlen musste: rund 70.000 Euro. Warum
verweigert die Gesundheitskasse die Bezahlung?

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