• 18.07.2023, 13:45:30
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Kärnten: Sicherstellung von Gesundheit, Bildung und Pflege ist nur mit neuem Finanzausgleich möglich

LH Kaiser, LHStv.in Schaunig: Verteilung der Steuermittel muss der Verteilung der Aufgaben entsprechen – Länder, Städte und Gemeinden von Kostensteigerungen stärker betroffen als Bund

Klagenfurt (OTS/LPD) - 

Der Finanzausgleich – die Aufteilung der gesamtösterreichischen Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – war heute, Dienstag, eines der bestimmenden Themen in der Sitzung der Kärntner Landesregierung. Der aktuelle Finanzausgleich läuft mit Jahresende aus, die Verhandlungszeit für ein neues Finanzausgleichsgesetz wird knapp. „Eine simple Fortschreibung des auslaufenden Finanzausgleichs lehnen Länder und Gemeinden dezidiert ab“, betonte Landeshauptmann Peter Kaiser im Anschluss an die Regierungssitzung. In der Landeshauptleutekonferenz gebe es dazu eine eindeutige gemeinsame Linie. Mit dem aktuellen Verteilungsschlüssel könnten die wichtigsten Versorgungsbereiche Gesundheit, Bildung und Pflege nicht mehr ausreichend finanziert werden, so Kaiser.

   Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig legte die Gründe dafür ausführlich dar. Wie in einer Studie des WIFO festgestellt wurde, kam es in den vergangenen Jahrzehnten bei der Kostenaufteilung zwischen den Gebietskörperschaften zu einer massiven Verschiebung hin zu Ländern und Gemeinden. „Wurden 1997 noch knapp 48 Prozent der Endkosten in den Krankenanstalten durch Bundesmittel abgedeckt, waren es schon im Jahr 2000 nur noch knapp 42 Prozent. In den Folgejahren sank der Bundesanteil weiter“, so Schaunig. Was die Pauschalfinanzierung der Krankenanstalten durch die Sozialversicherung betrifft, müsse es zu einer strukturellen Reform kommen. „Diese Finanzierung ist gedeckelt, deckt aber die Kosten nicht. Die Abgänge müssen Länder und Gemeinden tragen“, kritisiert die Finanzreferentin.

   Insgesamt stiegen die Ausgaben des Bundes von 2001 bis 2018 um 55,9 Prozent an, jene der Länder hingegen um 78 Prozent. Gleichzeitig sind Länder und Gemeinden von Steuerausfällen durch Maßnahmen des Bundes betroffen. „Von 2017 bis 2023 betrugen die Steuerausfälle 6,2 Milliarden Euro für die Länder und 3,5 Milliarden Euro für Städte und Gemeinden“, so Schaunig.

   „All diese Zahlen zeigen, dass Einmalmaßnahmen, wie die Zuteilung von zeitlich befristeten, gebundenen Mitteln an die Länder, keine Lösung darstellen. Die einzige probate Maßnahme ist eine Veränderung des Verteilungsschlüssels, also eine nachhaltige Neuaufteilung der Steuermittel entsprechend der Verteilung der Aufgaben“, betonten Kaiser und Schaunig.

   Die Finanz- und Arbeitsmarktreferentin sprach sich zudem dezidiert gegen die geplante Kürzung von Bundesmitteln für das Arbeitsmarktservice aus. „Das AMS soll mehr Aufgaben übernehmen, etwa im Bereich junger Menschen mit Behinderung, und gleichzeitig steht eine Personal- und Budgetkürzung im Raum. Das ist ein völlig falscher Weg, des AMS braucht mehr personelle und finanzielle Ressourcen, um seine Aufgaben in einem immer komplexeren Arbeitsmarkt erfüllen zu können“, erklärte Schaunig, die eine Kürzung der Landesmittel für Arbeitsmarktprojekte dezidiert ausschloss.

   (Schluss)

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