Auch Datenschutzgutachten gibt grünes Licht – Zahlreiche europäische Länder sind Österreich voraus – Wien fordert Ministerin seit 953 Tagen zum Handeln auf!
Eine verkehrsberuhigte Innere Stadt mit viel Platz für Begrünung, Kühlung, Radwege und attraktive Aufenthaltsbereiche – das ist das Ziel von Stadt Wien und 1. Bezirk. Auf den Tag genau vor einem Jahr haben beide dazu eine technische Machbarkeitsstudie präsentiert, die ganz klar zeigt: Die Umsetzung des Konzepts von Stadt und Bezirk bringt bis zu 15.700 Einfahrten weniger pro Tag, ein Viertel weniger Stellplatzauslastung und viel Platz für Begrünungsmaßnahmen. In Wien könnte damit eines der größten Klimaschutzprojekte Österreichs umgesetzt werden.
„Seit genau 953 Tagen fordern wir die zuständige grüne Ministerin Gewessler auf, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen. Selbst ein Jahr nach der Präsentation der technischen Machbarkeitsstudie ist nichts passiert! Viele andere Länder und Städte in Europa wie Deutschland, Italien, Spanien oder London sind uns da weit voraus. Sie haben gesetzliche Grundlagen geschaffen, um im Sinne des Klimaschutzes effiziente Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Innenstädten zu setzen. Wir sitzen in den Startlöchern, wir haben Machbarkeitsstudie und Datenschutzgutachten, aber ohne StVO-Novelle können wir dieses Klimaschutzprojekt, das 4 Mio. Einfahrten in den 1. Bezirk pro Jahr verhindern würde, nicht umsetzen!“, so Mobilitätsstadträtin Ulli Sima, die gemeinsam mit Bezirksvorsteher der Inneren Stadt Markus Figl und Wiener Wirtschaftskammer-Präsidenten Walter Ruck ihre Forderung nach einer raschen Novellierung bekräftigt.
Allianz aus Politik und Wirtschaft fordert Rechtgrundlage für effiziente Zufahrtskontrolle
Das Modell für Wien sieht vor, dass Zufahren in die Innere Stadt künftig nur noch für Bezirksbewohner*innen, Nutzer*innen öffentlicher Garagen, Wirtschaftstreibende inklusiver öffentlicher Dienste wie der Müllabfuhr, für Einsatzfahrzeuge und Taxis sowie für kurzfristige Aufenthalte erlaubt ist. Um diese Zufahrten in den 1. Bezirk effektiv kontrollieren zu können, und zwischen legalem und illegalem Parken an der Oberfläche zu unterscheiden, braucht es ein kamerabasiertes Zufahrtsmanagement – das betont auch die Landespolizeidirektion Wien. Dafür braucht es eine entsprechende StVO-Novelle.
Mittlerweile gibt es u.a. 13 Gemeinderatsbeschlüsse, die Ministerin Gewessler zum Handeln auffordern (gegen die Stimmen von FPÖ und Grünen). Auch andere Bundesländer und der Städtebund setzen sich für eine Rechtsgrundlage ein. Doch auch ein Beschluss der LH-Konferenz, mehrere Beschlüsse der Landesverkehrsreferent*innen, Fraktionen übergreifende Bezirksbeschlüsse und wiederholte Aufforderungen des Städtebundes blieben bisher ohne Erfolg.
