Vier rechtswidrige Bescheide der FMA aufgehoben!
Unbegründete Ermittlungshandlungen, rechtswidrige Verfolgung und öffentliche Verleumdung durch die FMA wurden abgedreht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 3. August 2023 vier rechtswidrigen Bescheide der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit Urteil aufgehoben.
Die LVA24 hatte zwischen dem 5. Juli 2017 und dem 15. Juli 2019 Genussrechte in Österreich angeboten und insgesamt 2,8 Millionen Euro für die Finanzierung ihrer operativen Tätigkeiten eingesammelt. Mit diesem Kapital wurde auch Kunden von Unternehmen, die von der FMA kontrolliert werden, wie z.B. Banken und Versicherungen, oftmals zu ihrem Recht verholfen.
Die LVA24 finanzierte u.a. Fälle mit fehlerhaften Rücktrittsbelehrungen im Bereich der Lebensversicherungen, Ansprüche von MEINL-Geschädigten oder die Geltendmachung möglicher Amtshaftungsansprüche gegenüber der FMA aus dem Commerzialbank Mattersburg – Skandal.
Die Reaktion der FMA gegen die LVA24 (und die gesamte Green Finance Gruppe) ließ nicht lange auf sich warten:
Anstatt Anlegerinteressen zu schützen und sich um die Geschädigten der von der FMA beaufsichtigten Unternehmen tatsächlich zu kümmern, hat die FMA begonnen, systematisch gegen die Green Finance Gruppe vorzugehen.
Seit dem Jahr 2020 verfolgt die FMA nunmehr die LVA24 (und die gesamte Green Finance Gruppe) mit staatlichen Eingriffen und negiert das schutzwürdige Interesse der LVA24 völlig.
Konstruierte Vorwürfe, abenteuerlichen Gesetzesauslegungen, erstinstanzlich festgestellte Verletzungen im Recht auf Datenschutz, die Anwendung ungeeigneter und unverhältnismäßiger Maßnahmen zur Erreichung eines nicht nachvollziehbaren Ziels sowie die (noch gesondert zu prüfende) Handhabung der Akteneinsicht, sind nur einige Maßnahmen, die sich diese Behörde leistet und die rechtsstaatlich inakzeptabel sind.
„Ein derartiges Verhalten lässt nur den Schluss zu, dass sich die FMA nicht an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden fühlt. Durch ein systematisch einseitiges und subjektives Vorgehen versucht die FMA innovatives Unternehmertum zu verhindern, schädigt den Wirtschaftsstandort nachhaltig und erschüttert das Vertrauen der Normunterworfenen in das Handeln von österreichischen Behörden“, führt Mag. Ekaterina Yaneva Geschäftsführerin der LVA24 aus.
Erst das unabhängige Bundesverwaltungsgericht (in Besetzung mit mehreren Richtern) sorgte nach nunmehr drei Jahren für Klarheit und stellte fest, dass das Vorgehehen der FMA von Anfang an rechtswidrig war.
Alle diese rechtswidrigen Bescheide wurden nun nach drei Jahren ersatzlos aufgehoben!
"Diese Entscheidungen zeigen, dass es sich lohnt zu kämpfen und geben uns ein Grundvertrauen in den Rechtsstaat zurück", zeigte sich Frau Mag. Ekaterina Yaneva, Geschäftsführerin von LVA24, erleichtert.
"Wir haben von Anfang an betont, dass das AIFMG aufgrund der Verwendung des Genussrechtskapitals für die operative Tätigkeit der LVA24 nicht anwendbar sein kann. Die Entscheidungen des BVwG bestätigen daher eindrucksvoll, dass das Vorgehen der FMA gegen die LVA24 von Anfang an rechtswidrig war", zeigte sich auch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Helml, LL.M., Partner der ALIANT Helml Rechtsanwälte GmbH erfreut, der die LVA24 in den Beschwerdeverfahren federführend beraten und vertreten hat.
Das ordentliche Verfahren ist somit beendet und die Urteile sind rechtskräftig. Die FMA hat ein außerordentliches Rechtsmittel in Form der außerordentlichen Amtsrevision erhoben.
Aufgrund der mit der FMA gemachten Erfahrungen ist nach Meinung der LVA24 und ihrer Eigentümer der Gesetzgeber gefordert, auch im Verwaltungsverfahren den Kostenersatz völlig neu zu regeln.
Unabhängig von diesem Erfolg, setzt die LVA24 ihre operative Tätigkeit mit großem Engagement fort, unter anderem im Rahmen des Projekts "Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe". Interessenten können sich unverbindlich und kostenlos auf der LVA24-Webseite anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter www.lva24.com
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