Unterschiedliche Schonzeiten, unterschiedliche Einstufung von Entenarten als jagdbar (darunter auch seltener Arten) – Landesgesetzgeber agieren ohne wissenschaftliche Basis.
Am 1. September beginnt die Saison für die Jagd auf Enten. Welche Arten wo und wann erschossen werden dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Mehrere Bundesländer erlauben die Jagd auf gefährdete Arten wie Tafelente und Spießente. Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ fordert, dass in einem ökologie- und tierschutzkonformen Bundesjagdgesetz die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten nach wissenschaftlichen Kriterien festgelegt werden.
Auf 10 Entenarten wird ab 1.9. das Feuer eröffnet. Wie viele Tiere von welcher Art getötet werden, ist unbekannt, denn in der Zählung werden alle in die Kategorie „Wildenten“ zusammengeworfen – ob häufige Arten wie die Stockente oder gefährdete Arten wie Spießente und Tafelente. Insgesamt wurden in der Jagdsaison 2021/22 in Österreich 35.500 „Wildenten“ getötet.
„Warum darf die Reiherente im Burgenland ab 1.9. geschossen werden, in NÖ ab 1.10. und in der Steiermark gar nicht? Oder die Krickente in der Steiermark, aber nicht in Salzburg? Und warum werden Knäkenten, Pfeifenten und Löffelenten überhaupt geschossen? Das ist alles reine Willkür“, kritisiert Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“.
Aus Sicht des Artenschutzes ist die Jagd auf die Tafelente und die Spießente besonders bedenklich. Beide Arten sind europaweit gefährdet und ihre Bestände weiter rückläufig. „Es gibt keine wie auch immer geartete Rechtfertigung für die Jagd auf diese gefährdeten Arten. Sie müssen schnellstens aus dem Jagdrecht gestrichen werden“, fordert Karoline Schmidt, Wildbiologin der Arbeitsgruppe Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt. Die Spießente wird noch im Burgenland, in Kärnten und in Niederösterreich gejagt, die Tafelente in allen Bundesländern außer der Steiermark und Tirol.
„Gefährdete Arten nicht zu jagen, ist für die ökologische Jagd eine Selbstverständlichkeit und auch eine der 14 Forderung des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz“, erklärt DI Franz Puchegger, Obmann des Ökologischen Jagdverbands Österreichs.
„Viele Enten haben durch Lebensraumverlust und Umweltverschmutzung schon genug zu kämpfen“, erinnert Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria. „Da sollten wir Menschen sie nicht auch noch willkürlich erschießen. Auch die Enten, die nicht getroffen werden, geraten durch die Jagd in enormen Stress und Angst.“
Die Umweltverschmutzung (etwa mit PCB und Dioxinen) ist auch der Grund, warum die AGES Frauen im gebärfähigen Alter und Kinder vor dem Konsum von Wildvogelfleisch warnt.
„Ich war schon Zeuge vieler Entenjagden und die Grausamkeit ist kaum zu ertragen“, sagt Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken. „Viele der Vögel werden durch die Schüsse nur verletzt und winden sich in Schmerzen, bis ein Jagdhund sie findet. Verletzte Enten werden auch von Jägern am Kopf gepackt und so lange im Kreis geschleudert, bis ihr Genick bricht. Sinnlose, rohe Gewalt, die besser heute als morgen ein Ende finden sollte.“
Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.
Rückfragen & Kontakt
E-Mail: kontakt@bundesjagdgesetz.at
Webseite: www.bundesjagdgesetz.at
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