ÖGB-Schumann: „Einige Änderungen positiv. Aber, um aktive Rolle der Väter zu fördern, braucht es mehr als Namensänderungen und Karenzstreichung.“
„Einige Maßnahmen, die mit dem heute beschlossenen Eltern-Kind-Pass-Gesetz umgesetzt werden, sind positiv“, sagt Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende. Beispielsweise, dass für Schwangere und jedes Kind voneinander unabhängige elektronische Eltern-Kind-Pässe anzulegen sind. Weiters wird zukünftig geregelt, dass der elektronische Nachweis für den Erhalt des Kinderbetreuungsgelds in voller Höhe automatisch nach dem jeweiligen Untersuchungs- bzw. Beratungstermin zu erstellen ist. Diese Änderung begrüßt Schumann besonders, denn „bislang kam es durch die mühevolle Übermittlung der Nachweise häufig zu Problemen. Das ist eine echte Erleichterung für die Betroffenen.“
Ob sich eine Namensänderung von Mutter-Kind-Pass auf Eltern-Kind-Pass und die damit beabsichtigte stärkere Beteiligung von Vätern tatsächlich auf eine aktive Väter-Einbindung auswirkt, bezweifelt Schumann: „Dafür müsste viel mehr gemacht werden: Etwa den Partnerschaftsbonus von derzeit rund 500 Euro auf 1.000 Euro pro Elternteil zu erhöhen und den Familienzeitbonus, die Geldleistung während des Papamonats, auf die Höhe des fiktiven Wochengeldes, anzuheben.“ Auch Maßnahmen wie die kürzlich angekündigte Streichung von zwei Monaten Karenz für Mütter fördere die Väterbeteiligung nicht.
Umfassender Zugriff auf gesundheitssensible Daten von Müttern verhindert
Besonders ausgezahlt hat sich der beharrliche Hinweis in der Stellungnahme des ÖGB zum Gesetzesentwurf, wenn es um den Zugriff auf gesundheitssensible Daten durch Väter geht. Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen eine Übernahme von Eintragungen in den elektronischen Pass des Kindes vor, nämlich wenn es sich um sogenannte „besondere Befunde“ der Schwangeren handelt. Nach dem ursprünglichen Entwurf war dafür eine weitreichende Eintragungsmöglichkeit vorgesehen. Dadurch hätten auch solche zur psychischen Gesundheit von Müttern in den Eltern-Kind-Pass eingetragen und vom Vater abgerufen werden können. „Das hätte einen massiven Eingriff auf gesundheitssensible Daten der Mutter bedeutet“, betont Schumann den durch den ÖGB verhinderten Grundrechtseingriff. Der ÖGB hat in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht und darauf beharrt, dass die Daten vor allem zur psychischen Gesundheit der Mutter nicht vom Vater einsehbar sind: „Das ist ein wichtiger Erfolg für viele Frauen vor allem im Fall von strittigen Trennungen, um etwa Missbrauch bei der Regelung der Obsorge zu verhindern“, so Schumann abschließend.
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