- 26.07.2023, 08:38:03
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Tursky: Bundesregierung einigt sich auf Europäische Datenstrategie
Wien (OTS) - Durch Ministerratsvorrat wurde die Zuständigkeit für
nationale Umsetzung der Europäischen Datenstrategie im BMF gebündelt.
Diese ermöglicht einen einfachen und sicheren Datenaustausch über
Landesgrenzen hinweg. Ziel ist bessere Datenqualität der
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit hochwertigen Daten.
Die Europäische Datenstrategie soll einen Binnenmarkt für Daten
festigen sowie eine EU-weite und branchenübergreifende
Datenweitergabe zum Nutzen von Unternehmen, Forschenden und
öffentlichen Verwaltungen ermöglichen.
„In ganz Europa werden derzeit nur etwa 15 % der bestehenden Daten
genutzt. Wie im Digital Austria Act beschlossen, wollen wir die Daten
in Österreich und Europa besser einsetzen. Dies spart langfristig
Ressourcen und vereinfacht den Koordinationsaufwand enorm, zudem
unterstützt es die Entwicklung von künstlicher Intelligenz. Als
ersten Datenraum wird jener der Gesundheitsdaten in Angriff genommen.
Hier bringen wir uns stark auf europäischer Eben für eine rasche
Umsetzung ein. Unser generelles Ziel ist eine hochwertige
Datenqualität für die Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“, so
Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky.
Mit dem Date Act (DA), dem Data Governance Act (DGA) und der Open
Data Richtlinie schafft die Europäische Union die Grundlage für einen
standardisierten europäischen Datenaustausch mit dem Ziel, diesen
über verschiedene Branchen sowie über Ländergrenzen hinweg zu
fördern, um eine bessere Entwicklung von Künstlicher Intelligenz zu
ermöglichen. Dafür sollen technische Hindernisse abgebaut und eine
sichere Infrastruktur bereitgestellt werden. Die Europäische
Datenstrategie ist nur mit einer entsprechenden Data Governance und
Strukturen im öffentlichen Sektor umsetzbar. Ein entsprechender MRV
wurde im Rahmen des Sommerministerrats am 25. Juli 2023 beschlossen.
Das Finanzministerium übernimmt daher ab heute die Koordinierung und
nationalen Umsetzung der europäischen Datenstrategie.
Der Data Governance Act wird auch die Einrichtung und Entwicklung
gemeinsamer europäischer Datenräume in strategischen Bereichen
unterstützen. Dies gilt sowohl für private als auch öffentliche
Akteure in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Energie, Landwirtschaft,
Mobilität, Finanzen, verarbeitende Industrie und öffentliche
Verwaltung.
Sichere Datenübertragung zum Schutz der Privatsphäre
Ziel ist der Aufbau und die strukturelle Verankerung eines
strategischen und handlungsfähigen Teams für Datenwirtschaft und
Datenpolitik im BMF, um den zunehmenden Anforderungen der EU und
nationalen Notwendigkeiten nachzukommen. Dieser wird erleichtert,
indem Regeln für eine sichere und vertrauenswürdige Datenübertragung
geschaffen werden, aber gleichzeitig die Privatsphäre und der Schutz
der Daten gewährleistet bleibt. Damit wird das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in die Digitalisierung
gestärkt. Zur Bündelung der Ressourcen wird die Zuständigkeit der
bundesweiten Datenstrategie und die Umsetzung des DGA in das
Finanzministerium übergeführt.
Die europäische Datenstrategie legt fest, dass Daten in verschiedenen
Kategorien eingeteilt werden können, wie zum Beispiel
personenbezogene Daten, Unternehmensdaten oder öffentliche Daten.
Dadurch wird der Datenaustausch über verschiedene Branchen sowie über
Ländergrenzen hinweg gefördert. Die österreichische Bundesregierung
leistet mit der Datenstrategie – die in den kommenden Monaten im
Finanzministerium erarbeitet wird – einen wesentlichen Beitrag für
eine bessere Nutzung von Daten, damit diese zum Wohle der Bürgerinnen
und Bürger eingesetzt werden können.
Österreichs Datenpolitik folgt dabei fünf Grundsätzen:
• Möglichst viele unterschiedliche Akteure sollen Daten nutzen
können, um eine breite Wertschöpfung zu gewährleisten.
• Für eine erfolgreiche Nutzung von Daten soll die notwendige
Datenkompetenz gesteigert werden.
• Zukunftsweisende rechtliche Grundlagen werden für die Datennutzung
für Innovation und Forschung erarbeitet.
• Die Daten sollen in hoher Qualität zur Verfügung stehen. Dies wird
durch die notwendigen Standards sichergestellt.
• Datensouveränität und Datenschutz des Einzelnen sind laufend neu zu
bewerten.
• Das Prinzip der Datensolidarität stellt sicher, dass Daten für
Forschungs- und Gesundheitszwecke genutzt werden können.
„Mit der Umsetzung der europaweit gültigen Datenstrategie gehen wir
einen Schritt weiter in eine bequemere, einfachere und sicherere
Digitalisierung, ohne auf Datenschutz und Privatsphäre zu verzichten.
Der im Sommerministerrat beschlossene MRV legt dafür die rechtliche
Grundlage. Damit werden wir langfristig das Vertrauen der Bürgerinnen
und Bürger, aber auch der Unternehmen in die Digitalisierung weiter
stärken“, so Tursky abschließend.
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