St. Pölten (OTS/NLK) - Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse
gefasst:
Die NÖ Landesregierung beschloss eine Förderungszusage für ein
Wechselladefahrzeug mit Kran für die Freiwillige Feuerwehr
Langenzersdorf in der Höhe von 100.000 Euro.
Zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen des NÖ
Leichtathletikverbandes für effektive und effiziente Maßnahmen im
Nachwuchsleistungssport wurde eine Förderung des Landes
Niederösterreich für den Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember
2023 in Höhe von 146.000 Euro genehmigt.
Weiters wurde die Ausschreibung der Neuwahl des Gemeinderates der
Marktgemeinde Pernersdorf beschlossen. Als Wahltag wurde der 28.
Jänner 2024 bestimmt.
Der Marktgemeinde Hinterbrühl wird für 57 Schülerinnen und Schüler,
die im SOS Kinderdorf bzw. im Heilpädagogischen Zentrum untergebracht
sind und in Hinterbrühl die Pflichtschule besuchen, der
Schulerhaltungsbeitrag 2022 erstattet.
Der Bietergemeinschaft Berufsförderungsinstitut NÖ (BFI NÖ) und
Wirtschaftsförderungsinstitut NÖ (WIFI NÖ) wurde für die Maßnahme
„Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA 15)“ für das Ausbildungsjahr
2023/2024 ein Förderungsbeitrag von bis zu 2.499.759,78 Euro
bewilligt.
Ebenso bewilligt wurde die Durchführung der ESF-geförderten
Beratungs-, Betreuungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Jugendbildungszentrum 2.0 Krems und Jugendbildungszentrum 2.0 St.
Pölten durch „ZIB Training GmbH“, Jugendbildungszentrum 2.0
Waldviertel durch „Wirtschaftsförderungsinstitut der
Wirtschaftskammer Niederösterreich“, Jugendbildungszentrum 2.0 Wien
21/22 durch „ARGE Weidinger & Partner/Murad & Murad/Mentor“ und das
Jugendbildungszentrum 2.0 Baden/Mödling durch „ARGE Mentor/Murad &
Murad/Weidinger & Partner“. Die Bedeckung des nationalen
Kofinanzierungsanteils in der Höhe von bis zu 1.085.000 Euro erfolgt
aus den „Arbeitnehmerförderungsfonds“. Die Bedeckung zur
Vorfinanzierung des ESF-kofinanzierten Anteils in der Höhe von bis zu
4.340.000 Euro erfolgt aus „ZWIST-EU“.
Auch die Durchführung der ESF-geförderten Beratungs-, Betreuungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen Jugendbildungszentrum JTF Wiener Neustadt
durch „ZIB Training GmbH“ und Jugendbildungszentrum JTF Mostviertel
durch „ARGE Bildung Mostviertel“ wurde genehmigt. Die Bedeckung des
nationalen Kofinanzierungsanteils in der Höhe von 200.000 Euro
erfolgt aus den „Arbeitnehmerförderungsfonds“. Die Bedeckung zur
Vorfinanzierung des ESF-kofinanzierten Anteils in der Höhe von bis zu
2.000.000 Euro erfolgt aus „ZWIST-EU“.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK