• 02.10.2023, 11:36:16
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  • OTS0087

„NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ seit heute zu beantragen

LR Teschl-Hofmeister: Die Unterstützungsleistung für Pflege- und Betreuungsbedürftige für das laufende Jahr kann bis 31. Dezember 2023 beantragt werden

Utl.: LR Teschl-Hofmeister: Die Unterstützungsleistung für Pflege-
und Betreuungsbedürftige für das laufende Jahr kann bis 31.
Dezember 2023 beantragt werden =

St. Pölten (OTS/NLK) - Seit heute können Pflege- und
Betreuungsbedürftige den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ auf der
Website des Landes Niederösterreich auf www.noe.gv.at beantragen. Das
Land Niederösterreich stellt den Landsleuten getreu dem Grundsatz
„daheim vor stationär“ für die Pflege und Betreuung in den eigenen
vier Wänden zusätzlich insgesamt 47 Millionen Euro pro Jahr zur
Verfügung. „Für das laufende Jahr kann der ,NÖ Pflege- und
Betreuungsscheck‘ bis 31. Dezember 2023 beantragt werden“, informiert
Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Bezugsberechtigte ab der Pflegestufe 3 sowie Bezugsberechtigte mit
Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten
jährlich 1.000 Euro. Auch Kindern und Jugendlichen ab Pflegestufe 1
steht der „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ zu. „Wir als Bundesland
Niederösterreich rechnen mit rund 47.000 Bezugsberechtigten. Die
Verwendung der Geldmittel liegt in der Eigenverantwortung der
Landsleute“, so Teschl-Hofmeister. Das Geld kann beispielsweise für
Heilbehelfe und Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die
Inanspruchnahme einer sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere
Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter
Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail
[email protected].

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