- 10.08.2023, 11:30:02
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Regulierungsbehörde untersagt im Sinne der Netzneutralität überschießende IP-Sperren
Mit den heute veröffentlichten Bescheiden trifft die Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) eine wegweisende Grundsatzentscheidung (siehe https://www.rtr.at/TKP/aktuelles/entscheidungen/Uebersichtseite.de.html?l=de&q=&t=category%3Drechtsaufsicht). Zur Wahrung von Rechten Dritter sind Netzsperren auf Basis des Domain Name Systems (DNS) geeignet und grundsätzlich ausreichend. Über DNS-Sperren hinausgehende Sperren auf Basis von IP-Adressen sind nicht erforderlich und deshalb unzulässig. Damit wird auch zukünftig die Netzneutralität sichergestellt.
„Da unter einer einzigen IP-Adresse unzählige Webseiten abrufbar sein können, ist im Falle einer Sperre das Risiko, auch Websites oder Internetdienste unbeteiligter Dritter mitzusperren, ganz besonders hoch“, erklärt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, in seiner Funktion als Sprecher der TKK.
Um die Netzneutralität und Meinungsäußerungsfreiheit im Internet zu schützen, dürfen in Österreich nur im Ausnahmefall Beschränkungen zu Inhalten im Internet eingerichtet werden. Jede einzelne Netzsperre wird von der Regulierungsbehörde streng geprüft. Einerseits, ob ausreichende Gründe für eine Sperre vorliegen – wie etwa bei strukturell urheberrechtswidrigen „Piratenseiten“ – aber auch in Hinblick auf die technische Umsetzung der Sperre.
„In Österreich wurden Netzsperren bisher überwiegend mit sogenannten ‚DNS-Sperren‘ umgesetzt. Bei dieser Art der Sperre werden lediglich einzelne Domains blockiert und stattdessen Sperrhinweise angezeigt. Es ist wichtig, dass diese Praxis beibehalten wird, um auch zukünftig die rechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit zu wahren“, führt Steinmaurer aus. Als Service und zur erweiterten Transparenz veröffentlicht die Regulierungsbehörde alle aktuell gesperrten Domains auf ihrer Website unter https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/weitere-regulierungsthemen/netzneutralitaet/nn_blockings.de.html.
Die TKK hat mit ihrer aktuellen Entscheidung einen wichtigen Grundsatz für den Schutz der digitalen Rechte der Internetnutzer:innen in Österreich etabliert. Sie stellt damit sicher, dass das Internet auch weiterhin seine Rolle als Katalysator für Meinungsfreiheit, Wachstum und Innovation wahrnehmen kann.
Über die RTR
Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Medien-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.
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