- 27.06.2023, 19:37:02
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- OTS0218
Wissenschaftsausschuss spricht sich einstimmig für klare Regelung der Promotion "sub auspiciis" aus
Polaschek hält deutliche Anhebung des Universitätsbudgets für unumgänglich
Das Eintreten besonderer Lebensumstände und eine daraus entstehende Überschreitung der Mindeststudienzeit sollen künftig nicht dazu führen können, dass Studierenden die höchst Form der Würdigung eines herausragenden Studienerfolgs, die Promotion "sub auspiciis praesidentis", verwehrt wird. Die Abgeordneten im Wissenschaftsausschuss haben sich heute einstimmig dafür ausgesprochen, die im Bundesgesetz über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten genannten "triftigen Gründe" für eine Überschreitung der Studiendauer genauer anzuführen. Damit sollen Ungleichbehandlungen bei der Vergabe der Ehrung möglichst zu vermeiden. Damit werden etwa auch eine Schwangerschaft, Kinderbetreuungspflichten und das Vorliegen einer Behinderung von mindestens 25 % als solche Gründe anerkannt.
In einer Aussprache mit Wissenschaftsminister Martin Polaschek wurden von den Abgeordneten aktuelle Fragen der Universitäten und Hochschulen angesprochen. Der Minister betonte, dass bereits Gespräche über eine ausreichende Finanzierung von Universitäten und Hochschulen stattfinden.
Die Entschließungsanträge der Opposition, die auf der Tagesordnung standen, wurden von ÖVP und Grünen durchwegs vertagt. Die SPÖ fordert weiterhin, die Förderungen des Bundes für die Errichtung von Studierendenwohnheimen wiedereinzuführen. Die FPÖ spricht sich einmal mehr für ein Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Österreichischen Hochschüler:innenschaft aus. Die NEOS fordern, bei der Regelung der Nachfrist zur Studienzulassung auf Personen mit Reifeprüfungstermin im Herbst besser Rücksicht zu nehmen.
Fünf-Parteien-Antrag zur Regelung der Promotion "Sub auspiciis"
Der Bundespräsident kann die Verleihung des Doktorats an österreichischen Hochschulen unter seinen Auspizien, eine "Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae" genehmigen, wenn der Kandidat oder die Kandidatin bestimmte Bedingungen erfüllt. Geregelt wird die Auszeichnung über ein Bundesgesetz, in dem eine Überschreitung der gesetzlichen Studiendauer "aus triftigen Gründen" vorgesehen ist. Mit einem Fünf-Parteien-Initiativantrag wollen die Wissenschaftssprecher:innen der Nationalratsfraktionen nun diese Ausnahmegründe genauer festlegen (3368/A). Nachdem die Universitäten bereits jetzt Kinderbetreuung und Pflege naher Angehöriger als Nachsichtgrund für die Studienzeitüberschreitung anerkennen, sollen nun auch Schwangerschaft, Kinderbetreuung und, wie es in der Begründung des Antrags heißt, "generell weitere lebensphasen- und biografiebezogene Faktoren, die sich aus der sozialen Dimension in der Hochschulbildung ergeben" als triftige Gründe für eine Überschreitung der im Durchschnitt normalen Studiendauer gewertet werden. Auch eine Behinderung, deren Grad mindestens 25 % beträgt, kann ein Ausnahmegrund sein.
ÖVP-Wissenschaftssprecher Rudolf Taschner erläuterte, nach einem Anlassfall wolle man die Ausnahmegründe im Gesetz nun taxativ besser aufzählen, um mehr Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich sei die Promotion "sub auspiciis" auch ein symbolischer Akt, der die Wertschätzung der Arbeit, die an den Universitäten geleistet werde, zum Ausdruck bringe. Petra Oberrauner (SPÖ) hob hervor, dass nun auch auf die Lebensumstände von weiblichen Studierenden mehr Rücksicht genommen werde.
FPÖ-Wissenschaftsobmann Martin Graf merkte an, dass die angesprochenen Fälle auch im Rahmen der Autonomie der Universitäten gelöst werden hätten können, auf die man sich sonst auch gerne berufe. Hier hätte es aus seiner Sicht keiner gesetzlichen Regelung bedurft, seine Fraktion werde dem Anliegen aber nicht im Weg stehen. Eva Blimlinger (Grüne) sagte, die Autonomie der Universitäten sei im Universitätsgesetz geregelt. Hier handle es sich jedoch um ein eigenes Gesetz, das Argument von Graf gehe daher ins Leere, da keine Frage der Universitätsautonomie berührt sei.
