• 28.08.2023, 09:45:29
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AK 2: Das können Sie tun, wenn der Urlaub verpatzt war!

Wien (OTS) - 

Flug storniert, annulliert oder verspätet, Ärger mit Online-Vermittlungsportalen … – für viele war der Urlaub getrübt. Das zeigt eine erste AK Analyse von 332 Reisebeschwerden. Reisende haben Rechte und sollen sich nicht abspeisen lassen, rät die AK.

 

   Verpatzter Urlaub – das können Sie tun:

+ Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Musterbriefe finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at.

 

+ Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden, außer Sie erklären sich mit einem Gutschein schriftlich einverstanden.

 

+ Was gibt’s zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle.

 

+ Entgangene Urlaubsfreude: Sie können einen Anspruch auf Schadenersatz haben, etwa für entgangene Urlaubsfreude. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, etwa Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Dokumentieren Sie immer genau den Sachverhalt. Ob Schadenersatzanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab.


     Für den nächsten Urlaub – das sollten Sie wissen:

+ Beschweren und dokumentieren: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.

 

+ Buchen Sie direkt beim Anbieter: Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn Sie Ihre Reise über ein Online-Vermittlungsportal gebucht haben. Viele Beschwerden zeigen, dass insbesondere bei Flugannullierungen Konsument:innen gerne zwischen Fluglinie und Online-Vermittlungsportal hin- und hergeschickt werden. Dokumentieren Sie auch den Buchungsvorgang – es gibt entsprechende Apps und Softwares am PC, mit denen Sie den Buchungsvorgang mitfilmen können. 


Rückfragen & Kontakt

Arbeiterkammer Wien
Chef:in vom Dienst
+43 1 50165 12565
[email protected]
https://wien.arbeiterkammer.at

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