• 11.10.2023, 11:03:34
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Neuer NÖ Wohnkostenzuschuss kann ab 23. Oktober beantragt werden

LH Mikl-Leitner, LR Teschl-Hofmeister: Jenen helfen, die von Teuerung, Energiekosten und hohen Wohnkosten besonders betroffen sind

Utl.: LH Mikl-Leitner, LR Teschl-Hofmeister: Jenen helfen, die von
Teuerung, Energiekosten und hohen Wohnkosten besonders
betroffen sind =

St.Pölten (OTS) - Ab dem 23. Oktober kann der neue NÖ
Wohnkostenzuschuss online auf der Webseite des Landes
Niederösterreich (www.noe.gv.at) beantragt werden. Entlastet werden
soll dadurch das untere Einkommensdrittel mit 150 Euro für die erste
im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person im
Haushalt. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin
Christiane Teschl-Hofmeister haben heute, Mittwoch, im Zuge einer
Pressekonferenz im NÖ Landhaus die Details zu diesem neuen Zuschuss
vorgestellt.

„Niederösterreich ist ein soziales Land, Niederösterreich ist ein
starkes Land, und wir wollen vor allem jenen helfen, die besonders
von Teuerung, Energiekosten und den hohen Wohnkosten betroffen sind“,
betonte die Landeshauptfrau dabei eingangs. Sie verwies in diesem
Zusammenhang u. a. auch auf das blau-gelbe Schulstartgeld: „Mehr als
170.000 Kinder und Jugendliche haben in den letzten Wochen 100 Euro
erhalten, rund 30.000 können sich das Schulstartgeld noch abholen.“
Darüber hinaus erwähnte sie auch den Pflegescheck des Landes
Niederösterreich: „Damit unterstützen wir 47.000 Familien, die
Angehörige zuhause pflegen, mit 1000 Euro pro Jahr.“

Im Bereich der Wohnkosten habe es im Frühjahr bereits den Wohn- und
Heizkostenzuschuss gegeben, dafür seien rund 85 Millionen Euro
aufgewendet worden, so Mikl-Leitner: „Und jetzt nehmen wir für den
neuen Wohnzuschuss nochmals 45 Millionen Euro in die Hand.“ Hier habe
man aber die Kriterien etwas abgeändert, „um treffsicher jenen helfen
zu können, die diese Hilfe auch tatsächlich brauchen.“ Mit dem neuen
Wohnzuschuss wolle man insbesonders das untere Einkommensdrittel
entlasten, die Mittel dafür stelle der Bund, die Verantwortung der
Bundesländer sei es, das Geld „jenen zukommen zu lassen, die es auch
tatsächlich brauchen“.

„Einerseits helfen wir den Betroffenen, andererseits müssen wir aber
alles dafür tun, damit diese Hilfe nur auf Zeit notwendig ist“,
sprach die Landeshauptfrau einen weiteren Aspekt an. Besonders
wichtig seien hier Aus- und Weiterbildung sowie Maßnahmen, „dass es
sich für jene, die bereit sind mehr zu leisten, auch lohnt“. So sei
es etwa gelungen, dass seitens der Bundesregierung statt zehn jetzt
18 Überstunden steuerlich begünstigt werden. Eine klare Forderung sei
hier aber auch, dass Pensionistinnen und Pensionisten, die arbeiten,
keinen Pensionsbeitrag mehr zahlen müssten: „Das würde 23 Prozent vom
Bruttogehalt ausmachen und wäre eine spürbare Entlastung für
Pensionistinnen und Pensionisten, die ihre Arbeitskraft zur Verfügung
stellen“. Besonders wichtig sei auch die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, hielt Mikl-Leitner weiters fest, und verwies hier auf die
Kinderbetreuungsoffensive des Landes, bei der gemeinsam mit den
Gemeinden rund 750 Millionen Euro investiert werden. Aufgrund dieser
Offensive würden in den nächsten Jahren zusätzlich 2.200 Personen in
Niederösterreich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, betonte sie.

Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister fasste die wichtigsten
Eckdaten zum NÖ Wohnkostenzuschuss zusammen: „Den NÖ
Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren Einkommen
folgende Grenzen nicht übersteigt: 20.000 Euro für eine Person mit
Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 50.000 Euro, wenn an einer
Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Förderhöhe
beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro
für jede weitere Person. Ein Vier-Personen-Haushalt, der diese
Kriterien erfüllt, erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300
Euro.“ Die Kriterien seien so gewählt, „um vor allem jene zu
treffen, die es ganz besonders brauchen“, betonte sie.

Der neue NÖ Wohnkostenzuschuss werde am kommenden Dienstag in der
Landesregierung beschlossen, kündigte die Landesrätin an. Dieser sei
„eine Zusatzleistung“, hielt sie in diesem Zusammenhang fest: „Der
neue Zuschuss wird zusätzlich zu allen anderen Sozialleistungen des
Bundes und des Landes Niederösterreich ausbezahlt.“ So gebe es im
Bereich der Wohnkosten etwa auch noch den NÖ Wohnzuschuss bzw. die NÖ
Wohnbeihilfe, führte sie hier als Beispiele an.

Der Antrag für den neuen NÖ Wohnkostenzuschuss könne online und
unbürokratisch auf der Webseite des Landes gestellt werden. Die
Antragsfrist beginnt am 23. Oktober und endet am 31. Dezember dieses
Jahres. „Wenn der Antrag vollständig ist, kommt es rasch zur
Auszahlung“, zeigte sich Teschl-Hofmeister überzeugt. Aus Erfahrungen
des Wohn- und Heizkostenzuschusses im Frühjahr wisse man, dass es im
Schnitt nur rund zwei Wochen dauert, „bis das Geld am Konto ist“,
versicherte sie, und dankte hier auch den zuständigen Fachabteilungen
des Landes für ihre Arbeit.

Die Beantragung des neuen NÖ Wohnkostenzuschusses ist ab 23. Oktober
unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen
Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer
02742/9005-15970 wenden.

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