- 28.06.2023, 15:22:34
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Hammer: Weitere Teile des Pflegereformpakets werden umgesetzt
Kinder-Rehabilitation: Rechtsanspruch auf Begleitung durch die Eltern
Weitere Teile des Pflegereformpakets werden mit einem ÖVP-Grünen Antrag umgesetzt, die heute in der Sitzung des Sozialausschusses auf der Tagesordnung standen. Konkret werden unter anderem Erleichterungen bei der Ausbildung und dem Berufszugang zur Pflege, eine Verordnung von Medizinprodukten durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Maßnahmen für eine niederschwellige Versorgung umgesetzt, zeigte sich ÖVP- Abg. Michael Hammer, Mitglied im Sozialausschuss, erfreut. Das gesamte Pflegepaket umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen mit einem Volumen von etwa einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, die Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Auch Verbesserungen bei der Kinder-Rehabilitation waren heute Thema.
„Im Ausland erworbene Qualifikationen für Pflegekräfte werden einfacher und schneller anerkannt. Das ist insbesondere wichtig, weil wir dringend Pflegekräfte am österreichischen Arbeitsmarkt brauchen, um den steigenden Bedarf zu decken“, so Hammer zum Antrag.
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sollen zudem künftig in gewissen Bereichen wie beispielsweise Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung oder Mobilisations- und Gehilfen Medizinprodukte erstverordnen dürfen. Bisher war nur eine Weiterverordnung erlaubt.
Auch die pflegerische Versorgung soll niederschwelliger werden. In Zukunft dürfen bis zu drei Personen im selben Haushalt von einer Person betreut werden, auch wenn sie nicht miteinander verwandt sind. „Diese Teilbarkeit soll es Menschen erleichtern, im Alter zusammenzuziehen bzw. bestehende Wohnformen aufrecht zu erhalten“, sagte Hammer.
Die Tätigkeitsbereiche der Pflegeassistenzberufe sollen ebenfalls ausgeweitet werden. Konkret sollen Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten subkutane und periphervenöse Verweilkanülen entfernen dürfen und Pflegefachassistentinnen und Pflegeassistenten befugt werden, Blasenverweilkatheter bei Männern zu legen. Zivildiener sollen künftig unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung an den von ihnen betreuten Personen durchführen dürfen, wenn sie das entsprechende Ausbildungsmodul absolviert haben.
„Es hat noch keine Legislaturperiode gegeben, wo so viel in der Pflege weitergebracht wurde wie in diesem letzten Jahr", zeigte sich der Mandatar zufrieden.
Bei der Rehabilitation von Kindern wird es einen Rechtsanspruch samt Anspruch auf Pflegekarenzgeld für Begleitung von bis zu vier Wochen durch die Eltern geben. „Die derzeit bestehenden arbeitsrechtlichen Möglichkeiten einer Freistellung von Eltern zur Begleitung eines in einer Rehabilitationsanstalt stationär aufgenommenen Kindes greifen mitunter zu kurz“, begründet Hammer die Maßnahme. Ein Freistellungsanspruch im Rahmen der Familienhospizkarenz bestehe nur in den Fällen einer schwersten Erkrankung, in aller Regel aber nicht dann, wenn das schon gesundende Kind an einer Rehabilitation teilnimmt. „Die Schaffung von arbeitsvertragsrechtlichen Maßnahmen, die es Eltern ermöglichen, ihre Kinder bei stationärer Aufnahme in einer Rehabilitationsanstalt zu begleiten, ohne den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten zu müssen, ist daher sozial- und familienpolitisch geboten“, schloss der Abgeordnete. (Schluss)
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