- 13.08.2023, 10:00:02
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- OTS0006
Zollamt Österreich und Bundesamt für Ernährungssicherheit verstärken Kooperation bei Kontrolle entlang der Lebensmittelkette
Kooperationsvereinbarung bringt mehr Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten bei Lebensmitteln sowie Schutz der heimischen Landwirtschaft vor eingeschleppten Schädlingen
Utl.: Kooperationsvereinbarung bringt mehr Sicherheit für
 Konsumentinnen und Konsumenten bei Lebensmitteln sowie Schutz
 der heimischen Landwirtschaft vor eingeschleppten Schädlingen =
Wien (OTS) - Das Zollamt Österreich (ZAÖ) und das Bundesamt für
 Ernährungssicherheit (BAES) haben im Juli 2023 eine
 Kooperationsvereinbarung unterzeichnet und verstärken damit ihre
 strategische und praktische Zusammenarbeit. Ziel ist, künftig eine
 noch engmaschigere Kontrolle von eingeführten Pflanzen, Lebens- und
 Futtermitteln sowie die Qualität entlang der Lebensmittelkette sicher
 zu stellen. 
 Finanzminister Magnus Brunner hebt die ressortübergreifende
 Ressourcenbündelung hervor: „Mit dieser wichtigen Vereinbarung und
 der Einrichtung dieser Struktur gehen das Zollamt Österreich und das
 Bundesamt für Ernährungssicherheit einen wichtigen Schritt für
 effiziente und erfolgreiche Aufgabenerfüllung. Die Sicherheit der
 Bevölkerung und unseres Standortes sind Ziele von höchster Priorität,
 die wir gemeinsam mit gebündelter Stärke verfolgen.“
Strategische Zusammenarbeit bei Einfuhrkontrollen
 Die beiden Behörden setzen auf eine stärkere strategische
 Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Kooperation in ihrem
 überschneidenden Wirkungsbereich. Diese Gemeinsamkeiten in der
 täglichen Arbeit des Bundesamts für Ernährungssicherheit und des
 Zollamts Österreich liegen in den Einfuhrkontrollen, wobei das ZAÖ
 für die Kontrolle aller eingeführter Waren zuständig ist und das BAES
 für jene Waren, die beispielsweise dem Futtermittel-, Dünge-,
 Saatgut- und Pflanzenschutzgesetz oder auch dem
 Vermarktungsnormengesetz unterliegen. Mit der Vereinbarung verstärken
 das Finanzministerium und das Bundesamt für Ernährungssicherheit den
 Austausch von Fachwissen.
„Unsere Zöllnerinnen und Zöllner verstärken damit nun auch formal die
 fachliche Zusammenarbeit bei Kontrollaufgaben, die thematisch und
 auch im Arbeitsalltag gut in unseren Zuständigkeitsbereich fallen.
 Denn natürlich gehören die beschriebenen Waren zu jenen Gegenständen,
 die unsere Organe in ihrer Arbeit zollabfertigen und immer wieder
 kontrollieren. Für eine weitere erfolgreiche Kooperation ist aber
 auch das gemeinsame Wissen und dessen Weitergabe von essentieller
 Bedeutung. Deshalb bin ich froh, dass unsere Vereinbarung auch die
 gemeinsame Aus- und Weiterbildung von spezifischem Fachwissen
 berücksichtigt und die Bedarfserhebung zu Bildungsangeboten enthält.
 So sichern wir durch Wissensmanagement und Erfahrungsaustausch die
 Qualität unserer Arbeit zusätzlich, wovon alle profitieren werden“,
 unterstreicht ZAÖ-Vorständin Heike Fetka-Blüthner einen Aspekt der
 neuen Vereinbarung.
Für BAES-Direktor Thomas Kickinger ist „gerade in der Kontrolle der
 gemeinsame Wissensaustausch und eine koordinierte Vorgehensweise der
 beteiligten Behörden von entscheidender Bedeutung“. Mit dieser
 Vereinbarung werde die Zusammenarbeit in der Kontrolle entlang der
 Lebensmittelkette auf ein neues Level gehoben: „Ich danke den
 Kolleginnen und Kollegen des Zollamt Österreich für die gute
 Zusammenarbeit. Eine engmaschige Kontrolle beim Import oder
 Reiseverkehr steigert insgesamt die Sicherheit für die heimische
 Pflanzenwelt sowie die Qualität unserer Agrarprodukte.“
Fotos: bit.ly/3KCWc55
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