Das Bundesverwaltungsgericht hat den UVP-Genehmigungsantrag zum Pumpspeicherkraftwerk Koralm abgewiesen. Ob die Entscheidung – schon ausgehend von den rechtlich unscharfen Formulierungen im Spruch – vor den Höchstgerichten halten wird, ist fraglich.
Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Georg Eisenberger, mit seinem auf UVP-Verfahren spezialisierten Büro Eisenberger Rechtsanwälte ehemaliger Rechtsvertreter des Pumpspeicherprojekts zur veröffentlichten Entscheidung: „Wir haben das Projekt über Jahre begleitet, nach der Bewilligung erster Instanz aber wegen Meinungsverschiedenheiten mit der Planerin das Mandat gekündigt. Auch wenn wir in das Verfahren nicht mehr involviert sind, ist es für uns ein trauriger Tag im Kampf gegen den Klimawandel. Die Klimawende wird nicht gelingen, wenn selbst für die Speicherung alternativer Energie unbedingt notwendige Pumpspeicherkraftwerke von NGOs, der Umweltanwältin und sogar vom Bundesdenkmalamt bekämpft werden.“
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