Der Prozessfinanzierer LVA24, Mitglied der Green Finance Gruppe, startet gemeinsam mit der Felfernig Rechtsanwalt GmbH eine neue “Sammelklage“ zur Überprüfung der ORF-Haushaltsabgabe.
Im Juni 2022 entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass es eine Ungleichbehandlung darstellt, dass Personen, die kein klassisches Empfangsgerät haben, sondern ORF Programme ausschließlich streamen, keine GIS Gebühr zahlen müssen.
Der Gesetzgeber hatte bis Ende 2023 Zeit eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.
Nunmehr wurde im Nationalrat ein ORF-Paket beschlossen mit dem die Finanzierung des ORF auf neue Beine gestellt wird. Obwohl das Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit erhalten hat, soll das Gesetz ab 01.01.2024 in Kraft treten.
Alle Haushalte betroffen
Künftig sollen alle Haushalte, anknüpfend an den Hauptwohnsitz zahlungspflichtig sein. Die Höhe des ORF-Beitrages wurde für die Jahre 2024-2028 mit monatlich EUR 15,30 (bisher EUR 18,59) festgelegt und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben.
Diese Zahlungspflicht ist künftig unabhängig davon, ob die Haushalte über ein Empfangsgerät verfügen oder überhaupt ein ORF Programm konsumieren.
Rasche Klärung durch VfGH wird angestrebt
Es gibt durchaus gute Argumente dafür, dass eine Finanzierung mittels „Zwangsgebühren“ durch alle Haushalte unzulässig ist, führt Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig aus.
Im Sinne tausender Betroffenen wird eine rasche Klärung dieser Frage mittels Individualbeschwerde angestrebt.
Nach interner Prüfung übernimmt LVA24 auf Basis eines Prozessfinanzierungsvertrages die Kosten des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof.
Stellt der VfGH fest, dass die ORF-Haushaltsgebühr unzulässig ist, gibt es künftig keine „Zwangsgebühr“ und Kunden haben möglicherweise einen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht (ab 1.1.2024) eingehobenen Gebühren.
In Gesprächen mit unseren Kunden haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Betroffene es einfach nicht verstehen, weshalb sie künftig für etwas zahlen sollen, das sie gar nicht in Anspruch nehmen. Im Sinne unserer Kunden streben wir daher eine möglichst rasche Entscheidung an, führt Mag. Ekaterina Yaneva, Geschäftsführerin der LVA24, aus.
Anmeldung ab Mitte August 2023 möglich
Interessenten können sich ab Mitte August 2023 unkompliziert und kostenfrei auf der LVA24 Website mittels Online-Fragebogen anmelden.
Interessenten müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Erhält der Kunde tatsächlich eine zu Unrecht bezahlte Gebühr zurück, behält sich LVA24 als Erfolgshonorar 15% auf Basis des abgeschlossenen Prozessfinanzierungsvertrages ein.
Rückfragen & Kontakt
RA Dr. Oliver Felfernig
Tel.: +43 1 402 96 98
E-Mail: wien@jurist.co.at
LVA24 Prozessfinanzierung GmbH
Tel.: +43 810 959 808
E-Mail: office@lva24.at
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