- 29.06.2023, 10:00:02
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Presseaussendung zur 37. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Wien (OTS) - Presseaussendung zur 37. Sitzung des
 Finanzmarktstabilitätsgremiums
 Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in der 37. Sitzung am
 28. Juni 2023 Gewerbeimmobilienfinanzierungen,
 Wohnimmobilienfinanzierungen, den Antizyklischen Kapitalpuffer und
 die Hebelfinanzierungen Alternativer Investmentfonds als
 Schwerpunktthemen diskutiert.
Gewerbeimmobilienfinanzierungen
Gewerbeimmobilienfinanzierungen haben in den letzten Quartalen
 international eine erhöhte Aufmerksamkeit erfahren, und auch das FMSG
 hat schon in früheren Sitzungen einen Fokus auf dieses Thema gelegt.
 Bis zum ersten Quartal 2023 sind die Gewerbeimmobilienfinanzierungen
 österreichischer Banken trotz steigender Zinsen, stark gestiegener
 Baukosten und einer Eintrübung des wirtschaftlichen Ausblicks
 weiterhin stark gewachsen und die Kreditausfälle gering geblieben.
 Allerdings werden Risiken bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen
 verzögert sichtbar. Der Anteil von Gewerbeimmobilienfinanzierungen an
 der Bilanzsumme österreichischer Banken ist im EU-Vergleich
 überdurchschnittlich, und ein hoher Anteil weist hohe
 Beleihungsquoten auf. Zwar haben die österreichischen Banken ihre
 Risikovorsorgen im Gewerbeimmobiliensegment im Einklang mit einer
 entsprechenden Empfehlung des Gremiums erhöht, angesichts des
 wirtschaftlichen Umfelds erachtet das Gremium weiterhin ausreichende
 Vorsorgen in Verbindung mit vorsichtigen Immobilienbewertungen als
 notwendig.
Bei der Betrachtung von Gewerbeimmobilien berücksichtigt das FMSG im
 Einklang mit dem Europäischen Systemrisikorat (European Systemic Risk
 Board, ESRB) Finanzierungen sowohl von Wohnimmobilien als auch von
 Nicht-Wohnimmobilien im Eigentum juristischer Personen.
Wohnimmobilienfinanzierungen
Das Gremium hat festgestellt, dass die Einführung der
 kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen zu einer deutlichen
 Verbesserung der Vergabestandards insbesondere bei Beleihungs- und
 Schuldendienstquoten geführt hat. Die Maßnahmen sind notwendig, um
 nachhaltige Vergabestandards sicherzustellen. Das Gremium hat
 allerdings einen hohen und gestiegenen Anteil von variabel verzinsten
 Krediten mit einer Schuldendienstquote von über 30 Prozent beobachtet
 und erinnert an seine Leitlinie im Zuge der Presseaussendung zur 31.
 Sitzung am 1. März 2022, den Schuldendienst mit 30 Prozent des
 Nettoeinkommens zu begrenzen, wenn die Zinsbindung kürzer als die
 Hälfte der Laufzeit des Kredits ist.
Antizyklischer Kapitalpuffer
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht, den Antizyklischen
 Kapitalpuffer bei 0 Prozent der risikogewichteten Aktiva [siehe dazu
 die Empfehlung FMSG/3/2023 auf der FMSG-Website unter
 https://bit.ly/3JCkjjM] zu belassen. Auch nach Revisionen der BIP-
 und Kreditzahlen innerhalb der üblichen Schwankungsbreiten ist die
 Kredit-BIP-Lücke für das vierte Quartal 2022 mit –9,7 Prozentpunkten
 deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 Prozentpunkten
 geblieben. Da der Ausblick mit erhöhten Risiken behaftet bleibt,
 weist das Gremium erneut darauf hin, auf eine angemessene
 Kapitalbasis des Bankensektors – auch im internationalen Vergleich –
 zu achten.
Hebelfinanzierung Alternativer Investmentfonds
Das FMSG konnte aus der Hebelfinanzierung der Alternativen
 Investmentfonds keine maßgeblichen Systemrisiken im Finanzsystem oder
 wesentliche Risiken von Marktstörungen in einzelnen oder mehreren
 Marktsegmenten sowie für das langfristige Wirtschaftswachstum
 feststellen. Allerdings sind die strukturellen Liquiditätslücken von
 Immobilienfonds hoch geblieben.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe
 ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind
 Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats,
 der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das
 FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und
 Risikohinweise abgeben.
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