- 20.06.2023, 13:31:19
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LH Mikl-Leitner: Gutachten zeigt Hebel gegen Numerus Clausus-Flüchtlinge im Medizinstudium
„Mehr freie Studienplätze für österreichische Maturantinnen und Maturanten“
Utl.: „Mehr freie Studienplätze für österreichische Maturantinnen
und Maturanten“ =
St. Pölten (OTS/NLK) - „In Niederösterreich können wir unseren
Bürgerinnen und Bürgern eines der weltweit besten Gesundheitssysteme
bieten, und diese Qualität wollen wir auch in Zukunft erhalten“,
stellte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner heute, Dienstag, einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Europarechts-Experten Walter
Obwexer voran. In diesem Rahmen stellte sie Maßnahmen vor, um für
mehr Ärztenachwuchs in Niederösterreich und Österreich zu sorgen. Im
Zentrum dabei: ein Gutachten des Universitätsprofessors im
Zusammenhang mit jenen Medizin-Studierenden, die vor dem Numerus
Clausus in Deutschland flüchten.
Aktuell arbeiten insgesamt 28.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
den 77 Kliniken und Pflegezentren des Landes, unter ihnen 4.295
Ärztinnen und Ärzte, informierte Mikl-Leitner eingangs. In den
letzten zwei Jahren habe man 148 neue Medizinerinnen und Mediziner
anstellen können und damit habe man derzeit einen „historischen
Höchststand“. Diese neuen Ärztinnen und Ärzten würden aber
überwiegend in Teilzeit arbeiten und somit seien durch sie keine
zusätzlichen Leistungsstunden entstanden, sondern es seien lediglich
die Pensionierungen ausgeglichen worden. „Das zeigt: Unser
umfassendes Personal-Recruiting ist wichtig.“ Die
Landesgesundheitsagentur begleite daher mit der Aktion „NÖ studiert
Medizin“ Maturantinnen und Maturanten bei den Vorbereitungskursen auf
den Medizin-Aufnahmetest, sei bei Mediziner-Messen im In- und Ausland
präsent und führe auch umfangreiche Online- und Social
Media-Kampagnen durch, informierte die Landeshauptfrau, die darüber
hinaus auch auf die Karl Landsteiner Universität in Krems verwies.
„In Niederösterreich tun wir alles, was wir tun können, um
Ärzte-Nachwuchs rekrutieren zu können“, betonte Mikl-Leitner.
Bei den Hochschulen liege aber „das Gesetz des Handelns nicht bei
uns“, so die Landeshauptfrau. Die aktuelle Regelung sehe vor, dass 75
Prozent der Studienplätze der Humanmedizin für österreichische
Maturantinnen und Maturanten zur Verfügung stehen, 20 Prozent für
EU-Bürger und fünf Prozent für Bürger von Drittstaaten. Alle müssten
einen Aufnahmetest absolvieren, in Deutschland gebe es allerdings mit
dem Numerus Clausus eine höhere Hürde. Viele derjenigen, die die
Zulassungsbeschränkungen in Deutschland nicht schafften, kämen nach
Österreich, so Mikl-Leitner: „Von rund 15.380 Medizin-Studierenden an
unseren Hochschulen kommen derzeit 5.482, also 35 Prozent, aus dem
Ausland. Der Großteil der deutschen Studierenden, nämlich drei
Viertel, verlässt Österreich wieder.“ Ein Studienplatz in Mindestzeit
würde Kosten von mindestens 360.000 Euro verursachen.
„Dabei wäre der Andrang von österreichischen Studierenden wesentlich
höher. Die Numerus Clausus-Flüchtlinge verschärfen den Ärztemangel.
Das ist ein status quo, der untragbar ist“, hielt die Landeshauptfrau
fest. Man habe daher den Universitätsprofessor Walter Obwexer mit
einem Gutachten beauftragt, „ob es hier einen Hebel gibt, diese
Situation zu ändern“. Das Ergebnis sei, „dass Österreich die
Zulassungsbeschränkungen des jeweiligen Heimatlandes auf die
ausländischen Studierenden anwenden darf“, so Mikl-Leitner. Somit
dürften nur jene Deutschen in Österreich studieren, die auch in
Deutschland studieren dürften. Mit diesem Gutachten gebe man „dem
Bund einen Hebel in die Hand, um hier Änderungen vorzunehmen, damit
mehr Studienplätze für österreichische Maturantinnen und Maturanten
frei sind“, zeigte sie sich überzeugt. Dafür brauche es eine Novelle
des Universitätsgesetzes, forderte sie eine Änderung mit Blick auf
das Studienjahr 2024/25.
Darüber hinaus stellte Mikl-Leitner zwei weitere Forderungen an die
Österreichische Gesundheitskasse: „Erstens geht es uns darum,
Kassenstellen in den ländlichen Regionen attraktiver zu machen. Wie
beim Grundgedanken des Klimabonus soll auch hier gelten: Je weiter
weg von den Ballungszentren, umso höher sollen die Kassentarife sein.
Kassenärzte in ländlichen Regionen sollen höher entlohnt werden.
Zweitens sollte die Österreichische Gesundheitskasse die
Niederlassung eines Arztes in einer Bedarfsregion mit bis zu 100.000
Euro unterstützen.“ Abschließend verwies Mikl-Leitner auch auf das
Landarztstipendium des Landes Niederösterreich, womit Studierende der
Humanmedizin mit monatlich 923 Euro für maximal vier Jahre
unterstützt würden.
Zu einer Reihe von notwendigen Maßnahmen, um in Österreich den
Gesundheitsschutz ausgewogen und für alle zugänglich aufrecht zu
erhalten, zähle es auch dazu, die vorhandenen Studienplätze für
Humanmedizin möglichst jenen Personen zur Verfügung zu stellen, die
aufgrund ihrer Nahebeziehung zu Österreich nach der Ausbildung mit
großer Wahrscheinlichkeit ihre Tätigkeit in Österreich ausüben
werden, sagte Professor Obwexer.
Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Regelung der „besonderen
Universitätsreife“, die vor Jahren nach einem
Vertragsverletzungsverfahren durch den EuGH durch die Quotenregelung
abgelöst worden sei. Jetzt zeigten aber die Zahlen, dass die Quote
nicht ausreiche, um ausreichend Medizinerinnen und Mediziner für
unser Gesundheitssystem auszubilden, denn man verliere jährlich rund
270 fertig ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner, die wieder in
ihren Heimat zurückgingen.
Es gäbe jetzt allerdings die Möglichkeit, nur für das Studium der
Humanmedizin und nicht wie früher für alle Studien wieder zur
besonderen Universitätsreife zurückzukehren, so Obwexer. Österreich
sei aufgrund der vorliegenden Zahlen in der Lage, nachzuweisen, dass
es für das Studium der Humanmedizin in Österreich wieder die
besondere Universitätsreife brauche, um ausreichend Medizinerinnen
und Mediziner auszubilden. So könne man bei gleicher Zahl an
Studienplätzen 270 Medizinerinnen und Mediziner pro Jahr zusätzlich
ausbilden, die voraussichtlich in Österreich bleiben würden, hielt
Obwexer fest. Sollte es auch dann noch einen Mangel geben, könne man
auch auf ein System der „Tätigkeitsverpflichtung“ zurückgreifen, etwa
durch eine Verpflichtung, nach Abschluss der Ausbildung innerhalb von
zehn Jahren fünf Jahre in Österreich zu arbeiten.
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