- 12.10.2023, 08:20:44
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- OTS0019
Bilanz zum Einsatz in der Wiener Innenstadt vom 11.10.2023
Bilanz zum Einsatz in der Wiener Innenstadt vom 11.10.2023
Utl.: Bilanz zum Einsatz in der Wiener Innenstadt vom 11.10.2023 =
Wien (OTS) - Vorfallszeit: 11.10.2023. Vorfallsort: Wien – Innere
Stadt. Sachverhalt: Am 11.10.2023 fand am Ballhausplatz eine
Gedenkzeremonie statt. Diese wurde von der Wiener Polizei mit
ausreichend Kräften gesichert. Ein ordnungsgemäßer und störungsfreier
Ablauf der Zeremonie konnte in vollem Umfang gewährleistet werden.
Etwa zeitgleich versammelten sich zahlreiche Personen am
Stephansplatz. Von der Versammlungsbehörde wurde im Vorfeld eine
Kundgebung untersagt, die für diese Örtlichkeit angezeigt war. Auf
Grund dessen wurden die nicht rechtmäßige Kundgebung, zu der eine
größere Menschenmenge zuströmte, für aufgelöst erklärt. Dies wurde
den Teilnehmern mitgeteilt und sie wurden aufgefordert die
Örtlichkeit zu verlassen und auseinanderzugehen. Eine große Anzahl
der Teilnehmer kam der Aufforderung nicht nach, weshalb sie
eingekesselt wurden, um einerseits ein geordnetes Abströmen in die
Wege zu leiten und anderseits Identitätsfeststellungen
sicherzustellen. Dadurch gelang es auch, die illegale Versammlung
stationär zu halten und eine Verlagerung Richtung Ballhausplatz zu
verhindern. Damit wurde das oberste Ziel des polizeilichen Einsatzes,
nämlich eine Störung der Gedenkzeremonie am Ballhausplatz und damit
zusammenhängende Ausschreitungen zu verhindern, erreicht. Insgesamt
wurden 304 Identitäten festgestellt. Eine Person wurde nach dem
Strafgesetzbuch, 292 Personen nach dem Versammlungsgesetz und 11
wurden wegen anderer verwaltungsrechtlicher Delikte angezeigt.
Überdies konnten im Zuge des Einsatzes am Stephansplatz zahlreiche
staatspolizeiliche Erkenntnisse gewonnen werden. Der Wiener Polizei
ist es durch die in der Einsatzplanung festgelegten Maßnahmen und das
besonnene Einschreiten der Einsatzkräfte während des gesamten
Einsatzes gelungen, eine Eskalation zu verhindern. Die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit konnte
umfassend gewährleistet werden.
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