Alle Beschlüsse zur Verteilung erfolgten in den letzten fünf Jahren einstimmig.
„Über 90 Prozent der wesentlichen Einnahmen der niederösterreichischen Gemeinden stammen aus der Kommunalsteuer und aus Ertragsanteilen. In etwa 10 Prozent der Einnahmen stammen aus den Bedarfszuweisungen – und dienen dazu, einen Ausgleich bei strukturell benachteiligten Regionen zu erreichen. Was SPÖ NÖ-Vorsitzender Sven Hergovich bei seiner ungerechtfertigten Kritik nicht dazusagt: Betrachtet man die gesamten Einnahmen aus Ertragsanteilen, Kommunalsteuer und Bedarfszuweisungen, so standen im Jahr 2021 Volkspartei-Gemeinden rund 1.400 Euro, SPÖ-Gemeinden rund 1.500 Euro pro Kopf zur Verfügung. Entweder er verschweigt diese Tatsache bewusst, oder er glänzt wieder einmal mit Unwissenheit über Niederösterreich und seine Gemeinden
“, hält der Präsident des NÖ Gemeindebundes, Johannes Pressl fest.
„Bedarfszuweisungen werden transparent und nach klaren Kriterien vergeben. Diese sind online einsehbar. Dadurch ist sichergestellt, dass die Vergabe der Bedarfszuweisungsmittel objektiv und nachvollziehbar erfolgt. Bei der Erarbeitung der Richtlinie wurden sowohl der NÖ Gemeindebund als auch der SPÖ-Gemeindevertreterverband eingebunden. Auch der Rechnungshof hat die Vergabe von Bedarfszuweisungsmitteln geprüft und unter anderem festgehalten, dass klare Regelungen der Projektförderungen enthalten sind. Sämtliche vergebenen Bedarfszuweisungsmittel der letzten fünf Jahre wurden einstimmig von der NÖ Landesregierung beschlossen – also auch mit Stimmen der SPÖ-Vertreterinnen und -Vertreter
“, so Pressl.
Die Richtlinien zur Vergabe von Bedarfszuweisungen sind hier abrufbar.
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Tel: 0676/6203725
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