Bezirksvorsteher Markus Figl betont: „Der Bezirk fordert Grünes Licht für die Umsetzung der Verkehrsberuhigung in der Inneren Stadt. Es herrscht ein breiter Konsens im Bezirk sowie mit der Stadt. Seit über einem Jahr liegen Rechtsgutachten und Marchbarkeitsstudie vor, seit über einem Jahr wissen wir, wie es rechtlich und organisatorisch möglich ist. Ich erwarte, dass Frau Ministerin Gewessler den Weg für dieses Zukunftsprojekt freigibt und wir endlich in die Umsetzung gehen können. Wie lange möchten Sie noch an einem Entwurf für die Gesetzesnovelle feilen?“
Unterstützung erhalten Sima und Figl auch seitens der Wirtschaft: „Verkehrsberuhigung im innerstädtischen Bereich bringt allen Beteiligten etwas. Das zeigen auch Erfahrungen mit den bisher eingerichteten Begegnungszonen. Durch die gesteigerte Aufenthaltsqualität und die bessere fußläufige Zugänglichkeit profitieren neben den Bewohner*innen auch die angesiedelten Unternehmen. Solche Zonen weisen eine gesteigerte wirtschaftliche Wertschöpfung auf. Klar ist aber auch, dass der frei werdende Platz an der Oberfläche sinnvoll und im Interesse aller Betroffenen genutzt werden muss, inklusive kurzfristigem Parkens. Die Innere Stadt ist nicht nur Wohnraum, sondern auch das wirtschaftliche, touristische und gesellschaftliche Zentrum unserer Stadt. Daher gilt es, gesamtheitliche Konzepte zu entwickeln. Mit dem 'Masterplan Innere Stadt´ hat die WK Wien ein solches vorgelegt“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
Gemeinderat und Vorsitzender des Verkehrsausschusses Erich Valentin betont: „Nach einem vorbildlichen, transparenten Verhandlungsprozess, einer breiten parlamentarischen Zustimmung auf Ebene Bezirk und Wien und allen notwendigen Gutachten ist es mehr als skandalös, dass aus parteipolitischen Gründen die Verkehrsministerin eine enorme Verkehrsreduktion in der Inneren Stadt verhindert und dass, obwohl Bekämpfung des Klimawandels und Hebung der Lebensqualität an erster Stelle stehen sollten.“
Auch der Vorsitzende der Verkehrs- und Wirtschaftskommission Innere Stadt, Gregor Raidl stellt klar: „Seit 2018 arbeitet der Bezirk gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie mit der Stadt an der verkehrsberuhigten Inneren Stadt. Der Bezirk hat zu den letzten beiden StVO-Novellen jeweils eine Stellungnahme mit Verweis auf den konkreten Gesetzesvorschlag aus dem gemeinsamen Gutachten des Städtebundes und des Klimaschutzministeriums abgegeben, mit der Bitte um Implementierung. 38 von 40 Mandatarinnen und Mandataren von ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos im Bezirk fordern Grünes Licht für eine rasche Umsetzung.“
Datenschutzbedenken ausgeräumt – „Schluss mit den Ausreden!“
Die Ministerin stützt sich bei der Begründung für ihr Nicht-Handeln auf Datenschutzbedenken. Doch diese laufen ins Leere, denn seit über 1 Jahr liegt das von Klimaschutzministerium und Städtebund gemeinsam (!) beauftragte Datenschutzgutachten zur verkehrsberuhigten Inneren Stadt mittels Kameraeinsatzes vor, das ganz klar grünes Licht gibt und alle Bedenken ausräumt. Dort heißt es u.a.: „Die automatisierte Verkehrsüberwachung speziell definierter Bereiche durch ein automatisiertes Zonen-Zufahrtsmanagement dient der Verkehrssicherheit […] und der Umwelt, und ist geeignet, diese Ziele zu erreichen, indem das jeweilige Stadt- und Gemeindezentrum vom unberechtigten Autoverkehr entlastet und somit aufgewertet wird. Der Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen entspricht daher dem Sachlichkeitsgebot und ist verhältnismäßig.“
Beim Wiener Modell geht es bei der Zufahrtskontrolle um reine Kennzeichenerfassung. Fotos der Kennzeichen werden nur angefertigt, wenn Kraftfahrzeuge ein- bzw. ausfahren. Die Aufnahme wird bei legaler Einfahrt (White-List) nach dem Abgleich sofort gelöscht!
Dazu kommt: In Österreich sind Kameras bei Section Control oder Radarboxen längst im Einsatz. Sima, Figl, Ruck, Valentin und Raidl fordern daher: Schluss mit den Ausreden! „Uns allen geht wirklich die Geduld aus. Dieses Projekt sollte auch im Sinne der Klimaschutzministerin sein. Warum sie es noch immer verzögert, ist nicht nachvollziehbar!“, betont Sima.
Europäische Länder und Städte setzen auf High-Tech für Klimaziele
In anderen EU-Ländern und Städten ist der Einsatz von Kameras und anderer Technik bereits Gang und Gäbe. Sie dienen zur Kontrolle von Zonen mit beschränkter Zufahrt oder von Umweltzonen wie in Deutschland. Die Rechtsgrundlage für das jeweilige Modell ist in den EU-Ländern unterschiedlich geregelt, meist gibt es dazu Bestimmungen in der StVO des jeweiligen Landes sowie definierte Bestimmungen, die den Zugriff auf solch erhobene Daten regeln.
