Verweigerung des Besuchsrechts ist klarer Verstoß gegen Menschenrechte und zeigt Umgang mit Menschen in Schubhaft und ihren Angehörigen auf!
In der letzten Woche fand in Wien eine willkürliche Verhaftungswelle statt. Menschen, die sich über Jahre in Österreich ein Leben aufgebaut haben, wurden spätabends oder im Morgengrauen ohne Vorankündigung aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und in Gefängnisse verschleppt. Grund ist ein skandalöses Abkommen zwischen der irakischen und österreichischen Regierung, das erstmals Massenabschiebungen ermöglicht. Nun sollen nach Informationen am 3. Oktober zum ersten Mal dutzende Menschen gegen ihren Willen gewaltsam in das Land abgeschoben werden, aus dem sie fliehen mussten.
Und als wären dieses Abkommen und die willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen von Menschen nicht schon skandalös genug, setzt der Umgang mit den Angehörigen jener Menschen, die sich aktuell in Haft befinden, den österreichischen Behörden die Krone der Unmenschlichkeit auf.
Da im PAZ Rossauer Lände die Besuchszeiten am Wochenende gestaffelt sind, war der Samstag, 30. September, für viele Angehörige der letzte Tag um ihre Liebsten, ihre Mütter, Väter, Freunde, Kinder oder Partner, vor der drohenden Abschiebung ein letztes Mal zu sehen. Dieses sogar in der Europäischen Menschenrechtskonvention zugesicherte Besuchsrecht wurde den Angehörigen jedoch von den anwesenden Polizeibeamten nicht nur verweigert, sie wurden sogar schikaniert, beschimpft, ausgelacht, angeschrien und gewaltsam aus dem Gebäude gedrängt.
Dieser Umgang zeigt, dass die österreichischen Abschiebebehörden eine Institution der bürokratisierten Unmenschlichkeit sind. Es geht nicht nur um das eklatante Fehlverhalten eines einzelnen Beamten, der aus einer Laune heraus Menschen ihre Rechte vorenthält. Diese Schikanen haben System und sind mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar. Viele der Menschen, die sich aktuell in Schubhaft befinden und denen eine Sammel-Abschiebung am 3. Oktober in den Irak droht, haben schon vor Monaten laufende erstinstanzliche Anträge auf humanitäres Bleiberecht eingebracht, da sich die meisten fast 10 Jahre in Österreich befinden. Andere negative Bescheide liegen ebenfalls mehrere Jahre zurück. Höchstgerichte haben schon in der Vergangenheit bestätigt, dass diese erneut zu prüfen wären, anstatt sie infolge des Geheimabkommens mit der irakischen Regierung jenseits der politischen Öffentlichkeit zu vollstrecken.
Wir fordern die sofortige Freilassung aller Menschen in Schubhaft und ein sofortiges Ende von illegalen Abschiebungen in den Irak und andere Länder! Wir fordern eine Überprüfung des Abkommens mit der irakischen Regierung nach menschenrechtsrechtlichen Standards und ein humanitäres Bleiberecht für alle!
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