- 20.07.2023, 10:52:22
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Kärntner Landtag: Untersuchungsausschussgesetz wird novelliert
Scherwitzl, Angerer, Malle, Köfer: Rechts- und Verfassungsausschuss erteilt Landesregierung einstimmig den Auftrag zur Gesetzeserarbeitung.
Die im Kärntner Landtag vertretenen Parteien haben sich gemeinsam auf eine Novellierung des Kärntner Untersuchungsausschussgesetzes geeinigt.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Jeder Landtagsklub hat ungeachtet seiner Größe das Recht, einmal pro Gesetzgebungsperiode einen Untersuchungsausschuss einzuberufen – die Möglichkeit zu weiteren Untersuchungsausschüssen mit den Stimmen mindestens eines Viertels aller Abgeordneten bleibt bestehen.
- Für Untersuchungsausschüsse wird ein sicherer Datenraum eingerichtet, in dem Unterlagen zugänglich sind. Schwärzungen gehören der Vergangenheit an.
- Der Untersuchungsgegenstand wird ausgeweitet – erfasst sind künftig auch Landesgesellschaften, die vom Land beherrscht werden und im Nahbereich des Landes stehen.
- Bei Meinungsverschiedenheiten stellt das Landesverwaltungsgericht das Rechtsschutzinstrumentarium dar.
- Auf Mehrheitsbeschluss des Ausschusses kann die Frist für die Aufnahme von Beweismitteln um maximal sechs Monate verlängert werden.
„Die Erfahrungen aus vergangenen Untersuchungsausschüssen haben Stolpersteine für die Praxis aufgezeigt, die wir nun gemeinschaftlich beheben. Wir sind mit dem Anspruch angetreten, der transparenteste und stärkste Landtag Österreichs zu sein – da gehört es dazu, dass Minderheiten- und Kontrollrechte laufend gestärkt werden“, so der Dritte Präsident des Kärntner Landtags Andreas Scherwitzl.
„Der Hypo-U-Ausschuss hat gezeigt, dass die derzeit vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen die lückenlose Aufklärung von Skandalen kaum möglich machen. Wir haben das sofort aufgezeigt und sind froh, dass jetzt die Änderungen für mehr Transparenz gegenüber der Bevölkerung mit Unterstützung von allen im Landtag vertretenen Parteien umgesetzt werden sollen. Der Teufel liegt bekanntlich im Detail und wir müssen nach Vorlage des Gesetzes im Herbst prüfen, ob es auch tatsächlich möglich sein wird, die politische Verantwortung bei den Landesgesellschaften und insbesondere beim Kärntner Flughafen zu untersuchen und aufzuklären. Für die Zukunft hoffen wir, dass die Regierungsparteien auch unserer Forderung nach Live-Übertragung des U-Ausschusses zustimmen werden. Die Kärntner Bürger erwarten sich volle Transparenz“, so FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer.
„Unser Ziel ist es, dass der Landtag in seiner Kontrolle der Regierung handlungsfähig ist. Wir haben die Lehren aus dem letzten Untersuchungsausschuss gezogen und die Hindernisse identifiziert“, sagt ÖVP-Clubobmann Markus Malle. „Indem wir etwa die Prüfrechte bei ausgegliederten Gesellschaften des Landes ausweiten, stärken wir mit dieser Gesetzesnovelle die Kontrollfunktion des Kärntner Landtages.“
Bgm. Gerhard Köfer, Klubobmann des Team Kärnten: „Aufbauend auf die Erfahrungen aus dem U-Ausschuss der Vorperiode konnten maßgebliche Verbesserungen erzielt werden, insbesondere was die Übermittlung von Unterlagen betrifft. Geschwärzte Akten und nicht übermittelte Unterlagen von landesnahen Einrichtungen werden der Vergangenheit angehören.“ Köfer verweist zudem darauf, dass die Einsetzung von U-Ausschüssen des Landtages zukünftig als echtes Minderheitenrecht ausgestaltet werden wird. „Nach dem Abschluss des Begutachtungsverfahrens drängen wir darauf, dass das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen wird. Kärnten braucht ein neues und modernes U-Ausschuss-Gesetz, das die Arbeit solch eines Gremiums stärkt und Kontrollmöglichkeiten ausbaut. Die Grundlagen dafür sind geschaffen.“
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