- 17.10.2023, 10:03:45
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Nationalbank: Annahmepflicht von Bargeld und digitalem Euro soll gleichgestellt sein
OeNB und EZB drängen auf Verbesserungen in der neuen Bargeld-Verordnung
Utl.: OeNB und EZB drängen auf Verbesserungen in der neuen
Bargeld-Verordnung =
Wien (OTS) - Derzeit wird der Verordnungsvorschlag der Europäischen
Kommission über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel
begutachtet und kommentiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) sieht
in einer Stellungnahme noch Bedarf nach Verbesserungen bei der
Annahmepflicht. Robert Holzmann, Gouverneur der Oesterreichischen
Nationalbank (OeNB), unterstreicht: „Die Annahmepflicht auf
europäischer Ebene muss für Bargeld genauso streng definiert sein wie
für den digitalen Euro.“
In ihrer soeben veröffentlichten Stellungnahme zum
Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über Euro-Banknoten
und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (Bargeld-Verordnung)
betont die EZB, dass es in der Definition der Annahmepflicht von
Bargeld noch weitere Verbesserungen braucht. Derzeit sieht der
Vorschlag der Europäischen Kommission kein eindeutiges Verbot eines
allgemeinen Ausschlusses der Bezahlmöglichkeit mit Bargeld vor.
Gouverneur Holzmann betont: „Es ist wichtig, dass die vorgesehene
Annahmepflicht im Bargeld-Verordnungsvorschlag weder mit einem „Kein
Bargeld“-Schild am Geschäftseingang noch – und diese Verbesserung
fehlt im Entwurf – durch einseitig vorgenommene Bestimmungen in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehöhlt werden darf. Die
Verbraucher:innen sollen entscheiden können, welches Zahlungsmittel
sie verwenden, und da gehört Bargeld natürlich dazu.“
Der parallel vorliegende Verordnungsentwurf der Europäischen
Kommission zur Einführung eines digitalen Euro sieht bereits vor,
dass die Annahme des digitalen Euro weder über die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen noch durch etwaiges Anbringen eines „Kein
digitaler Euro“-Schildes ausgeschlossen werden kann. Für Holzmann ist
eine „solche Unterscheidung nicht gerechtfertigt. Bargeld und der
digitale Euro sind öffentliches Geld der Zentralbank und müssen als
gesetzliches Zahlungsmittel gleichbehandelt werden. Eine
Annahmepflicht – mit sinnvollen, engen Ausnahmen – ist sowohl für
Bargeld als auch für den digitalen Euro notwendig, damit alle
Bürger:innen eine vollständige Wahlfreiheit haben. Die Stellungnahme
der EZB, in der eine solche Gleichbehandlung gefordert wird, ist
daher ein wichtiger erster Schritt, um sowohl die Bargeldannahme als
auch die Bargeldversorgung abzusichern.“
OeNB-Direktor Eduard Schock verweist zudem auf die Notwendigkeit,
unterschiedliche nationale Gegebenheiten zu beachten: „Es ist
sinnvoll, einen europäischen Mindeststandard einzuführen. Dennoch
muss die österreichische – sehr gute – Situation in Sachen
Bargeldannahme und Bargeldversorgung beibehalten und ausgebaut werden
können.“ Während in Österreich 70 % der Transaktionen am sogenannten
Point-of-Sale (POS) in bar erfolgen, sieht es etwa in Finnland mit
lediglich 19 % ganz anders aus. Der derzeitige Verordnungsvorschlag
stellt bisher nicht klar, ob auf nationaler Ebene strengere Maßnahmen
getroffen werden können. Dies wäre aber nötig, damit strengere
gesetzliche Bestimmungen auf nationaler Ebene in Zukunft nicht von
EU-Recht verhindert werden.
Es wird sowohl beim Bargeld als auch beim digitalen Euro Ausnahmen
von der Annahmeverpflichtung brauchen, die allerdings sehr eng
gehalten werden müssen. OeNB-Direktor Thomas Steiner nennt ein
Beispiel: „Wenn etwa der Wert der angebotenen Banknote offensichtlich
in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu begleichenden
Betrags steht, also wenn jemand sehr kleine Rechnungsbeträge etwa mit
einer 200-Euro-Banknote bezahlen möchte, dann endet die
Annahmepflicht. Solche Ausnahmen müssen aber gut abgrenzbar sein von
der prinzipiellen Annahmepflicht.“ Der derzeitige Vorschlag ist, wie
auch die EZB unterstreicht, in diesem Punkt noch nicht präzise genug.
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