
Nach Medienberichten soll beim Frequency-Festival, das vor Kurzem in St. Pölten stattgefunden hat, Sicherheitspersonal zum Teil ohne sozialversicherungsrechtliche Anmeldung sowie ohne entsprechende Zuverlässigkeitsüberprüfung eingesetzt worden sein. „Vorfälle wie dieser bringen eine ganze Branche in Verruf und zeigen einmal mehr, dass die Forderungen des Verbands der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) aktueller sind als je zuvor“, betont VSÖ-Generalsekretär Robert Grabovszki. „Dabei wäre es so einfach, Vorfälle wie diesen zu vermeiden.“
Vermeidung solcher Vorfälle durch sachkundige und verantwortungsvolle Auftraggeber/Veranstalter sowie klare vertragliche Regelungen mit beauftragten Sicherheitsunternehmen
Es ist vielfach für Veranstalter bzw. Auftraggeber nicht einfach, im Vorfeld sicherzustellen, dass Unternehmen, die mit den Sicherheitsagenden beauftragt werden, alle notwendigen Standards einhalten. Dazu gehören unter anderem die Anmeldung der Mitarbeiter bei der Sozialversicherung, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, die Einhaltung der kollektivvertraglichen Löhne und Arbeitszeiten. Der VSÖ leistet potenziellen Auftraggebern seit Jahren wertvolle Unterstützung, um im Vergabe- oder Auswahlprozess den passenden Dienstleister zu finden. Hierzu hat der Verband in 1. Auflage bereits 2013 das auf der VSÖ-Website kostenfrei abrufbare „Handbuch zur Auswahl des richtigen Sicherheitsdienstleisters“ veröffentlicht. In diesem werden die Grundkriterien eines qualitätsvollen Selektionsprozesses definiert.
In Kürze erscheint die 3. Auflage dieses Handbuchs mit aktualisierten Checklisten. Mit diesen kann Punkt für Punkt die Seriosität von Sicherheitsdienstleistern überprüft werden. Zudem gibt es weitere Informationen, um unter anderem potenzielle Haftungsrisiken für Auftraggeber auszuschließen.
Veranstalter unterschätzen oft, dass sie bei einer unprofessionellen Auswahl des Sicherheitsdienstes …
- … Verwaltungsstrafen wegen Auswahlverschulden riskieren.
- … Haftungsrisiken bei nicht ausreichender Gewerbeberechtigung eingehen.
- … Haftungsrisiken wegen unlauterem Wettbewerb tragen.
- … Risiken der Generalunternehmerhaftung auf sich nehmen.
Dabei können sich Aufraggeber relativ einfach schützen, indem sie…
- … eine professionelle Auswahl treffen und sich vorher informieren, worauf dabei zu achten ist.
- … eine schriftliche Vereinbarung mit dem Sicherheitsunternehmen treffen, in der z. B. nachfolgende Themen geregelt sind: Einsatz ausschließlich von korrekt angestellten und sozialversicherten Mitarbeitern (keine Werkverträge etc.), Einsatz ausschließlich von Mitarbeitern mit Zuverlässigkeitsüberprüfung, Pönalen, Ersatzgestellung bei Fehlleistung auf Kosten des Auftragnehmers etc. Bei Nichteinhaltung dieser Abmachungen sind hohe Pönalen zu zahlen.
- … sicherstellen, dass die Sicherheitsunternehmen dieselben Regelungen schriftlich auf deren etwaigen Subunternehmer übertragen. Es ist üblich, dass bei besonders großen Aufträgen Subunternehmen beauftragt werden.
- … ständig vor und während der Veranstaltung überprüfen, ob die Kernpunkte der Vereinbarungen auch eingehalten werden. So lassen sich Auftraggeber Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie Dienstpläne mit den Arbeitszeiten vorlegen und befragen Mitarbeiter zu Anstellungsverhältnis und Entlohnung.
Zudem ist es sinnvoll, dass sich verantwortungsvolle Veranstalter vor und während der Beauftragung des Sicherheitsunternehmens um vorgeschriebene Mindestkriterien dieses Unternehmens kümmert. Dazu gehören:
- Ausreichende Gewerbeberechtigung
- Unbescholtenheit des/der Geschäftsführer(s)
- Zeichnungsberechtigung
- Entlohnung nach dem aktuellen Kollektivvertrag
- Anstellung aller eingesetzten Mitarbeiter
- Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Einsatz von Subunternehmern
- Genehmigte Uniformen
- Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Erfüllung aller sozialversicherungsrechtlichen Pflichten
- Erfüllung aller steuerlichen Pflichten
Vermeidung solcher Vorfälle durch die Umsetzung der seit zehn Jahren bestehenden Forderung des VSÖ nach Anpassung des Gesetzes/der Gewerbeordnung
Seit Jahren setzt sich der VSÖ intensiv dafür ein, die im europäischen Vergleich fehlenden bzw. nicht konkret genug ausformulierten Regelungen im Bereich Gesetz/Gewerberecht für das Bewachungsgewerbe anzupassen. Dass entsprechender Bedarf einer gesetzlichen Nachschärfung gegeben ist, zeigt auch, dass bereits im aktuellen Regierungsprogramm 2020–2024 mit der „Schaffung von klaren und verbindlichen Qualitätsstandards“ und der „Einführung einer standardisierten Grundausbildung“ für private Sicherheitsdienstleister entsprechende Ziele verankert wurden. Über diese Ziele wird derzeit verhandelt, die Umsetzung sollte und müsste auf alle Fälle in dieser Legislaturperiode erfolgen.
Konkret geht es um bundeseinheitliche Regelungen für eine verbindliche Grundausbildung. Ziel ist es, Mitarbeiter der Bewachungsbranche nach der bereits derzeit üblichen Zuverlässigkeitsüberprüfung künftig zusätzlich mit einem Ausweis auszustatten, der im Dienst sichtbar zu tragen ist. Im Eventbereich sollte der Ausweis mit einer Registriernummer versehen werden. Damit wäre sowohl für Veranstalter als auch für Behörden auf einen Blick erkennbar, ob die vom Sicherheitsdienst eingesetzten Mitarbeiter ausgebildet und zuverlässigkeitsüberprüft sind.
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Robert Grabovszki, BSC MBA
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