- 16.07.2023, 14:57:46
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- OTS0014
FPÖ – Ecker: OGH-Urteil bestätigt dringenden Reformbedarf bei grenzüberschreitenden Familienleistungen
Familienleistungen aus der EU-Verordnung streichen und keinen österreichischen Cent mehr ins Ausland zahlen!
Angesichts des Urteils des Oberen Gerichtshofs, wonach eine Mutter acht Jahre um den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in Österreich streiten musste und nun Recht bekommen hat, zeigte sich die freiheitliche Familiensprecherin NAbg. Rosa Ecker, MBA in der Forderung der FPÖ bestätigt: „Die grenzüberschreitenden Familienleistungen sind nicht nur massiv unfair gegenüber den österreichischen Steuerzahlern und deren Familien und Kindern, sondern gleichzeitig ein gewaltiges Bürokratiemonster. Eine Reform ist längst überfällig. Familienleistungen dürfen kein Bestandteil der EU-Verordnung 883/2004 sein. Die betroffene Familie hätte dann nicht jahrelang auf das Kinderbetreuungsgeld warten und kämpfen müssen. Denn so wäre der Fall eindeutig gewesen. Umgekehrt würde der Umstand, dass Familienleistungen aus der EU-Verordnung gestrichen werden, endlich dazu führen, dass Österreich keinen Cent an Familienleistungen mehr ins Ausland exportieren muss! Denn wir sprechen hier von zig Millionen Euro, die ich aufgrund der massiven Teuerungs- und Inflationswelle - geschuldet der ÖVP-Grünen-Bundesregierung - in unserem eigenen Land und in unseren Familien hier in Österreich besser investiert sehe.“
Ecker weiter: „All das zeigte auch dieser Fall der Mutter, die nun nach acht Jahren kräftezerrendem Rechtsstreit endlich das ihr zustehende Kinderbetreuungsgeld vom OGH zugesprochen bekommen hat.“ 
Im Jahr 2022 ist über eine Milliarde Euro an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ins Ausland bezahlt worden, wie die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage an den zuständigen grünen Sozialminister Rauch gezeigt habe: „Wenn es um Überweisungen ins Ausland geht, ist man nicht zimperlich im Umgang mit den österreichischen Steuergeld-Millionen. In diesem Fall war die niederländische Familie aber wohnhaft und hatte - trotz anfänglichen Beschäftigungsverhältnisses des Vaters in den Niederlanden - eindeutig Anspruch und musste lang ausharren und kämpfen. Wieviel Millionen an Kinderbetreuungsgeld aufgrund der EU-Vorschrift ins Ausland exportiert werden musste, werde ich demnächst auch noch mittels einer parlamentarischen Anfrage herausfinden.“
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