- 18.08.2023, 09:55:03
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Ende der Bejagung der Turteltaube in Sicht? Noch zwei Bundesländer übrig
Nach Aussendung von Tierschutz Austria, BirdLife und Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“: Burgenland kündigt Aus für Bejagung der Turteltaube an. NÖ und Wien müssen folgen!
Vergangenen Montag wiesen BirdLife und das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ darauf hin, dass in Österreich als einzigem mitteleuropäischem Land die gefährdete Turteltaube noch bejagt wird – konkret in den Bundesländern Burgenland, Wien und Niederösterreich. Das Burgenland kündigte daraufhin an, die Jagd auf die Turteltaube zu beenden. Dem müssen Niederösterreich und Wien nun folgen, fordern die Initiator*innen des Volksbegehrens.
Obwohl die Turteltaube in Österreich in den letzten 25 Jahren 71% ihres Bestandes eingebüßt hat, in der Ampelliste von BirdLife Österreich auf Rot steht und weltweit gefährdet ist, wird sie im Burgenland (ab 16.8.), in Wien (ab 1.9.) und in Niederösterreich (ab 15.9.) immer noch geschossen.
Nachdem BirdLife und das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ diesen Missstand Anfang der Woche aufgezeigt hatten, berichtete der Kurier am 15.8., dass im Burgenland mit der nächsten Jagdgesetz-Novelle die Jagd auf die Turteltaube untersagt werden soll.
„Wir freuen uns, dass das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz schon in der Phase der Sammlung von Unterstützungserklärungen erste Erfolge erzielt und greifbare Verbesserungen für den Tier- und Artenschutz in Österreich bewirkt“, so Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“.
Eine der 14 Forderungen des Volksbegehrens, welche die Grundsätze für ein Bundesjagdgesetz formulieren, lautet: Tierarten, die in Österreich oder darüber hinaus gefährdet oder von starken Populationsrückgängen betroffen sind, dürfen nicht länger bejagt werden.
In Wien hat sich der zuständige Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky zwar bereits im Mai 2022 in einer Stellungnahme an den Wiener Gemeinderat für eine ganzjährige Schonung der Turteltaube ausgesprochen, um dieser gefährdeten Art „nachhaltig eine Chance“ zu geben, aber dem sind bisher keine Schritte gefolgt.
„Nun müssen Wien und Niederösterreich aktiv werden, damit sie auf der Turteltauben-Landkarte nicht demnächst als einzige Todeszone in ganz Mitteleuropa dastehen“, richtet Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria, eine klare Forderung an die beiden Landesregierungen.
„Als ökologische Jäger ist es für uns ein völlig glasklarer Grundsatz, dass bedrohte Arten wie die Turteltaube nicht gejagt, sondern gefördert werden sollen, damit wir die Vielfalt der Natur in unserem Land bewahren“, erklärt DI Franz Puchegger, Obmann des Ökologischen Jagdverbands Österreichs.
„Viele Hobbyjäger schießen gerne auf Tiere, die schnell fliegen können, weil ihnen das Anerkennungspunkte bei ihren Jagdkumpanen einbringt. Dafür gibt es aber Tontauben-Schießstände. Lebende Tiere, noch dazu von bedrohten Arten, dürfen nicht als Zielscheiben missbraucht werden“, sagt Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken.
Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.
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