(Kamera)-Kontrolle und Datenschutz in Europa – Beispiele
Italien: Hier wurde in vielen Städten – darunter Mailand, Bologna, Siena, Turin - eine „Zona traffico limitato“ eingerichtet, in die nur bestimmte Nutzer*innengruppen einfahren dürfen. Diese werden mittels automatischer Kennzeichenerkennung kontrolliert. Hierfür sucht der Bürgermeister der jeweiligen Stadt um Genehmigung der Kameras beim Ministerium an, indem er nachweist, dass die Kameras die vorgegebenen Eigenschaften aufweisen.
Geregelt ist dies in Titel I Art. 7 der Straßenverkehrsordnung. Aufbewahrung und Nutzung der von den Systemen erfassten Daten sind der Verkehrspolizeibehörde und dem Personal der Verkehrspolizei vorbehalten.
In Mailand gibt es etwa neben einer verkehrsberuhigten Zone in der Inneren Stadt eine weiträumige Umweltzone. Beide werden mittels Kameras kontrolliert.
Alicante (Spanien): Hier wird die verordnete Zufahrtszone und zusätzlich an Ampeln mittels Kameras kontrolliert. Die Grundlage für Verkehrskontroll- und Videokamerasysteme zur Verkehrsüberwachung mit dem Ziel der Verbesserung der Luftqualität ist im Gesetz 7/2021 über Klimawandel und Energiewende geschaffen worden.
Gemäß Art. 7 der StVO ist die Regulierung, Organisation, Verwaltung, Überwachung und Disziplinierung des Verkehrs auf den Gemeindestraßen der Gemeinde überlassen. Die anonymisierte Verarbeitung der Daten entspricht der geltenden Datenschutzgesetzgebung, dem Organgesetz 3/2018 zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte.
Barcelona (Spanien): Seit 2020 wurde auf den Ringstraßen von Barcelona die Umweltzone Zona de Bajas Emisiones (ZBE) mit dem Ziel geschaffen, die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Die Barcelona ZBE ist ein Gebiet von mehr als 95 Quadratkilometern, für das verschiedene Zugangsbeschränkungen gelten. Zur automatischen Kontrolle (Kennzeichenabgleich) der ZBE-Zone wurden Kameras und Überwachungspunkte sowohl an den Ein- und Ausgängen der Stadt als auch im Stadtzentrum installiert.
Grundlage ist das Gesetz zu Klimawandel und Energiewende. Der Gemeinderat der Stadt Barcelona hat im Januar 2023 die Verordnung endgültig beschlossen, die die Kriterien für die Zufahrt, den Verkehr und das Parken von Fahrzeugen in der Umweltzone festlegt.
Valencia (Spanien): Valencia hat seit Dezember 2021 eine Zugangsregelung namens Control d'Accessos Àrea de Prioritat Residencial (APR) "Ciutat Vella Nord". Dieses System priorisiert die Bewohner*innen. Die Zugangsregelung ist ab 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die Zufahrtskontrolle erfolgt mittels Kameras.
Amsterdam (Niederlande): In Amsterdam gelten in mehreren Zonen/Straßenzügen strikte Fahrverbote für alle Fahrzeuge (Ausnahme Taxis). Kontrolliert wird mittels Kameras. Außerdem hat Amsterdam eine Umweltzone eingerichtet. Auch hier wird mittels Kameras (Kennzeichenabgleich) kontrolliert.
Deutschland: Viele deutsche Großstädte haben mittlerweile Diesel-Fahrverbote erlassen, die laut entsprechender Rechtsgrundlage mittels mobiler Geräte stichprobenartig überprüft werden können. Hamburg und Stuttgart praktizieren das aktuell.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) normiert die Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz von Abgasen (z.B. für Überwachung des Diesel-Fahrverbots).
Gent (Belgien): Hier gibt es ein verordnetes Fahrverbot, für die Zufahrt werden die Kennzeichen mittels Kameras erfasst. Die Stadt, das Umweltministerium und die Generaldirektion Straßenverkehr und Verkehrssicherheit des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität verfügen über ein Protokoll zur Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Umweltzone. Dieses Protokoll wurde 2019 vom Informationssicherheitsausschuss Nr. 19/017 ratifiziert und vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium auf seiner Sitzung am 22. August 2019 genehmigt.