Polaschek: Vorabstimmungen über Universitätsbudget mit Finanzminister haben bereits begonnen
In einer Aussprache mit Wissenschaftsminister Martin Polaschek zu aktuelle Fragen fokussierten sich die Abgeordneten vor allem auf die Frage des Angebots an Studienplätzen und auf die Finanzierung der Universitäten und Hochschulen. So sprach SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl ein Gutachten des Experten für Europarechtsexperten Walter Oberwexer an, wonach Österreich die Zulassungsbeschränkungen des jeweiligen Heimatlandes auf die ausländischen Studierenden anwenden dürfe. Damit wäre es möglich, mehr Studienplätze der Humanmedizin für österreichische Maturant:innen zu reservieren. Kuntzl knüpfte daran die Frage, ob auch an eine entsprechende Novelle des Universitätsgesetzes gedacht sei. Auch FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf sah eine Möglichkeit, die Quotenregelung auf EU-Ebene neu zu verhandeln, bei der aus seiner Sicht keine optimale Lösung für Österreich erzielt wurde. ÖVP-Wissenschaftssprecher Rudolf Taschner wollte wissen, ob man tatsächlich davon sprechen könne, dass Österreich zu wenige Studienplätze der Humanmedizin habe.
Wissenschaftsminister Polaschek wies darauf hin, dass es bereits ein Gutachten gebe, das zum gegenteiligen Ergebnis komme. Er plane daher vorerst keine UG-Novelle, sondern werde erst einmal rechtlich überprüfen lassen, ob Österreich hier tatsächlich eine gute Verhandlungsposition habe, und dann das Gespräch mit der EU-Kommission suchen. Was die Zahl der Medizin-Studienplätze betreffe, so liege diese tatsächlich, bezogen auf die Einwohnerzahl, über Deutschland und der Schweiz. Er setze alles daran, dass möglichst viele für österreichische Studierende zu Verfügung stehen, betonte Polaschek. Allerdings seien die Studienplätze nicht der Hauptfaktor für einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten.
Die NEOS-Abgeordneten Martina Künsberg Sarre und Helmut Brandstätter sowie FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek übten scharfe Kritik am Konzept und an der Ausgestaltung der Digitaluniversität Linz (Institute of Digital Sciences Austria - IDSA). Polaschek betonte gegenüber Brandstätter, dass es durchaus auch viele positive Stimmen zu dem Projekt gebe, die aber medial weniger Beachtung finden würden, als einzelne kritische Aussagen. Das IDSA sei sehr klar als technische Universität konzipiert, nicht als "Kunstuniversität mit Digitalisierungsaspekten" wie Abgeordneter Deimek sie bezeichnet habe. Was das weitere Vorgehen betreffe, so habe es zwar Hindernisse im Gründungsprozess gegeben, diese seien aber nun ausgeräumt. Er plane daher, zu Beginn des Jahres 2024 den Entwurf eines Universitäts-Rahmengesetzes für das IDSA vorzulegen, erfuhr Künsberg Sarre.
Für die Pläne des Ministers zur Förderung der KI-Forschung in Österreich interessierten sich Katharina Kucharowits (SPÖ) und Helmut Brandstätter (NEOS). Polaschek betonte, dass sein Ressort hier bereits sehr viel in die Forschungsinfrastruktur investiert habe. Entsprechende Projektförderungen seien über das FWF verfügbar. Hier erfolge die Einwerbung der Mittel in Konkurrenz mit anderen Exzellenzfeldern, die es in Österreich auch gebe, gab Polaschek zu bedenken.
Eva Blimlinger (Grüne) sprach die Frage der Universitätsfinanzierung auf. In der derzeitigen laufenden Leistungsvereinbarungsperiode seien dafür 12,3 Mrd. € vorgesehen. Schätzungen des WIFO und der Österreichischen Universitätenkonferenz uniko würden von einem Bedarf für die kommende LV-Periode 2025-2027 von 20 Mrd. € sprechen. Wissenschaftsminister Polaschek betonte, dass er diese Schätzungen kenne und eine deutliche Budgeterhöhung als unumgänglich ansehe. Diese müsse aber den Rahmen des Gesamtbudgets beachten. Derzeit würden schon erste Vorabstimmungen mit dem Finanzministerium in Hinblick auf das nächste Bundesbudget und die kommende LV-Periode stattfinden.
Zur Psychotherapieausbildung an den Universitäten teilte der Minister Abgeordnetem Christian Oxonitsch (SPÖ) mit, dass er dazu bereits im Austausch mit dem Gesundheitsministerium stehe. Sobald der Rahmen für die BA- und MA-Studien feststehe, werde er in Budgetverhandlungen eintreten. Die Umsetzung der Studien werde jedenfalls frisches Geld benötigen und könne nicht aus dem derzeitigen Universitätsbudget erfolgen, sagte Polaschek. In der Frage der verfügbaren FH-Studienplätze, die Oxonitsch ansprach, verwies der Minister auf die bereits erfolgte Ausweitung des Angebots an Plätzen. Da sich zeige, dass ein hoher Teil der an sich verfügbaren Studienplätze in einzelnen Fächern gar nicht in Anspruch genommen werde, arbeite man an einem neuen, flexibleren System, um die nicht beanspruchten Plätze dorthin umschichten zu können, wo ein Bedarf gegeben sei.
