• 13.09.2023, 12:37:59
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Young Carers: Kinder und Jugendliche sind keine Pflegekräfte!

Über 40.000 Kinder und Jugendliche müssen zu Hause die Pflege übernehmen

Wien (OTS) - 

Am 13. September, dem Nationalen Aktionstag für pflegende Angehörige, machen die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs erneut auf die prekäre Situation von Young Carers aufmerksam. Young Carers oder auch Young Caregivers sind junge Menschen, die als pflegende Angehörige fungieren. Studien gehen in Österreich von 42.700 Young Carers im Alter von 5 bis 18 Jahren mit einem Pflegaufwand von bis zu 35 Stunden pro Woche und mehr aus. 

Kinder und Jugendliche müssen im Alltag zur Unterstützung kranker Familienangehöriger oft „signifikante“ Pflegetätigkeiten, die vor allem für ihr Alter nicht angemessen und vergleichbar mit den Aufgaben von Erwachsenen sind, übernehmen. Die vielfältigen Aufgaben reichen von der Versorgung bis hin zur vollständigen Pflege erkrankter Angehöriger. Kinder und Jugendliche sind mit diesen Herausforderungen oft überfordert. Dies führt dazu, dass sie von anderen kindgerechten Tätigkeiten abgehalten werden und ihren eigenen Bedürfnissen nicht nachkommen können. 

„Eine Parentifizierung kann sich oft negativ auf das ganze Leben von Kinder und Jugendlichen auswirken. Die Umkehr der Rollenverteilung bzw. Überschreitung hierarchischer Grenzen innerhalb eines Familiensystems, hat für Kinder akute körperliche und psychische Folgen. Zudem gehen mit einer längerfristigen Überforderung Aspekte der eigenen Kindheit, wie Sorglosigkeit und Spontanität oft verloren. Derartige Entwicklungsstörungen können sich bis ins Erwachsenenalter auswirken“
, so die Kinder- und Jugendanwält:innen Österreichs.

Mehr Unterstützung für pflegende Minderjährige
Nicht zuletzt stellt angesichts der Pflegetätigkeit und der oft großen Verantwortung, diese umfangreiche Familienfürsorge eine problematische Form von Kinderarbeit dar. Sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern normiert, dass Kinder nicht zu Arbeiten herangezogen werden dürfen, die ihre  Gesundheit sowie die körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten.

Obwohl im Rahmen der Pflegereform 2023 spezifische Maßnahmen für Young Carers gesetzt wurden, reichen diese aus kinderrechtlicher Sicht nicht aus. Es bedarf systematischer präventiver und unterstützender Schutzbestimmungen, damit die Arbeit von Young Carers erst garnicht in Anspruch genommen wird. 

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften sprechen sich daher für folgende Empfehlungen aus:

  • Ausbau mobiler Pflegedienstleistungsangebote – der Pflegebedarf muss von professionellen, gut ausgebildeten Fachkräften erfüllt werden 
  • Erweiterung der Schulung von Fachkräften aus dem Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereichen über Young Carers
  • Zugang zu niederschwelligen und altersgerechten Informationen sowie individuell angepassten Unterstützungsangeboten 
  • Verbesserte Identifizierung von Young Carers – bspw. Hausärzt:innen, die chronisch kranke Patient:innen haben, dahingehend sensibilisieren, gezielt nach Kindern im Haushalt zu fragen und ihnen Unterstützungsangebote zukommen lassen
  • Etablierung eigener gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz von Young Carers 
  • Stärkung der präventiven Maßnahmen betreffend Young Carers im Zuge der Pflegereformen, sowie Verbesserung der systematischen Berücksichtigung von Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Pflege-Entwicklungs-Kommission.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften setzen sich dafür ein, dass die Situation von Young Carers umfassend verbessert wird. Vertrauliche Information und Beratung bieten auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer an. Kontaktdaten unter www.kija.at. Das Positionspapier „Young Carers – Unsichtbare Pflege in Österreich“ der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, ist auf der Homepage der Kijas abrufbar.

Rückfragen & Kontakt

Für die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
DSAin Dunja Gharwal, MA
Kinder- und Jugendanwältin Wien
Telefon 01/70 77 000
post@jugendanwalt.wien.gv.at

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