London (Großbritannien): Hier werden einerseits die Entrichtung der Congestion Charge (= City-Maut) sowie die Einhaltung der (Ultra) Low Emission Zones (ULEZ) mittels Überwachungskameras kontrolliert. Insgesamt sind mehr als 2.750 Kameras im Einsatz. Im Oktober 2021 wurde die ULEZ ausgeweitet.
Hier hat neben der Transport for London (TfL) auch das Metropolitan Police Service (MPS) Zugriff auf die Daten der automatischen Kennzeichenerfassung (ANPR). Der Zugriff wird von TfL gewährt und vom MPS in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und dem Verhaltenskodex für Überwachungskameras sowie nationalen Standards für die Verwendung von ANPR für Polizeizwecke (Kriminalitätsprävention und – aufklärung genutzt).
Wien folgt konkreten Empfehlungen des Datenschutzgutachtens
Derartige Verwendungen von Daten wie in London sind beim Wiener Modell explizit nicht vorgesehen! Hier geht es um reine Zufahrtskontrolle mittels Kennzeichenerfassung. Das Datenschutzgutachten gibt konkrete Empfehlungen ab, wie die Gesetzesgrundlage zur Kameraüberwachung und Datensicherheit ausgestaltet werden sollte. Diese sieht vor, in der StVO zu regeln, dass Gemeinden grundsätzlich der Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen zum Zwecke der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Umwelt in per Verordnung genau zu definierten Bereichen auf Gemeindestraßen gestattet werden soll, „mit denen die Einhaltung der angeführten straßenpolizeilichen Vorschriften in einem speziell definierten Bereich überwacht werden kann.“ Ebenfalls sollte in der StVO festgehalten werden, dass die erhobenen Daten „ausschließlich für Zwecke eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen des festgestellten Verstoßes“, dienen und Daten bei Nicht-Verstoß sofort gelöscht werden müssen. Das Konzept der verkehrsberuhigten Inneren Stadt entspricht diesen Vorgaben.
Das bringt die verkehrsberuhigte Innere Stadt in Wien – Überblick
- Deutliche Verkehrsentlastung – Ein Drittel Einfahrten weniger täglich: Aktuell fahren täglich rund 53.000 KFZ in den 1. Bezirk ein. Diese würden sich künftig pro Tag um fast ein Drittel verringern, die Studie geht von rund 15.700 Einfahrten weniger aus – das bringt eine deutliche Entlastung für Anrainer*innen, ansässige Betriebe und Fußgänger*innen.
- Fast die Hälfte der verbleibenden Einfahrten verschwindet insgesamt von der Oberfläche! (Fahrzeuge parken in privaten Garagen, Kurzparker, Dauerparker in öffentlichen Garagen)
- Die andere Hälfte der verbleibenden Einfahrten beschränkt sich auf Anwohner*innen, städtische Dienste wie die Müllabfuhr, Polizei sowie Wirtschaftsverkehr und Hol-, Liefer,- und Bringverkehr für mobilitätseingeschränkte Menschen (für maximal 30 Minuten)
- Für alle anderen ist das Einfahren in den 1. Bezirk innerhalb des Rings künftig verboten!
Ein Viertel weniger Stellplatzauslastung – Viel Platz für Begrünung:
- Die Studie rechnet mit einer Reduktion von rund 23 Prozent weniger Stellplatzauslastung innerhalb des Rings. Das heißt: Fast ein Viertel der Parkplätze an der Oberfläche bleibt künftig frei! Das schafft deutlich mehr Platz für Begrünungsmaßnahmen, Rad- und Fußwege, neue Aufenthaltsangebote im Herzen der Stadt. Diese Maßnahmen sollen zeitgleich mit der Verkehrsberuhigung in Angriff genommen werden
- Rund die Hälfte der vorhandenen Parkplätze im Straßenraum wird künftig nur noch von Anwohner*innen mit Parkpickerl verwendet!
- Rund ein Viertel der Parkplatznutzer an der Oberfläche sind ansässige Wirtschaftsbetriebe, mobilitätseingeschränkte Personen mit Behindertenparkausweis und wichtige öffentliche Dienste, Polizei, Feuerwehr, etc.
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