• 28.06.2023, 15:34:40
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Bundesminister Kocher: Freistellung für Eltern von in Reha befindlichen Kindern

Gesetzesänderung im heutigen Sozialausschuss sieht Freistellung für bis zu vier Wochen vor

Wien (OTS) - 

Im heutigen Sozialausschuss wurde ein Antrag beschlossen, der Eltern das Recht auf Dienstfreistellung zur Begleitung ihrer Kinder während einer stationären Rehabilitation ermöglicht. Der Antrag sieht die Schaffung eines Freistellungsanspruchs nach dem Vorbild der Familienhospizkarenz vor: Eltern sollen pro Kind Anspruch auf bis zu vier Wochen Freistellung pro Kalenderjahr haben, sofern die Rehabilitation vom Sozialversicherungsträger bewilligt wird. Die Reha-Freistellung wirkt sich nicht auf den Urlaubsanspruch aus und die Eltern sind währenddessen selbstverständlich weiter kranken- und pensionsversichert. Zusätzlich besteht die Option, den Anspruch aufzuteilen, sodass sich beide Elternteile gleichermaßen um das betroffene Kind kümmern können.

„Schwere Krankheit oder Rehabilitation der Kinder bedeuten einen Ausnahmezustand für Eltern. Sie dabei auch arbeitsrechtlich so gut wie möglich zu unterstützen, ist selbstverständlich. Durch den neuen Anspruch auf Freistellung werden die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten von Eltern zur Begleitung eines in die Rehabilitation aufgenommenen Kindes erweitert. Mit dem Freistellungstatbestand ermöglichen wir eine Dienstfreistellung von bis zu vier Wochen für die betroffenen Eltern, damit sie die ohnehin herausfordernde Zeit der Rehabilitation ihres Kindes bestmöglich bewältigen können. Es ist mir auch wichtig zu betonen, dass der Bund während der Freistellung für das Gehalt der freigestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufkommt und den Unternehmen dadurch kein unmittelbarer finanzieller Aufwand entsteht“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.


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