- 05.07.2023, 12:10:21
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LDB–Lienzer Dolomiten Beteiligungsgesellschaft zu Sanierungsverfahren:„Unternehmen nicht insolvent–Schulden erlogen"
Geschäftsschädigender Insolvenzantrag durch abgesetzten Geschäftsführer – rechtliche Schritte in Ausarbeitung
Die beiden Mehrheitsgesellschafter der LDB – Lienzer Dolomiten Beteiligungsgesellschaft mbH (LDB) widersprechen dem durch den ehemaligen geschäftsführenden Minderheitsgesellschafter, Herrn N., eingebrachten Insolvenzantrag massiv und weisen diesen als völlig unbegründet zurück.
„Die LDB als Holdinggesellschaft hat keine wesentlichen Außenstände, die den wirtschaftlichen Tatbestand einer Insolvenz begründen könnten. Die genannten Schulden sind erlogen. Die Steuerberatungskanzlei des Unternehmens ist in Gesprächen mit dem vom Gericht eingesetzten Sanierungsverwalter, mit dem wir natürlich voll kooperieren, damit diese geschäftsschädigenden Unwahrheiten so rasch wie möglich aus der Welt geschafft werden können. Gleichzeitig haben wir eine renommierte Wiener Wirtschaftskanzlei mit der Prüfung und Ausarbeitung rechtlicher Schritte gegen Herrn N. beauftragt“, so die Mehrheitsgesellschafter.
Hintergründe zu den Entwicklungen:
- Aufgrund zahlreicher Vorkommnisse und wegen massivem Vertrauensverlust hatten die Mehrheitsgesellschafter geplant, Herrn N. am Montag, den 3.7.2023, im Rahmen einer außerordentlichen Generalversammlung abzuberufen. (die geplante Abberufung wurde ihm bereits am 31.5. mitgeteilt). Ein neuer Geschäftsführer wurde bereits designiert und sollte noch am selben Tag seine Arbeit aufnehmen.
- Mittels eines Vorwandes bat Herr N. um eine Verschiebung dieser Generalversammlung auf 16:00 desselben Tages.
- Gegen Mittag informierte Herr N. die Mehrheitsgesellschafter von der Stellung eines Insolvenzantrages. Dieser Antrag erfolgte hinter deren Rücken und ohne Einbindung der Steuerberatungskanzlei des Unternehmens.
- Noch am selben Tag wurden die Mehrheitsgesellschafter von der Bestellung eines Masseverwalters informiert. Der Steuerberater der LDB nahm daraufhin am 04.07.2023 umgehend mit diesem Kontakt auf.
Schulden erlogen – das gilt auch für die Tochtergesellschaften
„Die genannten Schulden sind erlogen. Alle etwaigen externe Forderungen können jederzeit bedient werden. Dies gilt gleichermaßen für die Tochtergesellschaften. Wir gehen davon aus, dass Herr N. dem Gericht Unternehmenszahlen vorgelegt hat, die – überprüfbar – nicht den Tatsachen entsprechen. Es gab leider auch keine Rücksprache seitens des Gerichtes mit uns zur Rückversicherung oder eine Aufforderung zur Vorlage von Zahlen, Daten und Fakten. Die Situation wäre auf diese Weise rasch aufzuklären gewesen“, betonen die Mehrheitsgesellschafter.
Bei der LDB handelt es sich lediglich um eine Managementholding ohne operatives Geschäft, daher sind die beiden Mehrheitsgesellschafter auch verwundert, dass die operativen Tochterunternehmen nicht von diesem Antrag umfasst sind. Dies ist gänzlich unüblich.
„Herr N. war einzig bei der LDB als ehemaliger Geschäftsführer bestellt und hat offenbar in grob geschäftsschädigender Weise seine Funktion missbraucht, um einen Insolvenzantrag zu stellen und damit der Gesellschaft zu schaden. Aus diesem Grund sind aktuell rechtliche Schritte gegen Herrn N. in Ausarbeitung, über die wir zeitnah informieren werden“, so die Mehrheitsgesellschafter abschließend.
Rückfragen & Kontakt
MMag. Andreas Schneider
SMJ Partners Consulting GmbH
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