• 25.06.2023, 10:00:03
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Im Krankenstand gekündigt und Arbeitslosengeld gestrichen: AK intervenierte erfolgreich für Arbeitssuchenden

Linz (OTS) - 

Nachdem ein Beschäftigter im Krankenstand während der Probezeit gekündigt worden war, strich ihm das AMS das Arbeitslosengeld. Die Arbeiterkammer ging gegen diese rechtswidrige Sanktion vor und erkämpfte das Arbeitslosengeld zurück. Die AK rät, im Zweifelsfall Hilfe bei den Rechtsschützer:innen zu suchen.

Nachdem das AMS einem Arbeitnehmer ein Stellenangebot bei einer Reinigungsfirma vermittelt hatte, bewarb sich dieser beim Unternehmen – erfolgreich. Zwei Wochen nach Arbeitsbeginn erkrankte der Mann jedoch und gab ordnungsgemäß beim Arbeitgeber bekannt, dass er krank sei. Der Krankenstand endete nach fünf Tagen. Aufgrund des Krankenstandes löste die Reinigungsfirma das Arbeitsverhältnis in der Probezeit auf, weswegen sich der Mann wieder beim AMS meldete. Dann kam die Hiobsbotschaft: Der Arbeitssuchende erhielt einen Bescheid des AMS, indem er informiert wurde, dass er für nahezu den ganzen Monat kein Arbeitslosengeld erhalten würde. Als Grund wurde angegeben, dass er das Arbeitsverhältnis während der Probezeit freiwillig gelöst habe. 

Sanktionierung war rechtswidrig

Der Jobsuchende wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer. Diese legten gegen den Bescheid Beschwerde ein, da das Arbeitsverhältnis einseitig vom Arbeitgeber während des Krankenstandes gelöst wurde. Das Dagegenhalten hatte sich gelohnt: Das AMS lenkte ein, da eine Sanktionierung rechtswidrig gewesen wäre, und der Mann erhielt rückwirkend das Arbeitslosengeld. 

Rat & Hilfe bei der AK

„Immer wieder landen Fälle wie dieser bei uns und immer wieder können wir für die Arbeitssuchenden erfolgreich intervenieren. Ich appelliere an alle, die durch die Rechtslage verunsichert sind und eine ungerechtfertigte AMS-Sanktion befürchten, Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer zu suchen“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.

AK-Rechtsschutz-Hotline: +43 50 6906 1 

Rückfragen & Kontakt

Arbeiterkammer Oberösterreich - Kommunikation
Mag. Dominik Bittendorfer
+43 (0)664 8237978
dominik.bittendorfer@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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