• 14.08.2023, 11:03:21
  • /
  • OTS0036

Blau-gelbes Schulstartgeld kann ab 16. August beantragt werden

LR Teschl-Hofmeister: Mehrausgaben für Familien einfach, rasch und unbürokratisch abfedern

Utl.: LR Teschl-Hofmeister: Mehrausgaben für Familien einfach, rasch
und unbürokratisch abfedern =

St. Pölten (OTS/NLK) - Ab dem kommenden Mittwoch, 16. August, kann
das blau-gelbe Schulstartgeld 2023/24 unter www.noe.gv.at beantragt
werden. Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie auch alle
Lehrlinge zum Schulstart einen finanziellen Zuschuss von 100 Euro pro
Kind. „Wir setzen damit auch heuer wieder ein klares Signal des
Landes, dass wir versuchen, die Teuerung abzufedern, und gerade beim
Schulstart wollen wir den Familien unter die Arme greifen“, sagte
dazu Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister heute, Montag,
im Zuge einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus.

Eingangs verwies die Landesrätin darauf, dass 80 Prozent der
Gemeinden in Niederösterreich eine Ferienbetreuung anbieten, und auch
die Sommerschule sei mit 6.662 Schülerinnen und Schülern in
Niederösterreich wieder „sehr gut gebucht“. Mit Blick auf den
bevorstehenden Schulstart in drei Wochen hielt sie fest: „Der
Schulstart ist für viele sehr aufregend, aber auch immer noch teurer
als in der Vergangenheit. Seitens des Landes versuchen wir, diese
Mehrausgaben für Familien möglichst gut abzufedern“. Dazu habe man im
Vorjahr das blau-gelbe Schulstartgeld ins Leben gerufen und dieses
habe sich als „Erfolgsrezept“ erweisen, bilanzierte die Landesrätin:
„200.000 waren bezugsberechtigt und über 186.000 haben es beantragt
und in Anspruch genommen.“

Aufgrund dieses Erfolges habe man sich entschieden, die Eltern und
Kinder auch heuer wieder mit dem blau-gelben Schulstartgeld zu
unterstützen: „Wir unterstützen damit alle Schülerinnen und Schüler
und auch alle Lehrlinge.“ Dabei komme es nicht auf das Einkommen der
Eltern an, „weil uns jedes Kind gleich viel wert ist“, betonte
Teschl-Hofmeister.

Es gehe vor allem „um eine einfache und unbürokratische Lösung“, fuhr
sie fort: „Ab 16. August kann auf der Homepage des Landes unter
www.noe.gv.at der Antrag gestellt werden.“ Das habe bereits im
Vorjahr hervorragend funktioniert und solle auch jetzt „einfach,
rasch und unbürokratisch“ erfolgen. Grundvoraussetzungen seien
lediglich, dass der Erziehungsberechtigte den Hauptwohnsitz in
Niederösterreich und das Kind einen Wohnsitz in Niederösterreich hat
– der Ort der Schule oder Lehrstelle sei nicht entscheidend.
Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrlinge, die alt genug sind, um die
Familienbeihilfe selbst zu beziehen, können den Antrag selbst
stellen. Als Frist für die Antragstellung nannte die Landesrätin den
2. Februar 2024. Teschl-Hofmeister abschließend: „Auch heuer können
wieder bis zu 200.000 Kinder und Jugendliche vom blau-gelben
Schulstartgeld profitieren. Seitens des Landes stellen wir dafür in
Summe rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.“

Nähere Informationen und Antragstellung unter www.noe.gv.at bzw.
telefonisch unter 02742/9005-46346.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel