Steuernachzahlungen von 21,3 Mio. Euro erzielt; Strafen von mehr als 42 Mio. Euro drohen
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mehr als 42 Mio. Euro drohen =
Wien (OTS) - Im ersten Halbjahr 2023 haben die 12 Fahndungsteams der
Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung 111 Fälle erfolgreich
abgeschlossen und dadurch Steuernachzahlungen in Höhe von 21,3 Mio.
Euro erzielt. Den Steuerhinterziehern drohen zusätzlich Strafen bis
zum doppelten Betrag, der hinterzogen wurde – somit mehr als 42 Mio.
Euro – und mitunter auch Haftstrafen.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die Bilanz der Teams der
Steuerfahndung für 2023 beweist einmal mehr, wie wichtig die Arbeit
der Kolleginnen und Kollegen zum Schutz der redlichen Wirtschaft
Österreichs ist. In den Betrugsmustern lässt sich eine Zunahme von
Vorkommnissen in der IT-Branche erkennen. Darüber hinaus treten auch
weiterhin im Bau- und Baunebengewerbe, der Gastronomie, dem
Elektronikhandel sowie im Dienstleistungsbereich Betrugsmuster
betreffend Steuerhinterziehungsmodellen auf. Mit zusätzlich erwirkten
Steuerzahlungen von 21,3 Mio. Euro ist klar ersichtlich, welchen
Schaden die 12 Fahndungsteams der Steuerfahndung von Österreichs
Budget und damit von den korrekt handelnden Unternehmen abwenden
konnten. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen für ihre äußerst
professionelle und engagierte Arbeit.“
„Die Steuerfahndung spielt in der Betrugsbekämpfung eine zentrale
Rolle. Im Verbund mit den weiteren Einheiten im Amt für
Betrugsbekämpfung gelingt es regelmäßig, sowohl national als auch
international tätige Steuerhinterzieher aufzuspüren und zur
Rechenschaft zu ziehen. So stellen wir sicher, dass die korrekten
Unternehmerinnen und Unternehmer in einem fairen Wettbewerbsumfeld
tätig sein können“, so ABB Vorstand Alfred Hacker.
„Wir bekämpfen systematischen und organisierten Steuer- bzw.
Abgabenbetrug. Steuerhinterziehung schadet dem Wirtschaftsstandort,
weil damit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller
Abgabenpflichtigen konterkariert wird. Eine zielgerichtete und
effiziente Betrugsbekämpfung mit einer fortgesetzten Spezialisierung,
vor allem im digitalen Bereich, ist zur Verhinderung einer
systematischen Steuerhinterziehung immens wichtig“, so Christian
Ackerler, Leiter der Steuerfahndung.
Von Jänner bis Juni 2023 haben die 126 Fahnderinnen und Fahnder 73
Hausdurchsuchungen mit insgesamt 329 Einsatzkräften sowie 38
Kontoöffnungen durchgeführt. Bei den Hausdurchsuchungen wurden mehr
als 26 TB an IT-Daten sichergestellt. Drei ausgewählte Fälle
illustrieren die abwechslungsreiche Arbeit der Steuerfahndung.
Umsatzsteuerbetrug mit Windowslizenzen verhindert
Der Betrugskoordinator der Dienststelle Linz des Finanzamts
Österreich informierte im Dezember 2021 die Steuerfahndung darüber,
dass mit Oktober und November 2021 von einem Linzer Unternehmer
Windowslizenzen in auffallend großer Anzahl an Unternehmer in
Amstetten verkauft wurden. Insbesondere stachen die unglaubwürdigen
Preisgestaltungen sowie die Tatsache, dass die Käufer zuvor nicht mit
Windowslizenzen gehandelt hatten, hervor.
Erste Ermittlungsschritte zeigten rasch, dass die Lieferkette alle
Merkmale eines geplanten Umsatzsteuerbetruges aufwies: Sowohl der
Einkauf, als auch der Verkauf, liefen über Firmen, die dem Linzer
Unternehmer zuzurechnen waren. Zudem wurde im Rahmen der Ermittlungen
festgestellt, dass es sich bei dem konkreten Unternehmer um eine
wegen Betrugs einschlägig vorbestrafte Person handelte.
Im Jänner 2022 wurden von den dubiosen Firmen rund 400.000 Euro
Vorsteuerguthaben beim Finanzamt geltend gemacht. Die Verdachtslage
wurde der Staatanwaltschaft Linz mitgeteilt, die umgehend
Hausdurchsuchungen anordnete.
