• 13.08.2023, 10:00:02
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  • OTS0006

Zollamt Österreich und Bundesamt für Ernährungssicherheit verstärken Kooperation bei Kontrolle entlang der Lebensmittelkette

Kooperationsvereinbarung bringt mehr Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten bei Lebensmitteln sowie Schutz der heimischen Landwirtschaft vor eingeschleppten Schädlingen

Utl.: Kooperationsvereinbarung bringt mehr Sicherheit für
Konsumentinnen und Konsumenten bei Lebensmitteln sowie Schutz
der heimischen Landwirtschaft vor eingeschleppten Schädlingen =

Wien (OTS) - Das Zollamt Österreich (ZAÖ) und das Bundesamt für
Ernährungssicherheit (BAES) haben im Juli 2023 eine
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet und verstärken damit ihre
strategische und praktische Zusammenarbeit. Ziel ist, künftig eine
noch engmaschigere Kontrolle von eingeführten Pflanzen, Lebens- und
Futtermitteln sowie die Qualität entlang der Lebensmittelkette sicher
zu stellen.
Finanzminister Magnus Brunner hebt die ressortübergreifende
Ressourcenbündelung hervor: „Mit dieser wichtigen Vereinbarung und
der Einrichtung dieser Struktur gehen das Zollamt Österreich und das
Bundesamt für Ernährungssicherheit einen wichtigen Schritt für
effiziente und erfolgreiche Aufgabenerfüllung. Die Sicherheit der
Bevölkerung und unseres Standortes sind Ziele von höchster Priorität,
die wir gemeinsam mit gebündelter Stärke verfolgen.“

Strategische Zusammenarbeit bei Einfuhrkontrollen
Die beiden Behörden setzen auf eine stärkere strategische
Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Kooperation in ihrem
überschneidenden Wirkungsbereich. Diese Gemeinsamkeiten in der
täglichen Arbeit des Bundesamts für Ernährungssicherheit und des
Zollamts Österreich liegen in den Einfuhrkontrollen, wobei das ZAÖ
für die Kontrolle aller eingeführter Waren zuständig ist und das BAES
für jene Waren, die beispielsweise dem Futtermittel-, Dünge-,
Saatgut- und Pflanzenschutzgesetz oder auch dem
Vermarktungsnormengesetz unterliegen. Mit der Vereinbarung verstärken
das Finanzministerium und das Bundesamt für Ernährungssicherheit den
Austausch von Fachwissen.

„Unsere Zöllnerinnen und Zöllner verstärken damit nun auch formal die
fachliche Zusammenarbeit bei Kontrollaufgaben, die thematisch und
auch im Arbeitsalltag gut in unseren Zuständigkeitsbereich fallen.
Denn natürlich gehören die beschriebenen Waren zu jenen Gegenständen,
die unsere Organe in ihrer Arbeit zollabfertigen und immer wieder
kontrollieren. Für eine weitere erfolgreiche Kooperation ist aber
auch das gemeinsame Wissen und dessen Weitergabe von essentieller
Bedeutung. Deshalb bin ich froh, dass unsere Vereinbarung auch die
gemeinsame Aus- und Weiterbildung von spezifischem Fachwissen
berücksichtigt und die Bedarfserhebung zu Bildungsangeboten enthält.
So sichern wir durch Wissensmanagement und Erfahrungsaustausch die
Qualität unserer Arbeit zusätzlich, wovon alle profitieren werden“,
unterstreicht ZAÖ-Vorständin Heike Fetka-Blüthner einen Aspekt der
neuen Vereinbarung.

Für BAES-Direktor Thomas Kickinger ist „gerade in der Kontrolle der
gemeinsame Wissensaustausch und eine koordinierte Vorgehensweise der
beteiligten Behörden von entscheidender Bedeutung“. Mit dieser
Vereinbarung werde die Zusammenarbeit in der Kontrolle entlang der
Lebensmittelkette auf ein neues Level gehoben: „Ich danke den
Kolleginnen und Kollegen des Zollamt Österreich für die gute
Zusammenarbeit. Eine engmaschige Kontrolle beim Import oder
Reiseverkehr steigert insgesamt die Sicherheit für die heimische
Pflanzenwelt sowie die Qualität unserer Agrarprodukte.“

Fotos: bit.ly/3KCWc55

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