- 28.06.2023, 17:18:11
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Jachs: Sexuelle Belästigung bleibt sexuelle Belästigung!
„Dick Pic“-Verbot gehört im Strafrecht geregelt – Justizministerin Zadić gefordert, endlich Verantwortung zu übernehmen
„Sexuelle Belästigung bleibt sexuelle Belästigung – und zwar unabhängig davon, ob sie digital oder analog statfindet“, betont die ÖVP-Abgeordnete und Juristin Johanna Jachs nach dem heutigen Justizausschuss. Es sei „vollkommen klar“, dass etwa die Belästigung durch so genannte „Dick Pics“ in Form eines strafrechtlichen Tatbestandes zu regeln sei. „Justizministerin Alma Zadić ist hier dringend gefordert, ihrer Verantwortung als Verantwortliche an der Spitze ihres Ressorts endlich wahrzunehmen“, so Jachs.
Es sei in „keiner Weise nachvollziehbar“, warum Zadić dabei nun andere Ressorts in die Ziehung bringen wolle und im Falle von „Dick Pics“ einen Paragraphen im Telekommunikationsgesetz schaffen zu wollen. Die ÖVP-Mandatarin weiter: „Diesem nicht sehr geglückten Ansatz folgend würde es dann parallel zur bereits bestehenden Norm im Strafgesetzbuch zur sexuellen Belästigung einen Paragraphen zu ‚Dick Pics’ im Telekommunikationsgesetz geben. Es ist aber keineswegs sinnhaft, ein und dasselbe Delikt mit zwei unterschiedlichen Rechtsnormen in unterschiedlichen Gesetzen zu regeln.“ Sexuelle Belästigung sei im Strafrecht verankert, von daher wäre es sinnvoll, auch den Dick-Pic-Paragraphen dort anzusiedeln.
Denn, fragt Jachs, „warum sollte sexuelle Belästigung dort geregelt sein, wo auch beispielsweise das Verlegen von Telefonleitungen normiert ist?“. Schließlich sei etwa Falschparken auch keine Materie des Telekommunikationsgesetzes, „obwohl das Lösen eines Parkscheins über eine App möglich ist“. Abschließend hält die Nationalratsabgeordnete fest: „Es ist hoch an der Zeit, dass sich die Justizministerin zu Wort meldet. Verlieren wir keine weitere Zeit und setzen ein wirkungsvolles Zeichen gegen sexuelle Belästigung.“ (Schluss)
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