Das Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen und die vorgelegten
Lizenzschlüssel brachten zu Tage, dass der beschuldigte Unternehmer
Lieferungen vortäuschte, denen keine Leistungen zu Grunde lagen. Er
wollte damit das Finanzamt und seine Kunden über die Abzugsfähigkeit
der von ihm, in den frei erfundenen Rechnungen, ausgewiesenen
Umsatzsteuer als Vorsteuer täuschen. Das Eingreifen des Finanzamtes
und die Ermittlungen der Steuerfahndung verhinderten die Auszahlung
der Vorsteuer aufgrund der unrichtig abgegebenen
Umsatzsteuervoranmeldungen. Der Beschuldigte muss sich nun vor
Gericht verantworten.
Internationale Fahndung nach Steuerhinterzieher eingeleitet
Im Zuge von Überwachungsmaßnahmen wurden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Zollamtes Klagenfurt Villach auf einen
Liechtensteiner PKW der Marke Lamborghini 724 Huracan aufmerksam. Auf
Grundlage einer entsprechenden Verdachtsmeldung wurden Ermittlungen
der Steuerfahndung Klagenfurt aufgenommen.
Diese ergaben, dass der Verdächtige seit 2012 über relativ geringe
Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, nichtselbständiger Arbeit sowie
AMS Bezüge und Notstandshilfe verfügte. Im eklatanten Widerspruch
hierzu standen jedoch die benötigten Geldmittel für den Ankauf des
Lamborghini in Höhe von 259.000 Schweizer Franken, der
Lebensunterhalt für seine 4 köpfige Familie sowie die Kosten für die
Anschaffung eines weiteren Luxuskraftfahrzeuges. Der Beschuldigte
konnte zudem die Mittelherkunft nicht plausibel darlegen und kam den
mehrfachen Aufforderungen zur Vorlage der Kontoverlaufsdaten seiner
Bankkonten nicht nach. Daraufhin erfolgten die zwangsweise Öffnung
der Konten und Bankgeschäfte sowie weitere Ermittlungsmaßnahmen der
Steuerfahndung.
Im Zuge dieser konnte ermittelt werden, dass der Beschuldigte über
Jahre bei einer in Wien ansässigen Firma, die im dem Verkauf von
Anlegerpaketen im Bereich der Kryptowährungen tätig war, als
Finanzvorstand arbeitete, dies aber gegenüber den Finanzbehörden
verschleierte. Die Auswertung der übermittelten Kontoverläufe ergab,
dass der Beschuldigte Einkünfte in Höhe von 480.000 Euro hatte,
welche weder erklärt, noch versteuert wurden.
Der Beschuldigte hat sich während des finanzstrafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens und der Außenprüfung in die USA abgesetzt und
ist aktuell flüchtig. Die Steuerfahndung hat internationale
Fahndungsmaßnahmen gegen den Flüchtigen gesetzt.
Schwarzzahlungen in der Baubranche
Durch einen Zufallsfund während der Hausdurchsuchung bei einem
Gastronomie- und Hotellerie-Unternehmen stießen Steuerfahnderinnen
und -fahnder aus Salzburg auf einen Kalender mit Informationen über
Bau- und Renovierungsarbeiten an den Gebäuden des Unternehmens. Darin
waren auch geleistete Barzahlungen an die beauftragten
bauausführenden Unternehmen vermerkt, welche sich bei den
Ermittlungen als Schwarzgeldzahlungen herausstellten. Diese Zahlungen
wurden weder bei dem Bau-Unternehmen als betriebliche Umsätze und
Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst, noch wurden sie in weiterer
Folge in den Steuererklärungen offengelegt.
Die Steuerfahnder haben daraufhin auf Grundlage eines vorläufigen
strafbestimmenden Wertbetrages von 720.000 Euro eine Hausdurchsuchung
zur Beweismittelsicherung bei dem Bauunternehmen durchgeführt. Im
Zuge dieser Durchsuchung gab der Beschuldigte schließlich zu
Protokoll, im Ermittlungszeitraum 1 Mio. Euro Schwarzgeld von
diversen Bauunternehmern erhalten zu haben. Der Abschlussbericht der
Steuerfahndung befindet sich derzeit bei der zuständigen
Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung. Der Gastronom als
Auftraggeber des Bauvorhabens wird als Beitragstäter geführt.
Fotos: http://bit.ly/3Ys23zF
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