ORF-Beitrags Service hebt ab 1.1.24 ORF-Beitrag u. Landesabgabe ein. ORF-Beitrag wird günstiger, 15,30 Euro monatlich. Hauptwohnsitz zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze ausgenommen
Utl.: ORF-Beitrags Service hebt ab 1.1.24 ORF-Beitrag u.
Landesabgabe ein. ORF-Beitrag wird günstiger, 15,30 Euro
monatlich. Hauptwohnsitz zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze
ausgenommen =
Wien (OTS) - Bislang schrieb die GIS Gebühren Info Service GmbH die
Rundfunkgebühren vor, ab 1. Jänner 2024 hebt das ORF-Beitrags Service
den ORF-Beitrag ein.
Grundlegende Änderung des neuen ORF-Beitrags-Gesetzes, das am 8.
September 2023 ratifiziert wurde: War die Zahlung bisher an den
Besitz eines Radios oder Fernsehgerätes gekoppelt, so ist nun die
Hauptwohnsitz-Adresse ausschlaggebend.
Damit ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs
nachgekommen und hat die sogenannte „Streaming-Lücke“ geschlossen.
Nun tragen alle solidarisch zur Finanzierung des ORF bei, unabhängig
vom Empfangsweg. Wer bislang TV und Radio angemeldet hatte, bezahlt
nunmehr weniger als zuvor. Denn der ORF-Beitrag wird günstiger. Waren
bislang je Monat für ORF-Programmentgelt, Rundfunkgebühr,
Kunstförderungsbeitrag sowie Umsatzsteuer 22,45 Euro fällig, so ist
nun lediglich der ORF-Beitrag von 15,30 Euro monatlich zu zahlen. Das
entspricht einer Ersparnis von 31,8 Prozent. Bestehende
Beitragskonten werden übernommen, Befreiungen bleiben aufrecht. War
eine Hauptwohnsitz-Adresse bislang nicht gemeldet, muss sich an
dieser eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz für den ORF-Beitrag
registrieren.
Das ORF-Beitrags-Gesetz bringt einige grundlegende Änderungen
Mit dem ORF-Beitrags-Gesetz beteiligt sich jede Hauptwohnsitz-Adresse
ab 1. Jänner 2024 solidarisch an der Finanzierung des ORF, unabhängig
davon, wie viele und welche Geräte betrieben werden und wie viele
Personen dort leben. Der ORF-Beitrag entspricht 15,30 Euro im Monat
und ist dem Gesetz entsprechend im Voraus zu zahlen. Für
Neuanmeldungen ab 1. Jänner 2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit
Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) einmal jährlich. Mit Einrichtung
einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf
zweimal oder sechsmal im Jahr aufgeteilt werden.
Eine weitere grundlegende Neuerung gibt es noch: Für ausschließliche
Nebenwohnsitz-Adressen muss kein ORF-Beitrag bezahlt werden. Pro
Hauptwohnsitz-Adresse ist nur eine Meldung notwendig.
Mit dem ORF-Gesetz erhält der ORF online in öffentlich-rechtlichen
Kernbereichen mehr Möglichkeiten, Sendungen online-first (etwa
bestimmte ORF-Produktionen) oder auch online-only (etwa bestimmte
ORF-Produktionen sowie ein neues Streaming-Fernsehprogramm für
Kinder) auszustrahlen. Dieses erweiterte Angebot kommt unter anderem
jenen entgegen, die ORF-Programme mobil oder online schauen und
hören.
Für einige Haushalte besteht Handlungsbedarf
Personen, die bereits bei der GIS gemeldet sind, werden automatisch
als beitragszahlende Person in das neue System übernommen. Für sie
besteht also kein Handlungsbedarf. Auch bleiben Befreiungen aufrecht
und müssen nicht neu beantragt werden. Wer bislang an seiner
Hauptwohnsitz-Adresse die GIS nicht angemeldet hat, muss sich ab
sofort bei der GIS registrieren, am besten direkt unter:
gis.at/registrieren. Dann kann man auch eine Befreiung beantragen,
wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Bis zum 31.
Dezember 2023 gilt das bisherige Gesetz. Das heißt, bis Jahresende
sind weiterhin die Rundfunkgebühren mit den damit verbundenen Abgaben
und Entgelten zu entrichten.
ORF-Beitrags Service als Nachfolger der GIS
Das ORF-Beitrags Service hebt ab 1. Jänner 2024 den ORF-Beitrag plus
die damit teilweise verbundene Landesabgabe ein. Kunstförderbeitrag,
Rundfunkgebühr und Umsatzsteuer fallen weg. Die Umstellung wird
bereits intensiv vorbereitet. In diesem Zusammenhang werden weitere
Automatisierungen vorgenommen, um die Effizienz zu steigern und
Kosten zu sparen. Der Außendienst ist in der bisherigen Form nicht
mehr vorgesehen. „Ab Herbst wird in einer Kampagne ausführlich über
die Umstellung informiert, mit dem klaren Ziel, den
Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern als modernes
Dienstleistungsunternehmen bestmöglich zur Seite zu stehen“, betont
Alexander Hirschbeck, Geschäftsführer der GIS.
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