- 22.08.2023, 09:31:05
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- OTS0025
Über 60.000 Anträge für Blau-gelbes Schulstartgeld
LH Mikl-Leitner/LR Teschl-Hofmeister: Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge profitieren vom Blau-gelben Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro
Utl.: LH Mikl-Leitner/LR Teschl-Hofmeister: Schülerinnen, Schüler
und Lehrlinge profitieren vom Blau-gelben Schulstartgeld in
Höhe von 100 Euro =
St. Pölten (OTS) - Seit vergangenem Mittwoch, 16. August 2023, kann
das Blau-gelbe Schulstartgeld unter www.noe.gv.at beantragt werden.
Alle Schülerinnen und Schüler sowie auch alle Lehrlinge können zum
Schulstart einen finanziellen Zuschuss von 100 Euro erhalten. In den
ersten sechs Tagen sind bereits über 60.000 Anträge online
eingelangt, die schnellst möglich bearbeitet werden.
„Der Schulstart ist für viele Familien gerade in Zeiten der Teuerung
eine finanzielle Belastung. Mit dem Blau-gelben Schulstartgeld wollen
wir die Mehrausgaben unseren Familien möglichst umfassend abfedern.
Ich freue mich, dass diese Maßnahme von den Familien in
Niederösterreich so gut angenommen und seitens unserer
Landesverwaltung so rasch und unbürokratisch abgewickelt wird“, so
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und ergänzt: „Wir unterstützen
alle Schülerinnen und Schüler und auch alle Lehrlinge. Dabei kommt es
nicht auf das Einkommen der Eltern an, weil uns in Niederösterreich
jedes Kind gleich viel wert ist.“
Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister unterstreicht: „Wir
schreiben mit dieser Initiative die Erfolgsgeschichte aus dem Vorjahr
weiter, wo von rund 200.000 Bezugsberechtigen über 186.000 bzw. 93
Prozent das Schulstartgeld in Anspruch genommen haben. Auch heuer
können wieder bis zu 200.000 Kinder und Jugendliche vom Blau-gelben
Schulstartgeld profitieren. Seitens des Landes stellen wir dafür in
Summe rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.“
Landesamtsdirektor Werner Trock ergänzt, dass die Bearbeitung der
Anträge hoch automatisiert erfolgt. Besonders komfortabel ist die
Antragstellung per Smartphone, da durch die direkte Anbindung des
zentralen Melderegisters keine zusätzlichen Dokumente beizulegen
sind.
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