• 25.10.2023, 11:03:20
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Flüge in Krisengebiete

Austrian Cockpit Association erinnert daran, dass Staaten die Pflicht haben, Crews und Passagiere zu schützen

Wien (OTS) - 

Seit vielen Jahren spricht sich ACA dafür aus, dass Flüge in Krisengebiete – so sie nicht komplett verhindert werden können - nur unter besonderen und vordefinierten Sicherheitsauflagen stattfinden sollen, um die Risiken so gering wie möglich zu halten. Auch Überflüge müssen diesen Sicherheitsvorkehrungen entsprechen. Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband ECA fordern wir, dass es im Idealfall ein unabhängiges Risk-Assessment einer EU-Behörde gibt, die den betroffenen Luftraum für ‚gesperrt‘ erklärt. So gehen die Vereinigten Staaten etwa mit Krisengebieten um. Leider gibt es bis heute keine diesbezügliche Stelle oder Behörde. 

Deshalb müssen die nationalen Behörden diese Verantwortung übernehmen. Es kann nicht sein, dass es ausschließlich den Airlines überlassen ist, zu entscheiden, ob in solche Gebiete (noch) eingeflogen werden kann. 

Capt. Sebastian Feiner, ACA Security Experte: „Zu den Aufgaben der Staaten zählt, dass es adäquate Reisewarnungen gibt. Außerdem sollten Flugverbotszonen oder -Beschränkungszonen veröffentlicht werden. Das Risk-Assessment dafür sollte unter Zuhilfenahme von Experten aus Pilot:innenverbänden und Airlines erstellt werden.“

So lange Flüge noch durchgeführt werden, müssen die Crews rechtzeitig und regelmäßig mit den bestmöglichen Sicherheitsinformationen versorgt werden. Der Commander eines Fluges hat die finale Entscheidung über die Durchführung zu treffen. Seine Einschätzung darf auf keinen Fall vom Management einer Airline hinterfragt oder gar missachtet werden.

Und Capt. Feiner weiter: „Der Abschuss der MH17 über der Ukraine im Jahr 2014 ist uns Flight Crews noch im Gedächtnis. Es sollten geeignete Vorkehrungen getroffen werden, damit solche Katastrophen nie mehr passieren."

Rückfragen & Kontakt

AUSTRIAN COCKPIT ASSOCIATION
DI(FH) Sebastian Feiner
+4319971787
office@aca.or.at
www.aca.or.at

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