- 26.09.2023, 10:00:03
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ORF-Beitrags Service GmbH übernimmt Einhebung von ORF-Beitrag
ORF-Beitrags Service hebt ab 1.1.24 ORF-Beitrag u. Landesabgabe ein. ORF-Beitrag wird günstiger, 15,30 Euro monatlich. Hauptwohnsitz zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze ausgenommen
Utl.: ORF-Beitrags Service hebt ab 1.1.24 ORF-Beitrag u.
 Landesabgabe ein. ORF-Beitrag wird günstiger, 15,30 Euro
 monatlich. Hauptwohnsitz zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze
 ausgenommen =
Wien (OTS) - Bislang schrieb die GIS Gebühren Info Service GmbH die
 Rundfunkgebühren vor, ab 1. Jänner 2024 hebt das ORF-Beitrags Service
 den ORF-Beitrag ein.
Grundlegende Änderung des neuen ORF-Beitrags-Gesetzes, das am 8.
 September 2023 ratifiziert wurde: War die Zahlung bisher an den
 Besitz eines Radios oder Fernsehgerätes gekoppelt, so ist nun die
 Hauptwohnsitz-Adresse ausschlaggebend.
Damit ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs
 nachgekommen und hat die sogenannte „Streaming-Lücke“ geschlossen.
 Nun tragen alle solidarisch zur Finanzierung des ORF bei, unabhängig
 vom Empfangsweg. Wer bislang TV und Radio angemeldet hatte, bezahlt
 nunmehr weniger als zuvor. Denn der ORF-Beitrag wird günstiger. Waren
 bislang je Monat für ORF-Programmentgelt, Rundfunkgebühr,
 Kunstförderungsbeitrag sowie Umsatzsteuer 22,45 Euro fällig, so ist
 nun lediglich der ORF-Beitrag von 15,30 Euro monatlich zu zahlen. Das
 entspricht einer Ersparnis von 31,8 Prozent. Bestehende
 Beitragskonten werden übernommen, Befreiungen bleiben aufrecht. War
 eine Hauptwohnsitz-Adresse bislang nicht gemeldet, muss sich an
 dieser eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz für den ORF-Beitrag
 registrieren.
Das ORF-Beitrags-Gesetz bringt einige grundlegende Änderungen
Mit dem ORF-Beitrags-Gesetz beteiligt sich jede Hauptwohnsitz-Adresse
 ab 1. Jänner 2024 solidarisch an der Finanzierung des ORF, unabhängig
 davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele
 Personen dort leben. Der ORF-Beitrag entspricht 15,30 Euro im Monat
 und ist dem Gesetz entsprechend im Voraus zu zahlen. Für
 Neuanmeldungen ab 1. Jänner 2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit
 Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) einmal jährlich. Mit Einrichtung
 einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf
 zweimal oder sechsmal im Jahr aufgeteilt werden.
Eine weitere grundlegende Neuerung gibt es noch: Für ausschließliche
 Nebenwohnsitz-Adressen muss kein ORF-Beitrag bezahlt werden. Pro
 Hauptwohnsitz-Adresse ist nur eine Meldung notwendig.
Mit dem ORF-Gesetz erhält der ORF online in öffentlich-rechtlichen
 Kernbereichen mehr Möglichkeiten, Sendungen online-first (etwa
 bestimmte ORF-Produktionen) oder auch online-only (etwa bestimmte
 ORF-Produktionen sowie ein neues Streaming-Fernsehprogramm für
 Kinder) auszustrahlen. Dieses erweiterte Angebot kommt unter anderem
 jenen entgegen, die ORF-Programme mobil oder online schauen und
 hören.
Für einige Haushalte besteht Handlungsbedarf
Personen, die bereits bei der GIS gemeldet sind, werden automatisch
 als beitragszahlende Person in das neue System übernommen. Für sie
 besteht also kein Handlungsbedarf. Auch bleiben Befreiungen aufrecht
 und müssen nicht neu beantragt werden. Wer bislang an seiner
 Hauptwohnsitz-Adresse die GIS nicht angemeldet hat, muss sich ab
 sofort bei der GIS registrieren, am besten direkt unter:
 gis.at/registrieren. Dann kann man auch eine Befreiung beantragen,
 wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Bis zum 31.
 Dezember 2023 gilt das bisherige Gesetz. Das heißt, bis Jahresende
 sind weiterhin die Rundfunkgebühren mit den damit verbundenen Abgaben
 und Entgelten zu entrichten.
ORF-Beitrags Service als Nachfolger der GIS
Das ORF-Beitrags Service hebt ab 1. Jänner 2024 den ORF-Beitrag plus
 die damit teilweise verbundene Landesabgabe ein. Kunstförderbeitrag,
 Rundfunkgebühr und Umsatzsteuer fallen weg. Die Umstellung wird
 bereits intensiv vorbereitet. In diesem Zusammenhang werden weitere
 Automatisierungen vorgenommen, um die Effizienz zu steigern und
 Kosten zu sparen. Der Außendienst ist in der bisherigen Form nicht
 mehr vorgesehen. „Ab Herbst wird in einer Kampagne ausführlich über
 die Umstellung informiert, mit dem klaren Ziel, den
 Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern als modernes
 Dienstleistungsunternehmen bestmöglich zur Seite zu stehen“, betont
 Alexander Hirschbeck, Geschäftsführer der GIS.
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