LR Teschl-Hofmeister: Antrag kann ab 2. Oktober auf der Website des Landes Niederösterreich gestellt werden
Utl.: LR Teschl-Hofmeister: Antrag kann ab 2. Oktober auf der
Website des Landes Niederösterreich gestellt werden =
St. Pölten (OTS) - Im Rahmen einer Pressekonferenz am heutigen
Mittwoch in St. Pölten informierte Landesrätin Christiane
Teschl-Hofmeister über den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“, der
nach dem Grundsatz „daheim vor stationär“ die Pflege in den eigenen
vier Wänden unterstützt. Hierfür stellt das Land Niederösterreich 47
Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Die NÖ Landesregierung beschloss in ihrer Sitzung vom 28. März 2023,
dass zum Zwecke der Unterstützung von pflege- und
betreuungsbedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen ein
„NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ eingeführt wird. Aus Umfragen wisse
man, dass die Menschen in Niederösterreich am liebsten so lange wie
möglich in den eigenen vier Wänden alt werden und wenn notwendig,
dort auch betreut werden wollen, sagte Teschl-Hofmeister. Das Land
Niederösterreich biete nun mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck in
der Höhe von 1.000 Euro eine zusätzliche Unterstützung für
Pflegebedürftige. Gestern seien in der Sitzung der NÖ Landesregierung
die Richtlinien für den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck beschlossen
worden, informierte sie.
Bezugsberechtigte ab der Pflegestufe 3 bekommen 1.000 Euro jährlich
sowie Bezugsberechtigte mit Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich
bestätigten Demenz erhalten ebenfalls 1.000 Euro. Auch Kindern und
Jugendlichen mit Pflegestufe 1 und 2 steht der NÖ Pflege- und
Betreuungsscheck in der Höhe von 1.000 Euro zu. „Wir als Bundesland
Niederösterreich rechnen mit rund 47.000 Bezugsberechtigten“, betonte
die Landesrätin. Die Verwendung der Geldmittel liege, wie beim
Pflegegeld des Bundes, in der Eigenverantwortung der Bezieherinnen
und Bezieher. „Die zu Pflegenden erhalten das Geld und entscheiden,
was mit dem Geld passiert“, sprach die Landesrätin einen weiteren
Aspekt an. Das Geld könne verwendet werden für Heilbehelfe und
Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die Inanspruchnahme einer
sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere Dienstleistungen, so
Teschl-Hofmeister. Die Anmeldung für den „NÖ Pflege- und
Betreuungsscheck“ ist ab 2. Oktober über die Website des Landes
Niederösterreich auf www.noe.gv.at möglich.
In diesem Zusammenhang sprach die Landesrätin allen pflegenden
Angehörigen Respekt, Dank und Anerkennung aus, weil sie sich oft
neben Beruf und Familie auch um Eltern und Großeltern kümmern. Die NÖ
Pflegehotline unter 02742/9005-9095 sei die erste Anlaufstelle bei
Fragen rund um Pflege und Betreuung, erläuterte sie. Die
Informationen würden in erster Linie die Langzeitpflege,
Kurzzeitpflege, Übergangspflege, begleitetes Wohnen,
24-Stunden-Betreuung sowie Urlaubszuschuss betreffen, führte
Teschl-Hofmeister weiter aus. Mit der NÖ Urlaubsaktion würden
pflegende Angehörige unterstützt und dabei bestärkt, sich von ihrer
herausfordernden Tätigkeit auch eine Auszeit zu nehmen. „Pflegende
Angehörige erhalten für einen Urlaub in Österreich 175 Euro. Dieser
Betrag wird auf 225 Euro erhöht, sofern der Aufenthalt in
Niederösterreich stattfindet“, hob sie hervor. Eine ganz wesentliche
Entlastung sei auch das neue und österreichweit einzigartige Projekt
der „sozialen Alltagsbegleitung“. Soziale Alltagsbegleiter würden
älteren Personen gerne Gesellschaft leisten, bei alltäglichen
Verrichtungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten helfen oder bei
Spaziergängen begleiten, so die Landesrätin.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter
Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail
dieter.kraus@noel.gv.at.
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