- 01.09.2023, 08:18:52
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„Wildwuchs am Wörthersee“ – Stellungnahme zu Artikel in Kleine Zeitung
Unrichtige Aussagen und Angaben der Gemeinde Krumpendorf zu geplantem Bauprojekt – auch vorgelegte Fotomontage entspricht nicht den Plänen der Grundstückseigentümerin.
Die Mitte August in der „Kleinen Zeitung“ veröffentlichten Aussagen und Angaben der Gemeinde Krumpendorf bzw. deren Bürgermeister zu geplantem Bauprojekt (Link unten) wurde von der Grundstückseigentümerin bzw. ihren Vertretern mit Verwunderung gelesen:
- Warum die Gemeinde von „Wildwuchs“ spricht, ist unverständlich. Auf dem Grundstück sind derzeit Einfamilienhäuser mit Hauptwohnsitz in mittlerer Preisklasse geplant, die sich auch Gemeindebewohner leisten können – auch sind in die Planung Interessen der Gemeinde bereits eingeflossen – die im Artikel zitierten Angaben sind unrichtig.
- Die potenzielle (höchstzulässige) Bebaubarkeit laut Fotomontage entspricht nicht den Plänen der Grundstückseigentümerin. Dies wurde der Gemeinde gegenüber auch kommuniziert.
- Die Grundstückseigentümerin bzw. deren anwaltliche und wirtschaftliche Vertreter sind seit Jahren mit der Gemeinde in Kontakt; der Bürgermeister selbst war am 8.5.2023 zuletzt persönlich auf dem Grundstück bei einer Besprechung mit mehreren Zeugen anwesend – die im Artikel zitierten Angaben sind unrichtig.
- Wegen des neuen Teilbebauungsplans, TBP, wurde die Gemeindeaufsicht des Landes Kärnten bereits gegenüber der Gemeinde Krumpendorf tätig; wegen ständiger Formalfehler bei der Veröffentlichung wurde dieser nunmehr bereits zum 3. Mal kundgemacht.
- Die Gemeindeaufsicht des Landes Kärntens wurde auch wegen der im Artikel genannten "Bausperre" tätig – bzw. wurde diese von der Gemeinde erst diesen Sommer aufgehoben, obwohl die Bausperre bereits Anfang des Jahres zeitlich abgelaufen war und zu einer unzulässigen Eigentumsbeschränkung führte.
- Zudem spricht der Bürgermeister im Artikel von einem neuen TBP, der "wie eine Enteignung" auf die Grundstückseigentümerin wirken würde, und dass er „deswegen einen jahrelangen Rechtsstreit erwartet“. Wir lesen das vorhandene Rechtsverständnis mit großer Verwunderung. Es würde bei zukünftigen Prozessen nicht nur um korrekte verwaltungsrechtliche Entscheidungen oder zivilrechtliche (Haftungs)Ansprüche gegen die Gemeinde oder deren Vertreter gehen – sondern sicher auch darum, das Amtsverständnis der handelnden Personen zu prüfen.
- Vollkommen zutreffend ist jedoch, dass der geplante TBP die widmungsgemäße Nutzung als Bauland in großen Bereichen ausschließt – im Ergebnis wirkt dies wie eine Enteignung. Dies entspricht der gegenüber den Vertretern der Grundstückseigentümerin geäußerten Haltung der Gemeinde, wonach eine Bebauung schlichtweg nicht erwünscht sei – selbst zu Lasten der Gemeindebewohner, für die das Grundstück einen attraktiven Lebensraum bieten würde.
Im Auftrag der Grundstückseigentümerin bzw. deren Vertreter.
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