• 04.10.2023, 18:23:31
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Neue Facharztausbildung für Allgemein- und Familienmedizin stärkt Gesundheitsversorgung

Novelle des Ärztegesetzes geht in Begutachtung

Wien (OTS) - 

Der Ministerrat hat die Schaffung einer Facharztausbildung für Allgemein- und Familienmedizin beschlossen. Die Ausbildung wird künftig fünf Jahre dauern und im Jahr 2026 starten. Eine entsprechende Novelle des Ärztegesetzes ging am Mittwoch in Begutachtung und soll noch heuer im Nationalrat beschlossen werden. Ziel ist es, mehr junge Medizinabsolvent:innen für dieses wichtige Fach zu gewinnen. “Allgemeinmediziner:innen sind für viele Patient:innen die erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem. Die neue Ausbildung wird den Beruf attraktiver machen und damit die Versorgung verbessern”, ist sich Gesundheitsminister Johannes Rauch sicher.

Die Stärkung des niedergelassenen Bereichs ist das wichtigste Ziel der aktuellen Gesundheitsreform. Durch die Novelle des Primärversorgungsgesetzes wurde die Gründung von Primärversorgungseinheiten (PVE) bereits deutlich vereinfacht. Allein im Oktober eröffnen fünf neue PVE. In den nächsten Jahren sollen zusätzliche Kassenstellen geschaffen, Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte verbessert und der Honorarkatalog modernisiert werden.

Ein weiterer Schritt ist die neue Facharztausbildung für Allgemein- und Familienmedizin, auf die sich Gesundheitsministerium, Bundesländer, Sozialversicherung und Ärztekammer im vergangenen Jahr geeinigt hatten. Damit soll das Berufsbild der Allgemeinmedizinerin bzw. des Allgemeinmediziners deutlich attraktiver werden. Ende vergangenen Jahres waren in Österreich 11.394 Allgemeinmediziner:innen in Österreich tätig. 

“Hausärztinnen und Hausärzte sind meist die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Gerade am Land decken sie einen großen Teil der medizinischen Versorgung ab. Dafür brauchen wir die besten Köpfe”, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. “Mit der Facharztausbildung für Allgemein- und Familienmedizin schaffen wir eine Ausbildung auf internationalem Niveau. Ich bin überzeugt, dass sich dann noch mehr junge Medizinerinnen und Mediziner für diesen Beruf entscheiden.”

Fünfjährige Ausbildung auch in Lehrpraxen 

Der Gesetzentwurf basiert auf den Empfehlungen der Kommission für Ärztliche Ausbildung, in der Länder, Ärztekammer und Sozialversicherung vertreten sind. Die Gesamtdauer dieser Ausbildung „Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ beträgt fünf Jahre. Auf neun Monate Grundausbildung folgen 51 Monate fachärztliche Ausbildung.

Die jungen Ärzt:innen erhalten auch umfassenden Einblick in andere Fächer wie Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie oder Gynäkologie. In Lehrpraxen im niedergelassenen Bereich erleben die Ärzt:innen bereits während der Ausbildung den Praxisalltag. Damit können die künftigen Fachärzte und -ärztinnen ihren Patient:innen eine umfassende Primärversorgung in hoher Qualität anbieten und, wenn medizinisch notwendig, gezielte Überweisungen an weitere Fachärzte und -ärztinnen durchführen.


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