- 29.06.2023, 10:00:02
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- OTS0051
Presseaussendung zur 37. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Wien (OTS) - Presseaussendung zur 37. Sitzung des
Finanzmarktstabilitätsgremiums
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in der 37. Sitzung am
28. Juni 2023 Gewerbeimmobilienfinanzierungen,
Wohnimmobilienfinanzierungen, den Antizyklischen Kapitalpuffer und
die Hebelfinanzierungen Alternativer Investmentfonds als
Schwerpunktthemen diskutiert.
Gewerbeimmobilienfinanzierungen
Gewerbeimmobilienfinanzierungen haben in den letzten Quartalen
international eine erhöhte Aufmerksamkeit erfahren, und auch das FMSG
hat schon in früheren Sitzungen einen Fokus auf dieses Thema gelegt.
Bis zum ersten Quartal 2023 sind die Gewerbeimmobilienfinanzierungen
österreichischer Banken trotz steigender Zinsen, stark gestiegener
Baukosten und einer Eintrübung des wirtschaftlichen Ausblicks
weiterhin stark gewachsen und die Kreditausfälle gering geblieben.
Allerdings werden Risiken bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen
verzögert sichtbar. Der Anteil von Gewerbeimmobilienfinanzierungen an
der Bilanzsumme österreichischer Banken ist im EU-Vergleich
überdurchschnittlich, und ein hoher Anteil weist hohe
Beleihungsquoten auf. Zwar haben die österreichischen Banken ihre
Risikovorsorgen im Gewerbeimmobiliensegment im Einklang mit einer
entsprechenden Empfehlung des Gremiums erhöht, angesichts des
wirtschaftlichen Umfelds erachtet das Gremium weiterhin ausreichende
Vorsorgen in Verbindung mit vorsichtigen Immobilienbewertungen als
notwendig.
Bei der Betrachtung von Gewerbeimmobilien berücksichtigt das FMSG im
Einklang mit dem Europäischen Systemrisikorat (European Systemic Risk
Board, ESRB) Finanzierungen sowohl von Wohnimmobilien als auch von
Nicht-Wohnimmobilien im Eigentum juristischer Personen.
Wohnimmobilienfinanzierungen
Das Gremium hat festgestellt, dass die Einführung der
kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen zu einer deutlichen
Verbesserung der Vergabestandards insbesondere bei Beleihungs- und
Schuldendienstquoten geführt hat. Die Maßnahmen sind notwendig, um
nachhaltige Vergabestandards sicherzustellen. Das Gremium hat
allerdings einen hohen und gestiegenen Anteil von variabel verzinsten
Krediten mit einer Schuldendienstquote von über 30 Prozent beobachtet
und erinnert an seine Leitlinie im Zuge der Presseaussendung zur 31.
Sitzung am 1. März 2022, den Schuldendienst mit 30 Prozent des
Nettoeinkommens zu begrenzen, wenn die Zinsbindung kürzer als die
Hälfte der Laufzeit des Kredits ist.
Antizyklischer Kapitalpuffer
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht, den Antizyklischen
Kapitalpuffer bei 0 Prozent der risikogewichteten Aktiva [siehe dazu
die Empfehlung FMSG/3/2023 auf der FMSG-Website unter
https://bit.ly/3JCkjjM] zu belassen. Auch nach Revisionen der BIP-
und Kreditzahlen innerhalb der üblichen Schwankungsbreiten ist die
Kredit-BIP-Lücke für das vierte Quartal 2022 mit –9,7 Prozentpunkten
deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 Prozentpunkten
geblieben. Da der Ausblick mit erhöhten Risiken behaftet bleibt,
weist das Gremium erneut darauf hin, auf eine angemessene
Kapitalbasis des Bankensektors – auch im internationalen Vergleich –
zu achten.
Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds
Das FMSG konnte aus der Hebelfinanzierung der Alternativen
Investmentfonds keine maßgeblichen Systemrisiken im Finanzsystem oder
wesentliche Risiken von Marktstörungen in einzelnen oder mehreren
Marktsegmenten sowie für das langfristige Wirtschaftswachstum
feststellen. Allerdings sind die strukturellen Liquiditätslücken von
Immobilienfonds hoch geblieben.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe
ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind
Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats,
der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das
FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und
Risikohinweise abgeben.
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