- 13.07.2023, 16:53:29
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- OTS0138
Bundesrat billigt Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht
Opposition bezweifelt Wirksamkeit der neuen Bestimmungen
Das von der Regierung vorgeschlagene Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz ist endgültig auf Schiene. Der Bundesrat stimmte in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich dafür, gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben. Damit wird es künftig im Strafgesetzbuch einen neuen Straftatbestand "Mandatskauf" geben. Außerdem werden die Strafen für Korruptionsdelikte zum Teil deutlich verschärft und die Aberkennung eines Amtes bzw. eines Mandats erleichtert. Auch wer noch kein Amt inne hat, sondern erst dafür kandidiert, kann sich künftig strafbar machen, wenn er sich bestechen lässt. Weiterhin Kritik kommt von der Opposition: Sie bezweifelt die Wirksamkeit der neuen Bestimmungen.
Ebenfalls den Bundesrat passiert haben punktuelle Nachschärfungen im Jugendgerichtsgesetz sowie eine Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz und zum Verwaltungsstrafgesetz. Dabei geht es zum einen darum, jugendliche Straftäter:innen, die im Maßnahmenvollzug untergebracht sind, bestmöglich auf eine bedingte Entlassung vorzubereiten. Zum anderen werden Behörden und Verwaltungsgerichte auch weiterhin Videoverhandlungen durchführen dürfen, wenn das aus Gründen der Effizienz geboten ist und die Betroffenen zustimmen. Das Grundrecht auf ein faires Verfahren muss jedoch in jedem Fall gewährleistet sein. Gleichzeitig werden elektronisch eingebrachte Beschwerden hinsichtlich des Fristenlaufs mit Postsendungen gleichgestellt.
Zuständige Stelle für Ausnahmen von den Russland-Sanktionen bleibt einem weiteren Beschluss des Bundesrats zufolge das Justizministerium. Der entsprechende Gesetzesbeschluss des Nationalrats wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit bestätigt.
Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht
Im Rahmen der Debatte zum Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz betonte Elisabeth Kittl (Grüne/W), dass Bestechung und Bestechlichkeit nicht nur moralisch verwerflich seien, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden müssten. Korruption unterminiere das Fundament einer demokratischen Gesellschaft und verursache Milliardenschäden für die Steuerzahler:innen, skizzzierte sie. Ihrer Meinung nach muss es zudem zu denken geben, dass 90 % der Bevölkerung glaubten, dass die Politik ein Korruptionsproblem habe. Es sei daher im ureigensten Interesse der Demokratie, "Korruption wegzubekommen". Korruption dürfe sich auf keiner Ebene und nie auszahlen. Ein Schlüssel in der Korruptionsbekämpfung ist für Kittl Transparenz in der Verwaltung: Sie brach in diesem Sinn eine Lanze für das in Diskussion stehende Informationsfreiheitsgesetz.
Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) zeigte sich überzeugt, dass Österreich mit der vorliegenden Novelle eines der schärften Korruptionsstrafrechte in Europa bekomme. So beschreite man etwa mit dem Straftatbestand "Mandatskauf" völlig neue Wege. Sollte sich in der Praxis erweisen, dass weitere Nachschärfungen notwendig seien, könne man sich zusammensetzen, hielt sie in Richtung der Opposition fest.
Opposition bezweifelt Wirksamkeit der Verschärfungen
Korruption sei Gift für die Demokratie, stimmte der Kärntner SPÖ-Bundesrat Manfred Mertel Aussagen von Justizministerin Alma Zadić zu. Seiner Meinung nach gehen die vorgesehenen Verschärfungen allerdings nicht weit genug. Man hätte tiefgreifendere Maßnahmen setzen sollen, meinte er. Mertel zufolge hat die Bevölkerung, die sich aufgrund der Teuerung vieles nicht mehr leisten könne, kein Verständnis für die bevorzugte Behandlung mancher Personen.
Seitens der FPÖ qualifizierte der niederösterreichische Bundesrat Andreas Arthur Spanring das Gesetz als "schlecht gemacht". Damit werde man keine Korruption verhindern, ist er sich sicher. Spanring stieß sich außerdem an der Begründung der Gesetzesnovelle. Die Regierungsparteien würden diese dazu benutzen, um die Amtszeit des früheren Vizekanzlers Heinz-Christian Strache in ein schlechtes Licht zu rücken, klagte er. Man wolle die Vorverurteilungen Straches offenbar nachträglich rechtfertigen. Dabei ist seiner Auffassung nach von den nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos erhobenen Vorwürfen "nichts übriggeblieben", wie 11 Freisprüche belegten.
Anders sieht die Situation nach Meinung von Spanring in den Reihen der ÖVP aus. Angesichts laufend zutage tretender Korruptionsfälle verstehe er, dass sich immer mehr Bürger:innen von der Politik abwenden würden, hielt er fest. Das beginne schon auf kommunaler Ebene. Spanring äußerte zudem die Vermutung, dass es auch rund um die COFAG zu Korruption gekommen sei.
Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) hielt Spanring entgegen, dass genau das das Problem sei: Nämlich dass Strache, für das, womit er im Ibiza-Video "geprahlt" habe, nicht verurteilt werden konnte. Er hält aber auch das vorliegende Gesetz für "wirkungslos". Damit werde Aktivität bloß "vorgetäuscht". Konkret kritisierte Arlamovsky etwa, dass die Bestechung von Kandidat:innen, die kein Mandat schaffen, weiterhin nicht strafbar sei. Ebenso würden Tathandlungen erst mit Beginn eines Wahlkampfs verboten. Auch die Ausnahmebestimmungen beim Mandatskauf sind seiner Ansicht nach zu weit gefasst.
Was die Kritik an der strafrechtlichen Verfolgung von Heinz-Christian Strache betrifft, stimmte der Wiener ÖVP-Abgeordnete Harald Himmer Spanring weitgehend zu. Seine Fraktionskollegin Gitschthaler verwies demgegenüber unter anderem auf Ermittlungen gegen FPÖ-Politiker in der Steiermark.
Zadić: Gesetz schließt Lücken im Korruptionsstrafrecht
Um Korruption effektiv zu verfolgen, brauche es drei Dinge: Transparenz, eine effektive Strafverfolgung und strengere Korruptionsgesetze, hob Justizministerin Alma Zadić hob hervor. Korruption beschädige das Vertrauen in die Demokratie und in die Institutionen, warnte sie. Mit dem vorliegenden Gesetz wird Zadić zufolge "einiges nachgeschärft", zudem würden vorhandene Lücken geschlossen. Die Gesetzesnovelle leiste einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung, ist sie überzeugt. (Schluss) gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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