2022 rund 92,5 Mio. Euro an Abgabennachzahlungen fällig
Utl.: 2022 rund 92,5 Mio. Euro an Abgabennachzahlungen fällig =
Wien (OTS) - Der seit 1. Jänner 2020 bestehende Prüfdienst für
Lohnabgaben und Beiträge (PLB) im Finanzministerium ist eine
bundesweite Organisationseinheit. Er führt unter anderem die
Lohnsteuerprüfung, die Sozialversicherungsprüfung und die
Kommunalsteuerprüfung durch. Seit Einrichtung des PLB wurden
insgesamt mehr als 313 Mio. Euro an Forderungen aus Lohnabgaben und
Sozialversicherung festgesetzt.
„Durch die erfolgreiche Arbeit des Prüfdienstes für Lohnabgaben und
Beiträge stellen wir die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicher. So
bekämpfen wir Steuerbetrug zum Schutz der redlichen Wirtschaft sowie
der Ansprüche der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Ich gratuliere
den Kolleginnen und Kollegen zu ihrer erfolgreichen Tätigkeit“, so
Finanzminister Magnus Brunner.
Der Großteil der Nachzahlungen setzt sich aus 57 % Lohnsteuer,
Dienstgeberbeitrag und Dienstnehmerbeitrag sowie 39 %
Sozialversicherungsbeiträgen zusammen. Der Rest in Höhe von 4 %
entfällt auf die Kommunalsteuer. Pro Jahr werden vom PLB
durchschnittlich 12.000 Unternehmen geprüft. Ein weiterhin wichtiger
Bestandteil des gesetzlichen Auftrages des PLB ist seit 2021 die
Überprüfung der Kurzarbeitsbeihilfen, die im Rahmen der
Lohnsteuerprüfung durchgeführt wird. Die Ergebnisse dieser Erhebungen
führten zu etwas mehr als 1.000 Gutachten mit Auffälligkeiten, die an
das AMS übermittelt wurden.
„Die Präventiv- und Außenwirkung der Prüfmaßnahmen trägt maßgeblich
zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft bei. Das schützt die
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer vor Lohn- und Sozialdumping.
Abgabenbetrug ist auch in Zukunft kein Kavaliersdelikt“, betont
Brunner.
2022 Mehrergebnis von rund 180 Mio. Euro
Im Jahr 2022 ergab die Tätigkeit der 215 Prüferinnen und Prüfer des
PLB fällige Abgabennachzahlungen von mehr als 92 Mio. Euro. Zusammen
mit der Prüftätigkeit der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen,
Bergbau (BVAEB) kommt man für das vergangene Jahr sogar auf ein
Mehrergebnis von rund 180 Mio. Euro. Durch die Kooperation mit den
verschiedenen Einheiten des Finanzressorts, wie zum Beispiel der
Finanzpolizei oder der Steuerfahndung, konnte wertvolles
Kontrollmaterial im Bereich der Betrugsbekämpfung sichergestellt
werden. Somit wurden nicht nur Abgabennachforderungen fällig, sondern
auch Finanzstrafen durch das Amt für Betrugsbekämpfung verhängt und
Übertretungen an die Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt.
Die Nachzahlungen im Bereich der Lohnsteuer inkl. Dienstgeberbeitrag
und Dienstnehmerbeitrag wurden im Jahr 2022 mit mehr als 44 Mio. Euro
festgesetzt. Die nachgeforderte Sozialversicherung betrug mehr als 40
Mio. Euro. Für die Gemeinden konnten durch die Kommunalsteuerprüfung
9 Mio. Euro eingehoben werden.
Im Jahr 2022 wurden durch den Prüfdienst 13.525 Prüfmaßnahmen
gesetzt. Dabei wurden 8.672 gemeinsame Prüfungen der Lohnsteuer und
Beiträge (GPLB) vorgenommen und 3.342 Kurzarbeitsüberprüfungen (KUA)
durchgeführt. Es gab 563 Beanstandungen bei coronabedingten
KUA-Prüfungen, bei denen ein Gutachten an das AMS erstellt werden
musste. Bei den restlichen 1.511 Prüfmaßnahmen handelte es sich um
unterschiedliche Erhebungen und Nachschauen.
Über 8.200 Prüfungen im ersten Halbjahr 2023
Im ersten Halbjahr 2023 konnten bereits mehr als 8.200 Prüfmaßnahmen
gesetzt werden, die zu Nachzahlungen in Höhe von mehr als 66 Mio.
Euro geführt haben. Die Überprüfung der Kurzarbeitsbeihilfe hat im
ersten Halbjahr 2023 zu 185 Gutachten an das AMS geführt. Hier
besteht der Verdacht, dass die Kurzarbeitsbeihilfe zu Unrecht bezogen
wurde.
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