Zu der von Eva Maria Holzleitner (SPÖ) und Axel Kassegger (FPÖ) thematisierten Finanzierung der Fachhochschulen teilte der Wissenschaftsminister mit, dass der Konsultationsprozess zum nächsten Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan bereits eingeleitet sei und dass derzeit die Kriterien für die bedarfsgerechte Zuteilung der Mittel an die Fachhochschulen entwickelt werden.
Kassegger (FPÖ) und Künsberg Sarre (NEOS) wollten die Haltung des Ministers zum Doktoratsstudium an Fachhochschulen erfahren. Polaschek betonte, dass grundsätzlich nicht an ein Promotionsrecht für FHs gedacht sei. Der Weg einer Kooperation mit Universitäten zur Einrichtung von Doktoratsstudien sei seiner Meinung nach der richtige.
SPÖ beharrt auf Studierendenwohnheimförderung des Bundes
Wieder auf der Tagesordnung stand die Forderung von SPÖ-Abgeordneter Katharina Kucharowits nach einer Unterstützung des Bundes für die Schaffung von Wohnraum für Studierende (2831/A(E)). Das Studierendenwohnheimgesetz sehe die Möglichkeit einer Förderung von Wohnheimplätzen durch den Bund vor, hält die Abgeordnete fest. Aus ihrer Sicht fehle daher nicht die gesetzliche Grundlage, sondern der politische Wille. Aufgrund der steigenden Wohnkosten, die vor allem für Studierende zum Problem werden, werde sie das Thema immer wieder ansprechen, betonte sie. ÖVP-Abgeordneter Nico Marchetti sprach sich für die erneute Vertagung des Antrags aus, da sich an den grundlegenden Fakten nichts geändert habe. Was die Wohnkosten von Studierenden betreffe, habe die Bundesregierung hier bereits mehrere Unterstützungsmaßnahmen gesetzt.
FPÖ fordert Ende der verpflichtenden ÖH-Mitgliedschaft
FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf unternimmt einen neuerlichen Anlauf in Richtung einer Abschaffung der verpflichtenden Mitgliedschaft von Studierenden in der Österreichischen Hochschüler:innenschaft. Er fordert vom Wissenschaftsminister eine Novelle zum Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, in der unter anderem die Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschüler:innenschaft so geregelt wird, dass Studierende an den jeweiligen Bildungseinrichtungen nicht per Gesetz Mitglied in dieser sind (3456/A(E)).
Ausschussobmann Graf führte aus, dass das System der ÖH-Wahlen hinterfragt werden müsse, da die Vertretung der Studierenden nicht mehr gegeben sei. An manchen Hochschulen würden nur mehr Einheitslisten antreten, oft dazu mit linksradikalen und extremen Ausrichtungen. Eva Blimlinger (Grüne) meinte, eine höhere Wahlbeteiligung sei zweifellos wünschenswert, die ÖH funktioniere aber als Vertretung der Interessen der Studierenden grundsätzlich gut. Die Pflichtmitgliedschaft sei aus ihrer Sicht jedenfalls eine Grundlage für die ÖH und daher beizubehalten. Sie knüpfte an diese Feststellung einen Vertagungsantrag. Andrea Kuntzl (SPÖ) meinte, der Antrag sei aufgrund der fragwürdigen Begründung und dem erkennbaren Ziel, die politische Vertretung, die ÖH, zu schwächen anstatt zu stärken, wäre eine klare Ablehnung berechtigt.
NEOS sehen Probleme mit Nachfrist bei der Uni-Zulassung
NEOS-Wissenschaftssprecherin Martina Künsberg Sarre merkte an, die erfolgte Verkürzung der Nachfrist für die Zulassung zu einem Studium sei zwar grundsätzlich sinnvoll, schaffe aber Probleme für mehrere Gruppen angehender Studierender, insbesondere für Maturant:innen mit Maturatermin im Herbst und für Kandidat:innen von Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, die ihre letzten Teilprüfungen erst im Herbst absolvieren. Hier sollte man prüfen, wie Verbesserungen an der Schnittstelle zwischen Reifeprüfung (Matura, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfungen) und Studienzulassung erfolgen könne, sodass Kandidat:innen der Herbsttermine ohne Zeitverlust ein Studium beginnen bzw. von einem außerordentlichen in ein ordentliches Studium übertreten können (3439/A(E)). Aus Sicht von ÖVP-Abgeordnetem Josef Smolle sind ausreichende gesetzliche "Sicherheitsschleifen" vorgesehen, damit es nicht zu den angesprochenen Problemen kommen kann. Man werde das Thema aber im Auge behalten, versprach Smolle im Zusammenhang mit der Einbringung seines Vertagungsantrags. (Schluss Wissenschaftsausschuss) sox
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